Der Gesellschafter – Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?
Der einzelne Inhaber eines Geschäftsanteils (=Anteilseigner) einer GmbH wird als Gesellschafter bezeichnet (§ 16 Abs. 3 GmbHG, § 2 MitbestG).
In die Stellung eines GmbH-Gesellschafters gelangen Sie durch die Beteiligung an ihrer Gründung oder durch den späteren Eintritt in Form von Beteiligungen am Kapital. Neben natürlichen Personen sind auch juristische Personen in der Funktion eines Gesellschafters denkbar (zum Beispiel eine GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co. KG).