Löschung einer e.K.
Bilanz von der e.K. für die letzten 3 Jahre wird noch erstellt. Kann die Löschung aus dem Handelsregister trotzdem erfolgen?
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Hallo! Um eine Einzelkaufmannsfirma (e.K.) aus dem Handelsregister löschen zu lassen, muss in der Regel eine Beendigung der Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden. Das Handelsregister wird dabei vom zuständigen Registergericht geführt und die Löschung kann beantragt werden, wenn keine unbeglichenen Verbindlichkeiten bestehen und alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Falls die Bilanz für die letzten drei Jahre noch nicht vollständig erstellt wurde, könnte dies auf steuerliche Verpflichtungen oder offene finanzielle Aspekte hinweisen, die vor einer Löschung geklärt sein sollten. Es ist ratsam, hierzu mit einer Steuerberatung oder einem Rechtsanwalt Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Anforderungen für die Löschung erfüllt sind.
Zögere nicht, bei weiteren Fragen oder für eine ausführliche rechtliche Beratung unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen: Kostenfreie Erstberatung online reservieren.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.