Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?
Die Kosten Ihrer GmbH-Gründung lassen sich steuerlich absetzen, wenn Sie diesbezüglich eine Bestimmung in der Satzung Ihrer Gesellschaft getroffen haben.
Die Kosten Ihrer GmbH-Gründung lassen sich steuerlich absetzen, wenn Sie diesbezüglich eine Bestimmung in der Satzung Ihrer Gesellschaft getroffen haben.
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Die steuerliche Absetzbarkeit der Gründungskosten erfordert zwingend einen individuellen GmbH-Gesellschaftsvertrag mit entsprechender Regelung. Entscheiden Sie sich für
können Sie die Gründungskosten steuerlich nicht geltend machen.
Damit die Gründungskosten einer GmbH-Gründung als Betriebsausgaben die Steuerlast senken, empfehlen wir unseren Mandanten stets folgende Gesichtspunkte in der individuellen Satzung zu berücksichtigen:
Ferner sollte Ihre Satzung eine detaillierte Auflistung der separaten Kostenpositionen enthalten. Führen Sie die Gründungskosten keinesfalls pauschal auf. Dies würde einer steuerlichen Absetzbarkeit entgegenstehen. Gängige Kosten, die mit der Gründung einer GmbH einhergehen, sind beispielsweise:
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den Hintergründen der prozentualen Deckelung der Kostenübernahme und wie genau Sie die Kosten Ihrer GmbH-Gründung absetzen können.
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