Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer UG an?

Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer UG (haftungsbeschränkt) an?

Während des Gründungprozesses einer UG (haftungsbeschränkt) entstehen Ihnen als Gründer folgende Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformwahlberatung, Gründungsberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des Gründungsprozesses, Geschäftsführervertrag, andere Verträge, AbschlussberatungFestpreis: 190,- € (“Gründungspaket START-UP”), 300 € (“Rechtssicher”) oder 410 € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 105,- € und 678,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 150,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei

Gründung einer UG zum Festpreis

Unserer Tätigkeit als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich der Unternehmensgründung haben wir besonders wichtige Prinzipien zugrunde gelegt. In Bezug auf die Kosten, die Ihnen bei einer anwaltlichen Gründung begleitet durch unsere Kanzlei entstehen, ist uns das Prinzip der Preistransparenz besonders wichtig.

Vor dem Hintergrund der Preistransparenz handelt es sich bei unserem anwaltlichen Honorar für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) um Festpreise, die unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Einzelfalles sind.

Damit unsere Preise für Sie von Anfang an kalkulierbar bleiben, richten sie sich nach

  • der anvisierten Gesellschaftsform Ihres Unternehmens,
  • der in Anspruch genommenen Dienstleistung (die Dienstleistungen unterscheiden sich im Umfang nach dem von Ihnen gewählten Gründungspaket) und
  • erst ab dem 4. Gesellschafter nach der Gesellschafterzahl.

Erfahren Sie hier mehr über unser anwaltliches Honorar für die Gründung und den Umfang der verschiedenen Gründungspakete einer UG (haftungsbeschränkt). Zudem können Sie den Kostenrechner zur Berechnung des Festpreises nutzen.

Gründungskosten sind steuerlich absetzbar

Die von Ihnen aufgewendeten Kosten für die Gründung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) können als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

Erfahren Sie hier mehr über die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Gründungskosten.

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei