Existenzgründung: Bundesweit mit Anwalt
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Ihre Existenzgründung
Sie haben beschlossen sich selbstständig zu machen und Hauptberuflich als Unternehmer oder Gewerbetreibender tätig zu werden? Die Existenzgründung ist ein mutiger Schritt hin zur Selbstbestimmung und eigenständigen Arbeit. Sie ermöglicht Ihnen die freie Wahl wie, wann und wo Sie arbeiten möchten, und bringt Ihnen unter Umständen sogar Steuerersparnisse. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Firma schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.
- Sie möchten schnell und kostengünstig selbstständig werden? Gründen Sie ein Einzelunternehmen!
- Sie wollen eine renommierte Firma gründen und Ihre Haftung begrenzen? Die GmbH ist die richtige Rechtsform!
- Sie wollen gemeinnützig tätig sein und Steuern sparen? Eine gGmbH oder gUG ermöglicht es.
Wir gründen Ihre Firma – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Kernpunkte Existenzgründung
Inhaltsverzeichnis
Unternehmensrechtsformen
Online Existenzgründung
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Online Firmengründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Firma direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Firma. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Firma
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Was ist eine Existenzgründung?
Der formale Teil der Existenzgründung besteht in der Regel aus der Anmeldung eines Gewerbes, dem Eintrag ins Handelsregister, dem Nachkommen steuerlicher Pflichten, der inneren Gestaltung der Rechtsverhältnisse sowie der rechtlichen Absicherung der Risiken.
Dank der zunehmenden Digitalisierung bieten sich jungen Gründern vielfältige Möglichkeiten zum Start in die berufliche Selbstständigkeit. Dem Risiko und dem hohen Maß an Eigenverantwortung steht die Chance auf einen überdurchschnittlichen Verdienst zu.
Als erfahrene Kanzlei im Unternehmensrecht haben wir zahlreiche Existenzgründer erfolgreich in die Selbstständigkeit begleitet. Dabei sind wir angehenden Gründern in unterschiedlichen Situationen begegnet.
Existenz gründen aus Angestelltenverhältnis
Zahlreiche Berufe, die sich als Angestellter ausüben lassen, haben auch das Potenzial für eine selbstständige Beschäftigung. Wenn Sie bereits mehrere Jahre Erfahrung in Ihrem Beruf haben und beispielsweise ein Markt für Freiberufler in Ihrem Segment existiert, können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch als Selbstständiger Erfolg haben.
Existenzgründung als Studierender
Viele Internetgiganten, wie etwa Facebook, wurden aus einer Idee im Studienheim heraus gegründet. Auch wenn Studierende es oft anders wahrnehmen, bietet das Studium wegen seiner zeitlichen Flexibilität eine großartige Möglichkeit zur Existenzgründung. Selten danach wird es Situationen geben, in denen junge, motivierte und suchende Fachkräfte gebündelt zusammenkommen, wie in der Universität. Gleichzeitig stehen Ansprechpartner, wie Professoren oder Gründervereine parat, um Fragen zu beantworten.
Eine Existenz als Arbeitsloser aufbauen
Der Zustand der Erwerbslosigkeit kann für Betroffene unangenehm sein. Dabei bietet sie auch jede Menge Chancen. Der Staat bietet zahlreiche Programme für Existenzgründer. So kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein Gründerzuschuss oder ein Gründungsdarlehen beantragt werden. Ein durchdachter Businessplan zusammen mit professionellen Gründungsunterlagen, die wir Ihnen im Rahmen unseres Dienstleistungspaketes erstellen, können für die Beantragung der Förderung vorgelegt werden. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung in Frage kommender Fördergelder.
Nebenberuflich eine Existenz aufbauen
Eine Existenzgründung kann nebenberuflich angegangen werden, wenn Sie nicht direkt das volle wirtschaftliche Risiko tragen möchten. Wenn es mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen ist, können Sie die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit nebenberuflich wagen. Wirft Ihre Tätigkeit entsprechende Gewinne ab, kann der Wechsel zur vollen Selbstständigkeit einfach vollzogen werden.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
0,– €
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Ziele der Existenzgründung
1. Ziel
Auswahl der optimalen Rechtsform
Unsere Beratung zur Existenzgründung soll sie vor juristischen Gründungsfehlern bewahren und Sie beim Start bestmöglich unterstützen. Eine der wichtigsten Aspekte der erfolgreichen Existenzgründung ist die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Unternehmung. Manche Geschäftsmodelle erfordern die Wahl einer bestimmten Rechtsform, während andere die Ausgestaltung der Gründung nach persönlichen Präferenzen ermöglichen.
Wir analysieren daher gemeinsam mit Ihnen Ihr Geschäftsmodell bezüglich potenzieller Risiken. Die Ergebnisse präsentieren wir Ihnen mit angemessenen Ratschlägen zur Festlegung auf eine Rechtsform.
