Markenanmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte gerne über ihre Kanzlei eine Markenanmeldung machen. Nun stellt sich mir aber noch eine Frage bezüglich der Wort-/Bildmarke. Muss das hochgeladene Bild einen transparenten Hintergrund haben oder eher einen farbigen? Des weiteren wollte ich fragen, ob das Logo dann nur in der angemeldeten Farbgebung geschützt ist oder ich dann in Zukunft auch das Logo in anderen Farben nutzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Ludwig

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Bildmarken können in Form eines Logos oder sonstiger grafischer Elemente als Marke eingetragen werden. Problematisch ist oft, dass der Markenschutz sich nur auf die jeweilige Farbkombination erstreckt. Daher empfehlen wir normalerweise die Anmeldung als schwarz-weiße Bildmarke.

    Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall und eine kostenlose Erstberatung an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de

    Beste Grüße

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