Alle Bewertungen löschen lassen /bzw. unternehmensprofil löschen lassen, obwohl der Name nach Unternehmensübernahme gleichgeblieben ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um unser Unternehmen Pizza Sprint in Bad Friedrichshall. In Google Maps sind sehr negative Bewertungen von 2,4 Sternen von den beiden Vorbesitzern vorhanden, weshalb es dringend vonnöten ist, dass wegen des Inhaberwechsels das Unternehmsprofil gelöscht und neu erstellt wird. Die Unternehmensübernahme war August 2024 . Google möchte jedoch nur bei gravierender Namensänderung alte Rezensionen löschen. Dies führt unserem Unternehmen erheblichen Schaden zu.
Ich würde gerne wissen, ob Sie uns helfen können und wenn ja auf welche Höhe sich dabei Ihr Festpreishonorar belaufen würde?
Vielen Dank,
Mit freundlichem Gruß,
Carmen Peter
Sehr geehrte Frau Peter,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen in unsere Kanzlei!
Die Übernahme eines Unternehmens und die damit einhergehende Herausforderung, bestehende Online-Rezensionen anzugehen, ist ein bekanntes Problem. Rechtlich gesehen gibt es jedoch Möglichkeiten, solche Bewertungen zu beanstanden, insbesondere wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Inhalte beinhalten.
Google hat oft strenge Richtlinien, wenn es darum geht, Rezensionen aufgrund eines Inhaberwechsels zu entfernen. Wenn jedoch die Rezensionen inhaltlich problematisch sind, kann man rechtlich gegen diese vorgehen.
Wir können Ihnen helfen, die Situation genauer zu bewerten und geeignete Schritte einzuleiten. Dabei arbeiten wir transparent mit Festpreisen, die wir vorab mit Ihnen besprechen, um den finanziellen Rahmen klar abzustecken.
Für eine detaillierte Einschätzung und um Ihnen eine passende Lösung anzubieten, würde ich Ihnen empfehlen, unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Hier können wir das weitere Vorgehen im Detail besprechen.
Bitte reservieren Sie sich einen Termin zur Erstberatung über folgenden Link: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Community-Manager von KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.