Die UG (haftungsbeschränkt) hat als juristische Person selbstständig ihre Rechte und Pflichten. Jedoch kann sie als solche nicht ohne weiteres eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen. Sie braucht Organe, die ihr eine eigene Handlungsfähigkeit verleihen.
Die UG (haftungsbeschränkt) verfügt grundsätzlich über die drei folgenden Organe:
Während die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung zwei notwendige Organe der UG (haftungsbeschränkt) darstellen, ist die Bildung eines Aufsichtsrats oder Beirats eher als Ausnahme anzusehen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Organen und den Gesellschaftern einer UG (haftungsbeschränkt).
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