Rückzahlung einer Geldsumme nach Kündigung

Hallo,
Meine Tochter hat im Rahmen einer dualen Ausb. Bankkauffrau/Bankfachwirtin ein Stipendium (Finanzielle Unterstützung) erhalten. Jetzt nach erfolgreich abgeschlossen Studium kann das Unternehmen Ihr langfristig keine Stelle in Aussicht stellen die es ihr ermöglicht das im Studium erlernte Fachwissen anzuwenden. Sie soll demnach weiter im Unternehmen als Bankkauffrau arbeiten. Verbunden mit der Dualen Ausbildung war auch eine Bindungsklausel an das Unternehmen. Jetzt würde sie gerne eine dem Studium entsprechende Stelle im Landesministerium ausüben, soll aber eine 5 Stelige Abfindung zahlen.
Frage:
1) Ist dies aufgrund das man ihr keine entsprechende Stelle anbieten kann Rechtens?
2) Hätte man berechtigte Chancen keine oder nur eine geringe Summe zahlen zu müssen, wenn man rechtliche Schritte einleiten würde?
3) Gibt es evtl Fachanwälte die speziell auf solche Fälle spezialisiert sind?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

LG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    In Betracht käme ein spezialisierter Anwalt im Bereich AGB-Recht, denn es handelt sich bei der entsprechenden Vertragsklausel in aller Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
    Eine Rückzahlungsklausel in AGB kann unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Dies kann in Betracht kommen, wenn das Stellenangebot nicht den erworbenen Kenntnissen entspricht und die Vergütung entsprechend geringer ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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