Verbindlichkeit bei Gesellschafterin

Im Rahmen einer Ihnen vorliegenden Anfrage wegen Erbschaft und Schulden eines Miterben beim Finanzamt frage ich hiermit an, ob ich – dumme Frage – z. B. vor der Liquidation wegen Alters noch das Stammkapital erhöhen muss, um aufgrund der Verbindlichkeiten (meine privaten Forderungen an die Firma) eine ausgeglichene Bilanz zu erhalten. Mich interssiert dies, falls ich doch noch vom Finanzamt gezwungen werde, die andere Hälfte des geerbten Hauses zu kaufen bzw. zu ersteigern, um Schulden meines Bruders damit zu tilgen.
Ich hatte mein Vermögen nämlich für so etwas wie oben genannt vorgesehen. Eine andere Dummheit ist ja der Forderungsverzicht durch mich als Privatperson/Rentnerin, obwohl nicht bekannt ist, wie dieser dann entstehende “Gewinn” versteuert wird.

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