Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Gesellschaftsform der UG?

Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Gesellschaftsform der UG?

Die UG ist in Deutschland als „kleine Schwester“ der GmbH eingeführt worden. Sie ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Seit ihrer Einführung ist sie eine gut angenommene Alternative zur britischen Limited und mittlerweile sehr weit verbreitet.

Alles zum Thema UG Gründung

Aufgrund ihrer Vorteile erfreut sich die UG in Gründerkreisen einer großen Beliebtheit.

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Die Vorteile auf einen Blick

Mit der Einführung der UG als „kleinere“ Variante der GmbH schuf der Gesetzgeber eine Gesellschaftsform mit ähnlichen Vorteilen für finanziell schwächere Gründer.

Der Hauptvorteil der Gründung einer UG ist das niedrige Mindeststammkapital von 1 €. Die Gründungskosten werden hierdurch sehr niedrig gehalten und finanzielle Hürden sind damit praktisch nicht vorhanden.

Trotz der geringen Einlage haben Sie die Wahl eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform mit einer Einlage unterhalb der 25.000 / 12.500 € Grenze der GmbH zu gründen. Ein weiterer großer Vorteil der UG liegt im Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung (§§ 13, 5a GmbHG).

Die UG zeichnet sich durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie tritt im Geschäftsverkehr selbstständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der UG wird primär die Privatsphäre der Gesellschafter geschützt, da die Namen nicht nach außen hin auftreten werden. Lediglich der Gesellschaftsname und der Name des Geschäftsführers tritt im Geschäftsverkehr nach außen hin auf.

Als Gesellschafter Ihrer UG müssen Sie nicht auch die Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen. Die UG bietet Ihnen ohne Weiteres die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Durch diese Vorgehensweise wird die Gefahr Ihrer persönlichen Haftung minimiert.

Entscheiden Sie sich für die Gründung einer UG brauchen Sie zudem keine weiteren Gesellschafter. Die Möglichkeit der Ein-Mann-UG ist möglich, wodurch Sie dennoch in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform kommen können.

Als Sonderform der GmbH bietet die UG ebenso Vorteile in der steuerlichen Behandlung. Sie unterliegt der Körperschaftssteuer, die im Moment lediglich 15 % beträgt. Im Vergleich zur Einkommensteuer mit Spitzensätzen von 45 % ist das ein großer Unterschied. Der Vorteil besteht darin, dass die Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und angespart werden können.

Steuerersparnisse können auch durch die Bildung stiller Reserven erzielt werden. Stille Reserven sind Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als der Zeitwert. Ihr Unternehmen profitiert dann von den Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten bei der Bilanzaufstellung. Ebenso kommen Ihrem Unternehmen Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

Vorteilhaft ist weiterhin die unkomplizierte Veräußerung einer UG. Entscheiden Sie sich zum Unternehmensverkauf, reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten.

Die Nachteile im Überblick

Die großen Nachteile der Gründung einer UG bestehen wie auch bei der GmbH in den Formalitäten der Gründung, die natürlich für einen Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf sorgen. Es bedarf bei der Gründung wie auch bei der GmbH-Gründung der Ausarbeitung eines Businessplans und eines individuellen Gesellschaftsvertrags sowie der Eintragung in das Handelsregister.

Hinsichtlich der Einlagenform besteht ein Nachteil darin, dass Sacheinlagen zur Erbringung des Stammkapitals bei der Gründung einer UG ausgeschlossen sind. Möglich ist lediglich die „klassische“ Bareinlage.

Zudem besteht bei der Gründung und Fortführung der UG die Pflicht einen Viertel des Jahresgewinns anzusparen, bis das Stammkapital einer GmbH von 25.000 € angespart ist. Diese Pflicht resultiert aus dem „Gedankengang“ des Gesetzgebers, der mit der Einführung der UG ihre spätere Verwandlung in eine „richtige“ GmbH im Blick hatte. Hierbei sollten Sie aber wissen, dass es zur Umwandlung der UG in eine GmbH bereits ausreicht 12.500 € anzusparen. Dies wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 bestätigt, der damit die Benachteiligung der Gründer einer UG gegenüber denen einer GmbH, die ihr Unternehmen bereits mit einem nachgewiesenen Stammkapital von 12.500 € zum Handelsregister anmelden dürfen, aus der Welt schaffen wollte.

Ein weiterer Nachteil besteht in einem Trugschluss aus dem Hauptvorteil des geringen Stammkapitals von einem Euro. Auch wenn das Stammkapital der UG nur einen Euro beträgt, sollten Sie die Gründung lieber mit einem höheren Stammkapital vornehmen. Andernfalls besteht die Gefahr der Unterkapitalisierung, denn der Geschäftsführer einer UG ist verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, falls das Vermögen der Gesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und er nicht darlegen kann, dass die Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren fortgeführt werden kann.

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