Seit ihrer Einführung ist die UG (haftungsbeschränkt) insbesondere aufgrund ihrer Vorteile eine sehr gut angenommene Gesellschaftsform.
Diese Vorteile erwarten Sie mit der Gründung einer UG:
Die UG stellt für Ihr Gründungsvorhaben eine sehr günstige Alternative zu den üblichen Gesellschaftsformen dar.
Der bedeutsamste Vorteil liegt in dem geringen Stammkapital von nur 1 €, das zur Gründung völlig ausreichend ist. Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, wie etwa der GmbH mit einem erforderlichen Stammkapital von 25.000 € / 12.500 €, fallen die Kosten der Gründung einer UG durch das geringe Stammkapital wesentlich günstiger aus.
Entschließen Sie sich zur Gründung einer UG stehen Ihrem Vorhaben finanzielle Hindernisse grundsätzlich nicht entgegen. Aufgrund dieses Vorteils erfreut sich die UG in Existenzgründerkreisen einer besonders großen Popularität.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht in dem persönlichen Haftungsausschluss der Gesellschafter. Unabhängig von der geringen Stammeinlage ist Ihre persönliche Haftung grundsätzlich beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Nur in Ausnahmefällen kann die Haftung auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter durchgreifen. Abgesehen von diesen Ausnahmen, haften Sie als Gesellschafter nur mit Ihren Einlagen.
Bei der UG handelt es sich um eine juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Sie tritt im Rechts- und Geschäftsverkehr selbstständig im eigenen Namen auf und schließt eigenhändig Verträge. Die Namen der Gesellschafter werden in aller Regel nicht nach außen getragen.
Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 KStG). Diese beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Im Vergleich zur Einkommensteuer mit Spitzensätzen von 45 % sorgt das zu deutlichen Steuerersparnissen.
Ein weitere Möglichkeit Steuern zu sparen besteht zudem in der Bildung von stillen Reserven. Erfahren Sie hier mehr zu dem Vorteil der Bildung von stillen Reserven und den weiteren Vorteilen einer UG (haftungsbeschränkt).
Als Gesellschafter einer UG sind Sie nicht auch zur Übernahme der Aufgaben des Geschäftsführers verpflichtet. Sie haben mit der UG die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Durch die „freie“ Wahl des Geschäftsführers, können Sie Ihre persönliche Haftungsgefahr weiter verringern.
Möchten Sie in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform kommen ohne weitere Gesellschafter an Ihrem Unternehmen zu beteiligen, hält die Gesellschaftsform der UG die Möglichkeit der Gründung einer „Ein-Mann-UG“ für Sie bereit.
Sollten Sie den Wunsch hegen Ihre UG wieder verkaufen zu wollen, besteht ein weiterer Vorteil in der leichten Vornahme einer Veräußerung. Hierzu reicht die Abtretung Ihrer UG-Anteile an den Erwerber des Unternehmens aus.