Der Vergleich zwischen der UG und der GmbH – Wann ist die Gründung einer UG vorteilhafter?
Sobald Sie als Gründer Ihr Gründungsvorhaben in die Tat umsetzen möchten, stehen Sie vor der Frage nach der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Priorisieren Sie die Gründung einer haftungsbeschränkenden Kapitalgesellschaft, werden Ihnen direkt die beiden Formen der UG und der GmbH ins Auge fallen.
Welche der beiden Rechtsformen für Ihr Projekt die richtige ist, hängt stark von Ihrer eigenen Interessenlage als Gründer ab.
Beide Rechtsformen sind sich sehr ähnlich
Da der Gesetzgeber die UG als kleinere Version der GmbH eingeführt hat, gleichen die beiden Rechtsformen sich in ihren Vorteilen ungemein. Insbesondere im punkto Rechtssicherheit liegen sie gleich auf. Für beide Rechtsformen gelten vorwiegend die gleichen geschriebenen Gesetze und auch die relevante Rechtsprechung der GmbH ist überwiegend auf die UG anwendbar.
Erfahren Sie in diesen Beiträgen mehr über die Vorteile der UG und die Vorteile der GmbH.
Wesentliche Unterschiede für die Wahl entscheidend
Doch insbesondere die wesentlichen Unterschiede der beiden Rechtsformen können Ihre Entscheidung tendenziell beeinflussen.
Während die GmbH
- durch ihre langbewährte Beständigkeit einen hervorragenden Ruf genießt und
- von Kreditgebern als auch Kunden insbesondere aufgrund ihres hohen Stammkapitals als besonders solvent und vertrauenswürdig angesehen wird,
glänzt die UG durch die Vorteile, die sie der gesetzgeberischen Intention ihrer Schaffung zu verdanken hat.
UG – geringerer finanzieller und formaler Aufwand
Mit der Schaffung der UG verfolgte der Gesetzgeber das Ziel eine kostengünstige Alternative zur GmbH zu schaffen, die Ihnen als Gründer dennoch den Genuss der Haftungsbeschränkung ermöglichen soll.
Die Umsetzung dieser Intention gelang dem Gesetzgeber insbesondere durch den größten Vorteil der UG gegenüber Ihrer größeren Schwester – dem geringen Kapitalbedarf zur Gründung.
Im Gegensatz zur GmbH mit einem Mindeststammkapitalerfordernis von 25.000 € / 12.500 € kann eine UG bereits mit nur 1 € Stammkapital gegründet werden.
Das niedrige Stammkapital hat den positiven Nebeneffekt, dass die Gründungskosten für Ihre UG deutlich geringer als die Kosten für die Gründung einer GmbH ausfallen. Vor allem die Kosten für die notarielle Beurkundung fallen beim vereinfachten Gründungsverfahren durch ein Musterprotokoll bei der UG deutlich niedriger aus.
UG attraktiver für finanziell schwächer aufgestellte Gründungsvorhaben
Durch die weitreichenden Übereinstimmung in punkto Vorteilen ist die UG für viele Gründungsvorhaben der GmbH ebenbürtig. Vor dem Hintergrund des geringen Kapitalbedarfs ist sie ins besonders für finanziell schwächer aufgestellte Gründer vorzugswürdig.
Aber auch in Kreisen jüngerer oder unerfahrener Gründerteams trifft die UG auf positiven Anklang. Hier wird ihre kostengünstige Gründung gerne angenommen um erste Gründungserfahrungen zu sammeln und Gründungsideen auszutesten. Das Mindeststammkapitalerfordernis einer GmbH in Höhe von 25.000 € / 12.500 € stellt hier oftmals einen nicht zu unterschätzenden Stolperstein dar.
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