Ja, Sie sollten Ihre GmbH frühzeitig und schnell beim zuständigen Finanzamt steuerlich anmelden.
Ihre GmbH ist grundsätzlich als Gewerbebetrieb durch eine entsprechende Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anzumelden. Durch diese Mitteilung findet automatisch die steuerliche Erfassung Ihrer GmbH beim Finanzamt statt.
Sobald Ihre GmbH steuerlich erfasst wurde, sollten Sie die steuerliche Anmeldung innerhalb eines Monats mittels des sog. Steuerfragebogens selbst vornehmen (§ 137 AO). Hierbei haben Sie dem Finanzamt alle Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung Ihrer GmbH von Bedeutung sind.
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über den Steuerfragebogen. Ferner finden Sie in diesem Beitrag eine Checkliste für die von Ihnen mit dem Steuerfragebogen einzureichenden Unterlagen und Informationen.
Sobald Sie Ihre GmbH beim Finanzamt steuerlich angemeldet haben, teilt dieses Ihrem Unternehmen eine Steuernummer zu. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen beanspruchen.
Bereits vor der Erteilung der Steuernummer können Sie Ihre GmbH eingeschränkt betreiben. Allerdings verleiht ihr erst die Steuernummer die volle Funktionsfähigkeit. Ohne Steuernummer können Sie weder
Aufgrund dieser Umstände raten wir unseren Mandanten stets zur zügigen Selbstvornahme der steuerlichen Anmeldung.