Für die meisten Existenzgründer ist das Einzelunternehmen eine angemessene Lösung. Die Anforderungen an die Gründung und der laufende Verwaltungsaufwand sind gering. Klassisch beginnen die meisten Existenzgründer daher als Einzelunternehmer. Alternativ kann eine „Ein-Mann-Kapitalgesellschaft“ gegründet werden, wie etwa eine:
Häufigste Rechtsform in Deutschland
Aufgrund seiner Einfachheit agiert die überwiegende Mehrheit aller Unternehmer in Deutschland als Einzelunternehmer. 80% aller Neugründungen beginnen mit dieser Rechtsform. Je nachdem, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird, ist das Einzelunternehmen als Kleingewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt zu kategorisieren.
Der einfachen Gründung und laufenden Verwaltung steht allerdings der mangelnde Haftungsausschluss gegenüber, der durch die Gründung einer GmbH oder UG realisiert werden könnte.
Drei Formen des Einzelunternehmens
Es existieren drei Kategorien des Einzelunternehmens in Deutschland. Je nach angestrebter Art der wirtschaftlichen Existenz, würden Sie in eine der drei Kategorien einzuordnen sein.
Das kaufmännische Einzelunternehmen
Als Gewerbetreibender werden Sie fast immer als Kaufmann kategorisiert. Dies ist der Fall, sobald Ihre Erwerbstätigkeit daraus besteht, Waren herzustellen, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen zu vermitteln, die nicht selbst erbracht werden. Dadurch ist die Einrichtung eines kaufmännischen Betriebs erforderlich.
Im Rahmen der Existenzgründung startet das kaufmännische Unternehmen zunächst als Kleingewerbe, bis eine Umsatzhöhe von 17.500 € erreicht ist.
Dadurch liegt noch kein Kaufmannsbetrieb vor, weswegen kein Handelsregistereintrag vorzunehmen und der Pflicht zu doppelten Buchführung nachzukommen ist. Wird die Umsatzgrenze überschritten, so wird der Kaufmann zum „Ist-bzw. Vollkaufmann“ und muss den erweiterten Pflichten nachkommen. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Gründung einer UG oder GmbH empfehlenswert.
Ist der Zustand des Vollkaufmanns erreicht, bedarf es eines Eintrags ins Handelsregister mit dem Kürzel „e.K.“ für eingetragener Kaufmann.
Der Freiberufler
Freiberufler unterhalten ebenfalls ein Einzelunternehmen. Durch den Status werden ihm allerdings eine Vorteile zu Teil, die den steuerlichen und verwaltungstechnischen Aufwand seines Unternehmens minimieren. So muss er einerseits keine Gewerbesteuern zahlen und andererseits muss er lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung führen. Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird, hängt letztendlich von Ihrem zuständigen Finanzamt ab.
In der Regel ist eine Tätigkeit freiberuflich, wenn sie besonderer beruflicher Qualifikationen bedarf und ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraussetzt.
Der Landwirt
Ein Landwirt kann seine Existenz als Einzelunternehmer starten. Allerdings wird seine Arbeit nicht als gewerblich eingestuft, weshalb keine Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuern zu zahlen sind.
Einzelunternehmer haften voll
Als Einzelunternehmer haften Sie für Ihre betrieblichen Schulden voll mit Ihrem Privatvermögen, da das Unternehmen damit betrieben wird. Außer den Abschluss passender Versicherungen, gibt es keine Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung.
Vertretung durch Inhaber
Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, weshalb beim Abschluss von Geschäften stets die dahinterstehende natürliche Person als Vertragspartner auftritt.