Ja. Eines der wichtigsten Ziele der Gründung einer UG besteht in der kostengünstigen Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung.
Wie auch bei der GmbH handelt es sich bei der UG um eine Gesellschaftsform, die Ihre persönliche Haftung grundsätzlich ausschließt. Der große Vorteil gegenüber der GmbH besteht darin, dass das Erfordernis der Einbringung von einer Stammeinlage in Höhe von 25.000 € / 12.500 € entfällt. Zur Gründung einer UG genügt bereits eine Einlage von 1 €.
Trotz der geringen Einlage von 1 € ist Ihre persönliche Haftung bei der UG – genau wie bei der GmbH – beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Als Gesellschafter einer UG haften Sie also in aller Regel nur mit dem, was Sie in die Gesellschaft an Einlagen eingebracht haben.
Die Kombination der Haftungsbeschränkung trotz des geringen Stammkapitals stellt sich für viele Startup-Unternehmen als immenser Vorteil dar und ist ausschlaggebend für die Wahl der UG.
Die UG ist eine juristische Person (§§ 13, 5a GmbHG) und zeichnet sich durch eine eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie tritt im Rechtsverkehr selbstständig auf und schließt eigenhändig Verträge ab. Als haftungsbeschränkende Gesellschaft haftet die UG grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten.