Schließen der UG
Hallo,
ich möchte meine UG sofort nach Gründung wieder schließen.
Ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.
Ich habe mich in der Rechtsform geirrt.
Ist das möglich? Habe ich Widerrufsrecht??
Gruß
Ingo
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Hallo Ingo,
leider erfordert die Auflösung einer UG / GmbH denselben Aufwand, wie die Gründung. Für Sie bedeutet das, dass insbesondere ein Auflösungsbeschluss getroffen werden sollte und die Auflösung in das Handelsregister eingetragen werden müsste.
Ein Widerruf ist leider nicht möglich – aus diesem Grund gilt es vor der Gründung einer UG / GmbH, umfassend und gewissenhaft zu bereden, ob eine Gründung Sinn macht. Dies ist der Hintergrund der umfassenden Gründungsberatung: https://anwalt-kg.de/video/gesellschaftsrecht/auffanggesellschaft/rechtssichere-gruendung-durch-gruendungsberatung/
Wenn Sie weitere Fragen zur Auflösung einer UG / GmbH haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus