Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Ja, Sie müssen Ihre UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt steuerlich anmelden, damit diese voll funktionsfähig ihren Betrieb aufnehmen kann.

Automatische steuerliche Anmeldung durch Gewerbeanmeldung

Sobald Sie Ihr Unternehmen durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anmelden, erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt von Amts wegen – sprich automatisch.

Steuerliche Anmeldung selbst vornehmen

Wir empfehlen stets unseren Mandanten sich so früh wie möglich um eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt zu kümmern. Sie selbst haben für die steuerliche Anmeldung mittels des sogenannten Steuerfragebogens einen Monat Zeit (§ 137 AO).

Lesen Sie hier mehr zum Thema Steuerfragebogen und erfahren Sie anhand der vorhandenen Checkliste wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen einzureichen sind.

Sobald Sie die steuerliche Anmeldung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt vorgenommen haben, erhalten Sie eine Steuernummer.

Beachten Sie: In der Praxis kann es mehrere Wochen dauern bis eine Steuernummer vom Finanzamt vergeben wird.

Betrieb erst mit Steuernummer voll funktionsfähig

Ohne die zugeteilte Steuernummer können Sie zwar den Betrieb Ihres Unternehmens aufnehmen, voll funktionsfähig ist Ihre UG aber noch nicht. Ohne eine Steuernummer ergeben sich einige Nachteile für den tagtäglichen Betrieb des Unternehmens. Zum einen ist Ihre UG ohne Steuernummer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zum anderen ist sie nicht in der Lage Rechnungen an Kunden etc. auszustellen.

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei