Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

Der Gesellschafter – Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

Der einzelne Inhaber eines Geschäftsanteils (=Anteilseigner) einer GmbH wird als Gesellschafter bezeichnet (§ 16 Abs. 3 GmbHG, § 2 MitbestG).

In die Stellung eines GmbH-Gesellschafters gelangen Sie durch die Beteiligung an ihrer Gründung oder durch den späteren Eintritt in Form von Beteiligungen am Kapital. Neben natürlichen Personen sind auch juristische Personen in der Funktion eines Gesellschafters denkbar (zum Beispiel eine GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co. KG).

Der Rechte- und Pflichtenkreis eines GmbH-Gesellschafters

Als Inhaber von GmbH-Geschäftsanteilen sind Sie als Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Rechtsform in Deutschland am weitesten verbreitet ist. Als GmbH-Gesellschafter werden Ihnen zahlreiche Rechte zugestanden, aber auch einige Pflichten aufgetragen.

Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten im Gesetz und in den Regelungen der GmbH zugrunde liegenden Satzung zu finden.

Die Rechte und Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter zustehen und obliegen, können grundlegend in zwei Kategorien unterteilt werden:

  1. Vermögensrechte und Vermögenspflichten
  2. Verwaltungsrechte und Verwaltungspflichten

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters ergeben sich an der zuvor erfolgten Beteiligung am Gesellschaftskapital.

Die wichtigsten Vermögensrechte sind unter anderem:

  • Der Gewinnanspruch auf den erzielten Reingewinn der GmbH entsprechend Ihrer jeweiligen Gesellschaftsanteile (§ 29 Abs. 1 GmbHG)
  • Bezugsrechte – Im Falle von Kapitalerhöhungen haben Sie als Gesellschafter ein Anrecht auf die „frisch“ herausgegebenen Anteile der GmbH
  • Ein anteiliges Beteiligungsrecht am Liquidationserlös der GmbH

Die wichtigsten Vermögenspflichten umfassen unter anderem:

  • Die Einlagepflicht – Diese Pflicht sieht insbesondere die Pflicht zur Einbringung der vereinbarten Stammeinlage vor
  • Die Pflicht Verluste der Gesellschaft auszugleichen

Die Verwaltungsrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Neben den Vermögensrechten und -pflichten bestehen für Sie als GmbH-Gesellschafter auch Verwaltungsrechte und -pflichten.

Die wichtigsten Verwaltungsrechte sind insbesondere:

  • Das Teilnahmerecht an Gesellschafterversammlungen
  • Das Stimm- und Rederecht (§ 47 GmbHG)
  • Das Recht auf Information und Kontrolle über die Angelegenheiten Ihrer GmbH. Gemeint sind vor allem Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Bücher, den schriftlichen Verkehr, die Verträge, etc. der GmbH (§ 51a Abs. 1 GmbHG)

Die wichtigste Verwaltungspflicht ist die allgemeine Pflicht zur Treue gegenüber Ihrer GmbH.

Die Treuepflicht umfasst unter anderem die Pflicht

  • zur Interessenwahrung der GmbH,
  • zur Rücksichtnahme auf die Gesamtheit der Gesellschafter,
  • zum Unterlassen von Handlungen die der GmbH schaden sowie
  • zur Stimmabgabe auf der Gesellschafterversammlung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Rechte, Pflichten und Haftungsmöglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters.

Alle Informationen zur GmbH Gründung auf einen Blick:

Unternehmensgründung vom Rechtsanwalt

✔ GÜNSTIG  ✔ SCHNELL    RECHTSSICHER

Über

20000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

© Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei