Markenanmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane den Namen Seprima als deutsche Marke anmelden zu lassen.

Mein Geschäftsmodell in aller Kürze:

Ich schalte Werbeanzeigen (vorwiegend online) für selbständige Seniorenbetreuer, damit diese Kunden (Senioren, die Hilfe im Alltag benötigen) gewinnen. Die Seniorenbetreuung umfasst keine Pflege. Sie findet stundenweise im eigenen Zuhause der Senioren statt.

Beim DPMA ist Seprima noch nicht als Wortmarke eingetragen. Daraufhin habe ich mir die Domain https://seprima.de gesichert.

Heute musste ich feststellen, dass es bereits ein deutsches Unternehmen (ebenfalls in der Seniorenbetreuung) gibt, das SenPrima heißt. Also vom Wortklang sehr ähnlich wie Seprima. Ebenfalls ist SenPrima bereits als Marke eingetragen laut DPMA:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018078268&CURSOR=0

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich am besten vorgehen sollte.

Meine Ideen:

Seprima als Wortmarke eintragen lassen (aber in anderen Nizza-Klassen als der Mitbewerber SenPrima)

Oder Seprimo (mit einem o am Ende) eintragen lassen. Der Name würde mir nämlich auch gefallen.

Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das eine oder das andere überhaupt funktionieren kann.

Hinzu kommt auch noch, dass es einen deutschen Strom- und Gasanbieter gibt, der Eprimo heißt.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen und wie könnten Sie mich hierbei unterstützen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Bergmann

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen. Für Rechtsrat im Einzelfall können Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen unter 0221-6777 00 55 oder über unser Website-Formular einen Rückruf anfordern.
    Beste Grüße

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