Die deutsche GmbH hat sich als absoluter Klassiker unter den Gesellschaftsformen über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Ausschlaggebend für die gute Etablierung der GmbH sind insbesondere ihre Vorteile, von denen viele Gründer profitieren.
Die Gründung einer GmbH bietet Ihnen als Gründer folgende Vorteile:
Wie die Bezeichnung der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ bereits aussagt, besteht ein großer Vorteil der GmbH im Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung. Ihr Privatvermögen als Gesellschafter bleibt in aller Regel außer Gefahr. Für die Verbindlichkeiten der GmbH steht grundsätzlich einzig und allein die Gesellschaft selbst ein (§ 13 GmbHG).
Erfahren Sie hier mehr zu dem Vorteil des Ausschlusses der persönlichen Haftung und möglichen Ausnahmekonstellationen.
Obwohl die Gläubiger einer GmbH wegen des Ausschlusses der persönlichen Haftung der Gesellschafter im schlimmsten Fall leer ausgehen könnten, genießt die GmbH ein sehr hohes Ansehen im hiesigen Geschäftsverkehr. Insbesondere durch das hohe Stammkapital von 25.000 € vermuten die Gläubiger eine hohe Bonität des Unternehmens. Mit einem deutlichen „Vertrauensbonus“ und ihrer guten Reputation hebt die GmbH sich somit ins besonders von der UG (haftungsbeschränkt) und der englischen Limited ab.
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Die GmbH zeichnet sich durch eine eigene Rechtspersönlichkeit ab. Hinter der eigenen Rechtspersönlichkeit steckt ein weiterer wesentlicher Vorteil der GmbH – sie tritt im Geschäftsverkehr selbstständig auf. Die Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Die GmbH kann unter anderem eigenständig Immobilien anmieten, Arbeitsverträge schließen und Anteile von anderen Unternehmen erwerben. Dabei tritt allein der Geschäftsführer als ausführendes Organ der Vertreter der Gesellschaft nach außen. Sind Sie als Gründer in der Position eines Gesellschafters bleibt Ihr persönlicher Name außen vor – nach außen tritt allein die Firma in Erscheinung. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der GmbH bleibt Ihre Privatsphäre als gründender Gesellschafter geschützt.
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer, die derzeit lediglich 15,6 % beträgt. Anders als zum Beispiel bei der GbR, die der Einkommensteuer mit Spitzensätzen in Höhe von 45 % unterliegt, kann die GmbH somit deutliche Steuerersparnisse erzielen. Für viele Gründer ist dieser beträchtliche Unterschied ein Anreiz, schon aus steuerlichen Gesichtspunkten eine GmbH zu gründen. Die durch die Steuerersparnisse erzielten Gewinne können angespart werden und verbleiben der Gesellschaft. Soweit Sie diese nicht ausschütten, profitieren Sie als Gründer einer GmbH von der niedrigen Besteuerung. Denn im Falle von Ausschüttungen ist auf die Gewinne eine Kapitalertragsteuer zu zahlen. Diese liegt im Moment bei 25 % und würde den steuerlichen Vorteil zum größten Teil wieder aufheben.
Ein weiterer Vorteil der GmbH besteht in der Möglichkeit der Bildung von stillen Reserven, mit denen Sie als Gründer Steuerersparnisse erzielen können. Stille Reserven sind Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als der Zeitwert. Ihr Unternehmen profitiert dann von den Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten bei der Bilanzaufstellung. Ebenso kommen Ihrem Unternehmen Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.
Als Gesellschafter einer GmbH sind Sie nicht auch zur Übernahme der Aufgaben des Geschäftsführers verpflichtet. Sie haben mit der Gesellschaftsform der GmbH die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Hierdurch entsteht Ihnen als gründender Gesellschafter der Vorteil, dass Sie die Gefahr Ihrer persönlichen Haftung deutlich minimieren. Der Hauptanteil der Haftung entfällt bei der GmbH nämlich auf das ausführende Organ – den Geschäftsführer des Unternehmens.
Die GmbH hält zudem den Vorteil der Gründung einer Ein-Mann-GmbH für Sie als Gründer bereit. Möchten Sie in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform kommen ohne weitere Gesellschafter an Ihrem Unternehmen zu beteiligen, besteht in der Ein-Mann-GmbH die Möglichkeit hierzu.
Ziehen Sie zukünftig den Verkauf Ihrer GmbH in Erwägung, gestaltet sich dieser weitaus unkomplizierter als zum Beispiel die Veräußerung eines Einzelunternehmens. Es reicht bereits aus, wenn die Gesellschafter der GmbH ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Der Vorteil besteht darin, dass nicht alle Vermögensbestandteile einzeln an den Erwerber übertragen werden müssen.