Wortmarkenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen die Anmeldung der deutschen Wortmarke „Handdrauf” (Klassen 9, 41, 42) für eine Familien-Planungs-App samt Serverdienst; Anmelderin wäre unsere n5312solutions, Einzelunternehmer, Hamburg. Die Anmeldung selbst nehmen wir über DPMAdirektWeb vor — wir benötigen vorab eine anwaltliche Ersteinschätzung zu einer konkreten Frage:
Besteht ein relevantes Widerspruchs- bzw. Kollisionsrisiko durch die Marke „Hand drauf:” der HORNBACH Baumarkt AG (eingetragen in Klasse 35; DPMA 3020090484759 sowie WIPO 1024464) gegenüber „Handdrauf” in den Klassen 9, 41 und 42 — und ist „Handdrauf” aus Ihrer Sicht schutzfähig?
Eine eigene Vorrecherche liegt vor und stellen wir Ihnen gern zur Verfügung: TMview-Abfrage über alle Ämter (Stand 23.08.2026) — „Handdrauf” als ein Wort ohne Treffer; „Hand drauf” mit 10 Treffern, davon in unseren Klassen nur eine bereits abgelaufene Marke (AMIGO Spiel + Freizeit GmbH, Kl. 9/16/28, DPMA 301645779); übrige Treffer in fernliegenden Klassen (33, 6/20 u. a.).
Falls Sie im Rahmen der Einschätzung einen kurzen Blick auf unser geplantes Waren-/Dienstleistungsverzeichnis werfen könnten, nehmen wir das gern hinzu.
Bitte nennen Sie uns einen Festpreis und Ihre Bearbeitungszeit. Eine kompakte schriftliche Einschätzung genügt uns — ein ausführliches Recherchegutachten benötigen wir nicht. 
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Anmeldung der Wortmarke „Handdrauf”. Ich verstehe, dass Sie eine Ersteinschätzung bezüglich des Widerspruchsrisikos der bestehenden Marke „Hand drauf:” der HORNBACH Baumarkt AG sowie zur Schutzfähigkeit Ihrer geplanten Marke wünschen.

    Zunächst einmal ist es wichtig zu unterscheiden, dass Markenrechte immer im Kontext ihrer Klassen und der zugehörigen Waren- und Dienstleistungen geprüft werden. Die Marke „Hand drauf:” von HORNBACH in Klasse 35 für geschäftliche Dienste unterscheidet sich von Ihrer geplanten Nutzung in den Klassen 9, 41 und 42. Diese Unterschiede in den Klassen und die unterschiedlichen Dienstleistungen könnten das Risiko eines Widerspruchs reduzieren, da keine unmittelbare Verwechslungsgefahr besteht. Jedoch kann es im Einzelfall durch den Gesamteindruck oder die Bekanntheit einer Marke dennoch zu Problemen kommen.

    Was die Schutzfähigkeit betrifft, ist der Name „Handdrauf” nicht von vornherein beschreibend, was ein positives Signal für die Eintragungsfähigkeit ist. Trotzdem könnte das DPMA weitere individuelle Prüfungen hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit vornehmen, vor allem im Hinblick auf den Gesamteindruck und mögliche beschreibende Elemente.

    Für eine ausführliche Analyse und eine endgültige Einschätzung wäre jedoch eine umfassende individuelle Beratung notwendig, die den gesamten Kontext, einschließlich Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, berücksichtigt.

    Leider kann ich Ihnen hier keinen Festpreis nennen. Unser Ziel ist es jedoch, unseren Mandanten stets transparente Festpreise zu bieten. Für eine genauere Einschätzung empfehle ich Ihnen, eine kostenfreie Erstberatung zu reservieren, in der alle Details Ihres Anliegens besprochen werden können.

    Kostenfreie Erstberatung online reservieren

    Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert