Neben ihren zahlreichen Vorteilen birgt die GmbH auch einige Nachteile.
Bei der Gründung einer GmbH besteht ein großer Nachteil in dem hohen Mindeststammkapital von 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Es muss bei ihrer Eintragung zum Handelsregister mindestens zur Hälfte auf dem Geschäftskonto nachweisbar eingezahlt worden sein.
Das Stammkapital der GmbH dient zum Schutz der Gläubiger vor einer zu geringen Haftungsmasse für die Schulden der Gesellschaft.
Insbesondere für Existenzgründer stellt das hohe Mindeststammkapital eine nicht zu unterschätzende finanzielle Hürde dar.
Zur Gründung einer GmbH reicht bereits die Einzahlung von 12.500 € Stammkapital aus. Die Haftung der Gesellschafter bezieht sich aber auf das gesamte Mindestkapital der GmbH – also mindestens 25.000 €.
Entscheiden Sie sich für die Gründung mit einem Stammkapital von 12.500 €, entsteht ein Risiko der persönlichen Gesellschafterhaftung. Bis Ihre GmbH nicht zumindest 25.000 € Mindestkapital angespart hat, bleibt es bei einer persönlichen Haftung der Gesellschafter als Gesamtschuldner für den Differenzbetrag.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Im Vergleich zu Personengesellschaften sind die Gründungsformalitäten wesentlich umfangreicher.
Ins besonders von
bedarf es zur Gründung einer GmbH besonderer Verwaltung und Beratung.
Erfahren Sie hier mehr über die Gründung Ihrer GmbH und die damit einhergehenden Formalitäten.
Ein weiterer Nachteil der GmbH besteht in der strengen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. In der Praxis geht mit dieser Pflicht ein deutlicher Mehraufwand einher. Insbesondere kann in den Anfängen Ihrer Selbstständigkeit in der Erfüllung der ordnungsgemäßen Buchführung eine beträchtliche Herausforderung bestehen.
Hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzierung und der Veröffentlichung hiervon unterliegt die GmbH den strikten Regelungen
Dies umfasst die Pflicht zur „doppelten Buchführung“ und die Pflicht zur Aufstellung von
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht Ihrer GmbH.
Die Aufgabe der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzaufstellung fällt in den Aufgaben- und Pflichtenkreis der Geschäftsführung Ihrer GmbH (§ 41 GmbHG).
Bei Verstößen gegen diese Pflicht drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und eine zivilrechtliche Haftung aus seinem Privatvermögen (§§ 283, 283 b StGB, 43 GmbHG).
Ein weiterer Nachteil aus steuerlicher Sicht besteht darin, dass Sie mit einer GmbH regelmäßig einen Gewerbebetrieb betreiben. Die GmbH unterliegt als ausgeübtes Gewerbe der Gewerbesteuer in Höhe von ungefähr 15 %.
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Besteuerung Ihrer GmbH.
Das Vermögen der Gesellschafter muss zwingend strikt von dem Vermögen der GmbH zu trennen sein. Häufig bei kleineren Gesellschaften vorkommend, kann dieser Nachteil zu
Lesen Sie hier mehr zu der möglichen Haftung der Gesellschafter einer GmbH.