Alles zum Thema GmbH & Co. KG Gründung
Für Familien- und Traditionsunternehmen vorteilhaft ist die Möglichkeit auch bei der Beteiligung vieler Kommanditisten die Leitung des Gesamtunternehmens zu zentrieren, da die eigentlich nicht zur Vertretung der KG befugten Kommanditisten über eine Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer die KG lenken können. In der Praxis sind die Kommanditisten häufig zeitgleich als Gesellschafter der GmbH tätig. Hierdurch kann eine umfassende Leitungsbefugnis im gesamten Unternehmen sichergestellt werden.
Gleichzeitig können Gesellschafter und Investoren leichter einbezogen werden – ohne sich dabei an der Geschäftsführung beteiligen zu müssen. Zur erleichterten Aufnahme bedarf es lediglich der Abänderung des KG-Gesellschaftsvertrags. Eine erneute notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen müssen lediglich notariell zum Handelsregister angemeldet werden.
Durch die erleichterte Aufnahme von Gesellschaftern oder Investoren kann eine steuerlich vorteilhafte Beteiligung am Gewinn des Unternehmens geschaffen werden. Im Falle einer Entnahme ist diese ebenfalls steuerlich vorteilhaft, da die GmbH & Co. KG-Gesellschafter mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert werden. Im Vergleich zu GmbH-Gesellschaftern, die neben der Kapitalertragssteuer auch die Körperschaftssteuer zu entrichten haben, wirkt sich der individuelle Einkommenssteuersatz steuerlich vorteilhaft aus.
Ein wesentlicher Vorteil der GmbH & Co. KG in steuerlicher Hinsicht liegt im Bereich der Gewerbesteuer. Aufgrund der Tatsache, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, hat sie einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 €. In den darauffolgenden Jahren unterliegt sie einer günstigen Staffelungsregelung. Zudem kann von einer deutlichen Gewerbesteuerentlastung profitiert werden, da die anfallende Gewerbesteuer bei den Kommanditisten in Höhe des vom Hebesatz unabhängigen Pauschalbetrags auf die Einkommenssteuer angerechnet werden kann, soweit die Kommanditisten die Einkommensteuer tatsächlich entrichten müssen. Andernfalls besteht keine Anrechnungsmöglichkeit und die Gewerbesteuer muss abgeführt werden.
Da die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist und eine individuelle Besteuerung der Gesellschafter stattfindet, ist die Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich. Verluste der KG-Gesellschafter können von den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen abgezogen werden.
Die GmbH & Co. KG bietet weiterhin die Option der buchwertneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern. Dies sorgt bei der Anteilsübereignung für eine höhere Fungibilität, da statt der Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragen werden können.
Vorteilhaft ist weiterhin die unkomplizierte Veräußerung einer GmbH & Co. KG. Ist der Unternehmensverkauf entschieden, genügt es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Auch auf Seiten des Käufers besteht ein Vorteil der GmbH & Co. KG in der Schaffung von Abschreibungspotenzial. Der Kauf einer GmbH & Co. KG ermöglicht es dem Käufer den Kaufpreis abzuschreiben. Dieser Umstand sorgt in der Praxis oftmals zu höheren Kaufpreisen für eine GmbH & Co. KG.
Die Nachteile im Überblick
Einer der größten Nachteile bei der Gründung einer GmbH & Co. KG besteht in den Formalitäten.
Im Gründungsprozess entsteht durch die Gründung und Kombination zweier Gesellschaften ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf. Es bedarf bei der Ausarbeitung eines umfänglichen Gründungsplans, zweier individueller Gesellschaftsverträge sowie der Eintragung in das Handelsregister.
Auch im Bezug auf die laufenden Verwaltungskosten birgt die Rechtsform der GmbH & Co. KG Nachteile. Da zwei Unternehmen bestehen, ist die Erstellung von gesonderten Jahresabschlüssen erforderlich. Zudem entstehen höhere IHK-Gebühren. Ein weiterer Nachteil kann in dem Erfordernis der doppelten Buchführung und Bilanzierung gesehen werden.
können Sie mir ein Praktiker Lehrbuch empfehlen (GmbH und Co KG)
Sehr geehrte Frau F.,
dies ist auch eine Geschmackssache. Grundsätzlich bewährt hat sich das Werk von Preißer und von Röhn “Die KG und die GmbH & Co. KG”.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht