Ja, können Sie. Neben den unterschiedlichen Größen des Stammkapitals gibt es auch unterschiedliche Formen der Stammkapitaleinbringung. Neben der klassischen Bargründung ist ebenfalls die Sachgründung einer GmbH möglich. Eine solche setzt allerdings eine individuelle Regelung in der GmbH-Satzung voraus.
Die Sachgründung einer GmbH wird durch sog. Sacheinlagen vorgenommen. Sacheinlagen sind werthaltige Sachen oder Rechte, die der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern übertragen werden. Typische Sacheinlagen reichen von Kraftfahrzeugen über Ausstattungsgegenstände für die Büroräume der GmbH bis hin zu Immobilien und Grundstücken. Die Sacheinlagen müssen vor der Sachgründung im Rahmen eines Sachgründungsberichts bewertet werden und sind vollständig bis zur Handelsregistereintragung der GmbH einzubringen.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlagen. Insbesondere den Umfang der Sacheinlagen, das Erfordernis der Bewertung von Sacheinlagen sowie der individuellen Satzungsregelung.
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