Welche Ziele verfolgt die Gründungsberatung?

Welche Ziele verfolgt die Gründungsberatung?

Eine ausführliche Gründungsberatung zielt darauf ab Sie als Gründer bereits in der ersten Planungs- und Strukturierungsphase anwaltlich zu unterstützen. Im Vordergrund steht hierbei die Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens nach Ihren Vorstellungen. Hierzu verfolgt die Gründungsberatung diese drei Hauptziele:

Ziel 1: Die Wahl der richtigen Rechtsform

Durch die anwaltliche Gründungsberatung werden Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen unterstützt. Um Ihren Vorstellungen und Wünschen mit einer passenden Rechtsform gerecht zu werden, finden vielerlei Faktoren Berücksichtigung. Hierzu werden Ihre Bedürfnisse und offenen Fragen gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt im Rahmen der Gründungsberatung erläutert. In der Praxis spielen u.a. Themen wie

eine bedeutende Rolle.

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Ziel 2: Die rechtssichere Gründung

Im Rahmen einer Gründungsberatung gilt es rechtliche Fehler zu vermeiden. Rechtliche Fehler, die zu einem späteren Zeitpunkt zeit- und kostspielig sein können. Aus diesem Grund wird die Gründung Ihres Unternehmens erst nach einer ausführlichen Gründungsberatung und Erstellung Ihrer Gründungsunterlagen vorgenommen. Hierbei werden Sie von einem erfahrenen Rechtsanwalt begleitet und beraten. Durch diese versierte Betreuung werden jegliche Feinheiten Ihrer individuellen Gründung berücksichtigt, sodass Ihnen eine rechtssichere Gründung zugesichert wird.

Ziel 3: Die Vermeidung von Formalitäten

Als drittes Hauptziel der Gründungsberatung ist Ihre Befreiung von vielen Formalitäten anzusehen. Zu diesem Zweck steht Ihnen neben dem versierten Anwalt das gesamte Kanzleiteam zur Verfügung. Diese Zusammenarbeit erleichtert Ihnen während des gesamten Gründungsvorgangs den Aufwand.

Erfahren Sie hier mehr zu den Zielen der Gründungsberatung.

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