Während der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) können durchaus Fehler unterlaufen, deren Behebung unvorhersehbare Unkosten mit sich bringen. Aus diesem Grund sind Gründungsfehler lästig und unerwünscht. Sie entstehen meist durch eine unzureichende Vorbereitung oder eine übereilte Gründung.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die typischen Gründungsfehler aufzeigen und Möglichkeiten zur Vermeidung näherbringen.
Die in der Gründungspraxis überwiegend auftretenden Gründungsfehler sind
Die überwiegende Mehrzahl der Gründungsfehler entspringt dem betriebswirtschaftlichen Bereich. Ausschlaggebend für die Entstehung solcher Fehler können insbesondere die folgenden Punkte sein:
Um Gründungsfehler im betriebswirtschaftlichen Bereich zu verhindern, sollten Sie als Gründer sich möglichst früh auf den Gründungsprozess Ihrer Unternehmung vorbereiten.
Für eine vorausschauende eigene Vorbereitung sollten Sie diese vier wichtigen Schritte berücksichtigen.
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Schon während Ihrer eigenen Vorbereitung kommen zahlreiche rechtliche Fragen bzgl. Ihres Gründungsunterfangens auf. Offene Rechtsfragen erschweren es dem Laien rechtliche Gründungsfehler selbst zu verhindern. Entstehen dann solche Rechtsfehler, besteht in ihnen ein hohes finanzielles Risiko.
Die häufigsten rechtlichen Gründungsfehler schleichen sich insbesondere auf diesen Rechtsgebieten ein:
Rechtliche Fehler lassen sich durch eine ausführliche Gründungsberatung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vermeiden. Anders als bei den betriebswirtschaftlichen Gründungsfehlern geht es nicht um die individuelle Kompetenz eines Gründers ein Unternehmen zu leiten. Vielmehr sind es naturgemäß fehlende Rechtskenntnisse, die Rechtsfehler entstehen lassen. Mit einer ausführlichen Gründungsberatung machen Sie diesen Umstand wett und können auf die Erfahrungen des beratenden Anwalts zurückgreifen.