Wann müssen die Stammeinlagen erbracht worden sein?

Wann müssen die Stammeinlagen erbracht worden sein?

Die Stammeinlagen einer UG (haftungsbeschränkt) müssen bei ihrer Eintragung ins Handelsregister in voller Höhe auf dem Geschäftskonto des Unternehmens eingezahlt worden sein (§ 5a Abs. 2 S. 1 GmbHG).

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