Gründung des Vereins

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben Kontakt zu Ihnen von Hanf im Glueck bekommen.

Für unserem Klient suchen wir einen Kooperationspartner, der von der Gründung des Vereins bis hin zu dauerhaften Rechtsdienstleistungen mit dem gesamten know-how umfassende Rechtsdienstleistungen erbringt.

Zunächst möchten wir gerne erfahren, wie viele Mitglieder ein Verein haben muss? Darf ein Verein von polnischen Bürgern gegründet werden? Wenn ja, welche Bedingungen erfüllt sein müssen?

Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, uns mitzuteilen, welche Dokumente erstellt werden sollen, damit Sie diesen Prozess im Namen unseres Mandates durchführen können. Unser Klient möchte sich mit ganze Pflanzenproduktion beschäftigen.

Bitte informieren Sie uns auch über etwaige Kosten eines solchen Verfahrens.

Mit freundlichen Grüssen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    gerne beraten wir Sie zum CSC. Sie befinden sich hier aber im öffentlichen Forum für ganz allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall/kostenlose Erstberatung an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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