Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
davon ist abzuraten. Für die Löschung im Handelsregister ist die Liquidation durchzuführen. Erst danach kann eine Gewerbeabmeldung erfolgen.
Beste Grüße
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davon ist abzuraten. Für die Löschung im Handelsregister ist die Liquidation durchzuführen. Erst danach kann eine Gewerbeabmeldung erfolgen.
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