Firmenname und Logo anmelden
Guten Tag, ich möchte sowohl einen Firmennamen als Wortmarke sowie auch das Logo als Wort-Bildmarke geschützt sehen. Was muss ich dazu anmelden?
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Guten Tag
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Markenanmeldung bei KRAUS Anwaltskanzlei.
Um sowohl Ihren Firmennamen als Wortmarke als auch Ihr Logo als Wort-Bildmarke schützen zu lassen, müssen Sie beide Marken separat anmelden. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Anmeldungen, die jeweils individuell geprüft werden.
Bei der Anmeldung einer Wortmarke ist es wichtig, dass der Name oder das Wort, welches geschützt werden soll, für die von Ihnen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen relevant ist. Daher empfehlen wir Ihnen, eine sogenannte “Recherche” durchzuführen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name oder das gewünschte Wort noch nicht von anderen Unternehmen als Marke geschützt wurde.
Bei der Anmeldung einer Wort-Bildmarke wird zusätzlich zu dem Wort auch das Logo als Bildmarke geschützt. Hierbei ist es wichtig, dass das Logo für die von Ihnen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen relevant ist und einen gewissen Wiedererkennungswert hat.
Unsere KRAUS Anwaltskanzlei ist auf Unternehmensrecht spezialisiert und bietet eine kostenfreie Erstberatung für Markenanmeldungen an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
Zusammenfassend sollten Sie bei der Markenanmeldung darauf achten, dass die gewünschten Namen oder Wörter relevant für Ihre Produkte oder Dienstleistungen sind und dass das Logo für Ihre Branche und Zielgruppe ansprechend ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und Prüfung Ihrer Marken.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der KRAUS Anwaltskanzlei
Diese Antwort stellt keine rechtliche Gewähr dar.