Als Freiberufler eine GmbH oder UG gründen

  • GmbH und UG Gründung

Als Freiberufler eine GmbH oder eine UG Gründen?

Freiberufler gehören zu bestimmten Berufsgruppen, die im Einkommensteuergesetz namentlich genannt werden. Dabei muss es sich um einen selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf handeln. Konkret gehören dazu folgende Berufsgruppen:

  • Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Krankengymnasten, Hebammen, Heilpraktiker, Heilmasseure und Diplom-Psychologen
  • Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und beratende Volks- und Betriebswirte
  • Architekten, Ingenieure, Handelschemiker, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und vergleichbare Berufe
  • Künstler und Schriftsteller
  • Lehrer und Erzieher
  • vereidigte Buchprüfer
  • Wissenschaftler

Hinzu kommen noch eine Reihe von neuen und vergleichbaren Berufen. Darunter fallen beispielsweise Designer, Web-Designer, Diätassistenten, Raumgestalter, Visagisten, Tanzlehrer, Unternehmensberater, Werbetexter und EDV-Berater. Ob Sie den Status des Freiberuflers erlangen können, entscheidet letztendlich immer das Finanzamt.

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Partnerschaftsgesellschaft für die Angehörigen freier Berufe

Freiberufler haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich zu einer Gesellschaft zusammen zu schließen – Anwälte finden sich zum Beispiel in einer Sozietät zusammen, Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis. In solchen Fällen gründet man in der Regel eine Personengesellschaft. Wird die Gesellschaftsform nicht nicht genauer definiert, so handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Die Angehörigen der freien Berufe haben aber auch die Möglichkeit, sich in einer besonderen Form der Personengesellschaft zu organisieren, in der so genannten Partnerschaftsgesellschaft. Entscheiden Sie sich für diese Gesellschaftsform, so ist zu beachten, dass auch wirklich ausschließlich Angehörige der freien Berufe daran beteiligt sind. Wird ein Gesellschafter aufgenommen, auf den dies nicht zutrifft, so gilt die Gesellschaft automatisch als ein Gewerbebetrieb.

Als Freiberufler eine GmbH oder UG gründen – die Vor- und Nachteile

Als Freiberufler haften Sie in der Regel mit Ihrem Privatvermögen – ein Startkapital ist erst einmal nicht nötig. Sie können natürlich auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) gründen, wodurch Sie mit einer Kapitaleinlage haften; sie sind also Gläubigern gegenüber nicht zur Zahlung mit Ihrem Privatvermögen verpflichtet. Sind ausreichend Gesellschafter vorhanden, so ist der Kapitalbedarf gering. Der Verwaltungsaufwand ist zudem gering, da die Gesellschafterversammlung dafür zuständig ist. Darüber hinaus können die Anteile an der GmbH einfach übertragen werden.

GmbH oder UG-Gesellschafter müssen Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragssteuer entrichten. Dies wird jedoch in der Regel dadurch vermieden, dass die Gesellschafter als Geschäftsführer der GmbH oder UG tätig sind und eine angemessene Geschäftsführervergütung beziehen. Diese wird dann als individuelles Einkommen mit der Einkommenssteuer besteuert und mindert in der Regel den Gewinn der GmbH oder UG auf einen Betrag, der fast 0 € entspricht.

Es ist jedoch auch zu beachten, dass sich nach der Gründung einer GmbH oder einer UG viele Vorteile wegfallen, die Freiberufler normalerweise haben. Dazu gehören folgende Punkte:

Umsatzsteuer: Partnerschaftsgesellschaften haben die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Istversteuerung zu stellen. Dadurch müssen sie nur die Einnahmen umsatzversteuern, die sie auch wirklich erhalten haben. GmbHs sind hingegen dazu verpflichtet, die Umsätze bereits bei Rechnungsstellung zu versteuern – für sie gilt also immer die Sollversteuerung.
Buchführungspflicht: GmbHs und UGs haben die Pflicht Bücher zu führen und eine Handelsbilanz aufzustellen. Eine Partnerschaftsgesellschaft muss hingegen nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufstellen. Die Bilanzen der GmbH und der UG müssen veröffentlicht werden, was zusätzliche Kosten verursacht, zudem kann jedermann die Zahlen des Unternehmens einsehen.

Fazit

Bevor die Gründung durchgeführt wird, sollte zunächst einmal geklärt werden, welche Rechtsform zu Ihrem Tätigkeitsfeld am ehesten passt. Bei der Wahl der passenden Rechtsform kommt auf Sie als Gründer eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen zu. Dabei handelt es sich in erster Linie um Fragen, die die Haftung, die Außenwirkung, die steuerlichen Belange, den Verwaltungsaufwand oder aber auch die persönliche Eignung von Gesellschaftern und Geschäftsführern betreffen. Diese und weitere Fragen können bereits im Rahmen eines unverbindlichen, kostenfreien und telefonischen Erstberatungsgesprächs besprochen werden. Mithilfe der Gründungsberatung wird die Wahl der Rechtsform des Unternehmens genauestens auf die Bedürfnisse und Wünsche des Gründers zugeschnitten. Planen Sie zum Beispiel eine Gründung mit einem eher niedrigen Budget, so bietet sich die UG als passende Rechtsform an. Steht Ihnen ein höherer Geldbetrag zur Verfügung und sollen wertvolle Sachen in das Unternehmen eingebracht werden, bietet sich eventuell die GmbH für Sie an. Sie scheuen einen umfangreicheren Verwaltungsaufwand nicht, möchten aber von den steuerlich günstigsten Entnahmemöglichkeiten profitieren, so könnte für Sie eine GmbH & Co. KG oder eine UG & Co. KG interessant sein.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Als Freiberufler eine GmbH oder UG gründen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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1 Antwort
  1. Kira N. .
    says:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Gründen als Freiberufler. Gut zu wissen, dass eine GmbH eventuell geeigneter ist, wenn wertvolle Sachen in das Unternehmen eingebracht werden sollen. Ich möchte gern endlich ein Unternehmen gründen und werde mir dazu demnächst nochmal Beratung einholen.

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