Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?

Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?

Die Kosten Ihrer GmbH-Gründung lassen sich steuerlich absetzen, wenn Sie diesbezüglich eine Bestimmung in der Satzung Ihrer Gesellschaft getroffen haben.

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Individueller GmbH-Gesellschaftsvertrag zwingende Voraussetzung

Die steuerliche Absetzbarkeit der Gründungskosten erfordert zwingend einen individuellen GmbH-Gesellschaftsvertrag mit entsprechender Regelung. Entscheiden Sie sich für

  • eine Gründung mittels des Musterprotokolls oder
  • fehlt eine entsprechende Bestimmung bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit in der GmbH-Satzung

können Sie die Gründungskosten steuerlich nicht geltend machen.

Anforderungen an den Inhalt der Regelung

Damit die Gründungskosten einer GmbH-Gründung als Betriebsausgaben die Steuerlast senken, empfehlen wir unseren Mandanten stets folgende Gesichtspunkte in der individuellen Satzung zu berücksichtigen:

  • Legen Sie fest, dass die GmbH die Gründungskosten übernimmt und nicht – wie üblicherweise – die Gesellschafter die Kosten zahlen.
  • Deckeln Sie die Kostenübernahme prozentual am Stammkapital bemessen auf ca. 10 %.

Ferner sollte Ihre Satzung eine detaillierte Auflistung der separaten Kostenpositionen enthalten. Führen Sie die Gründungskosten keinesfalls pauschal auf. Dies würde einer steuerlichen Absetzbarkeit entgegenstehen. Gängige Kosten, die mit der Gründung einer GmbH einhergehen, sind beispielsweise:

  • Kosten für den Anwalt
  • Gebühren für das Gericht
  • Kosten für die notarielle Beurkundung
  • Kosten für die Handelsregistereintragung und die Gewerbeanmeldung

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den Hintergründen der prozentualen Deckelung der Kostenübernahme und wie genau Sie die Kosten Ihrer GmbH-Gründung absetzen können.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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