Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH & Co. KG an?

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Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH & Co. KG an?

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entstehen Ihnen unterschiedliche Kostenpositionen, die Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen können:

BESCHREIBUNGKOSTEN (NETTOBETRÄGE)
Kosten Ihrer GmbH & Co. KG-GründungBeratung zur Wahl der passenden Rechtsform, Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge, Gründungsurkunden für beide Gesellschaften (KG und Komplementär-GmbH), Strukturierung und Organisation Ihres Gründungsprozesses, Vertretung und Beratung während Ihrer Gründung, Erstellung des Geschäftsführervertrages und anderer Verträge, Abschlussberatung mit Ihrem Rechtsanwalt.Die Kosten der Gründung sind bei uns Festpreise. 929,– € für das Paket „START-UP“; 929,– € für das Paket „Rechtssicher“ oder 1.259,– € für das Paket „Rechtssicher PLUS“
Kosten für die notarielle BeurkundungBeurkundung beider Gesellschaftsverträge und sämtlicher sonstiger Gründungsunterlagen durch einen Notar.
Durch die vorherige anwaltliche Gründungsberatung können Sie durch die Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge und der übrigen Unterlagen Ihrer Gesellschaften durch unsere Pauschalpreise grundsätzlich deutliche Kosteneinsparungen gegenüber der Vertrags- und Unterlagengestaltung durch den Notar auf Basis des RVG oder bei stundenbasierter Abrechnung erzielen.
Für die GmbH belaufen sich die Beurkundungskosten auf 207,- € bis 678,- €.
Für die KG betragen die Kosten der notariellen Beurkundung 124,- € bis 276,- €.
Kosten für die Eintragung zum HandelsregisterDie Kosten für die Handelsregistereintragung betragen in der Regel 150,- € bis 240,- € pro Gesellschaft.
Kosten der GewerbeanmeldungVariiert abhängig von der Stadt oder Gemeinde zwischen 10,- € bis 60,- € je Gesellschaft.
IHK-BeitragAb 115,- €
Kosten für die steuerliche AnmeldungSteuerliche Anmeldung beim Finanzamt zur Erlangung der SteuernummerKostenlos

Ihre GmbH & Co. KG-Gründung zum Festpreis

Als Teil unserer Prinzipien, die unserer Arbeit als Anwaltskanzlei zugrunde liegen, ist uns die Preistransparenz besonders wichtig. Aus diesem Grund handelt es sich bei unserem anwaltlichen Honorar für Gründungen um einmalige Festpreise. Unser anwaltliches Honorar ist für Sie von Beginn an transparent und kalkulierbar.

Die Höhe unseres anwaltlichen Honorars für Ihre GmbH & Co. KG-Gründung bemisst sich

  • an dem von Ihnen gewählten GmbH & Co. KG-Gründungspaket (GmbH & Co. KG „Rechtssicher Start-Up“, GmbH & Co. KG „Rechtssicher“ oder GmbH & Co. KG „Rechtssicher Plus“) und
  • erst ab dem vierten Gesellschafter an der Anzahl der Gesellschafter.

Einen detaillierten Überblick über die GmbH & Co. KG-Gründungspakete, unsere Leistungen und Ihre Vorteile erhalten Sie in diesem Beitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer GmbH & Co. KG-Gründungskosten

Gründen Sie Ihre GmbH & Co. KG im Rahmen einer anwaltlichen Gründungsberatung bietet diese Ihnen einige Vorteile. Während Ihrer gesamten Gründung steht Ihnen ein auf Gründungen spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Die anwaltliche Gründungsberatung zielt auf die Gewährleistung einer rechtssicheren Gründung ab. Ihr eigener Aufwand sinkt durch die anwaltliche Begleitung ungemein. Zeit- und kostenintensive Gründungsfehler und Änderungen werden durch die erfahrene und rechtlich versierte Arbeit des Rechtsanwalts vermieden.

Durch die anwaltliche Gründungsberatung können Sie zudem steuerliche Ersparnisse erzielen. Ihre GmbH & Co. KG-Gründungskosten sind steuerlich in voller Höhe absetzbar, soweit Sie eine individuelle Gesellschaftssatzung verwenden. Selbstredend besteht ein wichtiger Gründungsschritt unserer Dienstleistung in der Ausarbeitung der individuellen Gesellschaftsverträge für die KG und die Komplementär-GmbH. Die individuelle Satzung verhilft Ihnen Ihre GmbH & Co. KG-Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen. De facto können Sie mindestens 25 % (Mindeststeuersatz) der GmbH & Co. KG-Gründungskosten wieder einsparen.

GmbH & Co KG Gründung mit Rechtsanwalt

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