Wichtig ist die Abklärung der persönlichen Haftung sowie die Einstellung zum laufenden Verwaltungsaufwand. Weitere Beratungsfelder sind die potenzielle Beteiligung außenstehender Investoren sowie die steuerrechtliche Behandlung der Gewinne und der Gewinnentnahme. Ist Ihnen beispielweise ein Ausschluss der persönlichen Haftung nicht besonders wichtig und möchten Sie einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand haben, so ist das Einzelunternehmen eine treffende Wahl.
Ist Ihnen hingegen ein Haftungsausschluss wichtig, sowie ein hohes Ansehen in Ihrer B2B-Branche, so sollten Sie eine GmbH gründen. Es ist das Ziel unserer Beratung Ihre persönlichen Präferenzen zu erfassen und die Rechtsform zu ermitteln, die Ihren persönlichen Vorstellungen an die Selbstständigkeit am besten entspricht.
2. Ziel
Minimierung der Haftungsrisiken
Die Selbstständigkeit geht mit Freiheiten aber auch gewissen Risiken einher. Unser Ziel ist es, Existenzgründern ein möglichst risikolosen Start zu ermöglichen. Daher zielen wir stets darauf ab, die persönlichen Haftungsrisiken durch eine intensive Beratung und angemessene Vorbereitung zur Gründung zu minimieren. Als Einzelunternehmer besteht nämlich die Möglichkeit des wirtschaftlichen Totalverlusts, was mit einer Privatinsolvenz gleichzusetzen ist.
Spätestens nach der Einführung der Unternehmergesellschaft im Jahr 2008, existieren auch für Existenzgründer günstige Möglichkeiten zur haftungsbeschränkten Unternehmensgründung. In der Regel empfehlen wir die Gründung einer Kapitalgesellschaft, um das betriebliche und private Vermögen voneinander zu trennen. In bestimmten Konstellationen, etwa im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit, kann auf eine Kapitalgesellschaft verzichtet und gewisse Risiken mit einer Versicherung abgedeckt werden.
Im Anschluss an die Beratung zur Existenzgründung wissen Sie, welche Haftungsrisiken Sie vermeiden können und sollten.
2. Ziel
3. Ziel
Rechtssichere Gründung
Eine Existenzgründung sollte angemessen vorbereitet werden, um eventuelle Spätfolgen zu vermeiden. Werden bestimmte juristische Aspekte des angestrebten Geschäftsmodells oder die gewünschten Rahmenbedingungen des Unternehmens bei der Gründung nicht beabsichtigt, so muss später notfalls neugegründet oder der Gesellschaftsvertrag umgestaltet werden. Beides mündet in nicht unerheblichen Kosten und kann das Momentum des erfolgreichen Geschäftsstarts zerstören.
Doch auch steuer- oder sogar strafrechtliche Folgen sind nicht auszuschließen. Wird etwa eine Fehleinschätzung der Art der Erwerbstätigkeit vorgenommen, etwa eine freiberufliche Tätigkeit vermutet obwohl eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, so könnte das Finanzamt nachträglich die Zahlung der Gewerbesteuer verlangen. Dabei wäre eine Kapitalgesellschaft eventuell sogar die richtige Wahl gewesen.
Als erfahrene Kanzlei im Unternehmensrecht und in Unternehmensgründungen können wir Ihnen zu einer rechtssicheren Existenzgründung verhelfen. Wir erfassen alle juristischen Aspekte Ihres Vorhabens und verhelfen Ihnen unter anwaltlicher Gewähr zum erfolgreichen Unternehmensstart.
4. Ziel
Minimierung des Gründungsaufwands
Der formale Aufwand einer Gründung ist nicht zu unterschätzen. Neben der Anmeldung beim Finanzamt oder bei der Handelskammer, müssen vertragliche Vorbereitung getroffen und alle kleinen Rechtsaspekte des Geschäftsmodells beachtet werden. Schnell passiert es, dass im Eifer ein wichtiges formales Detail übersehen wird, dass die Gründung unnötig verteuert oder verzögert. Vertrauen Sie für Ihre Existenzgründung auf erfahrene Anwälte und lagern Sie den formalen Aufwand aus. So können Sie sich auf einen erfolgreichen Start konzentrieren, während wir für Sie gründen.
4. Ziel
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Vorbereitung Ihrer Existenzgründung
Die Existenzgründung kann ein lebenswichtiger Schritt für angehende Unternehmer sein. Das Vorhaben sollte ausreichend durchdacht und angemessen geplant werden. Ein ausgeschriebener Businessplan sollte das Vorhaben umfangreich beschreiben und auch kritisch hinterfragen.
Die wichtigsten Aspekte eines neuen Unternehmens sind die Finanzierung und das Marketing. Beide Teilbereiche müssen so geplant werden, dass das Unternehmen bis zu den ersten Einnahmen finanziert ist.
Vor der Gründung müssen alle juristischen Aspekte des Vorhabens erfasst werden. Nachfolgend sind zunächst Sie als Inhaber verantwortlich.
Die Wahl eines passenden Firmennamens unterliegt rechtlichen Anforderungen und sollte im Einklang mit ihrer Vermarktungsstrategie getätigt werden.
Die vier wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Existenzgründung
Die Existenzgründung kann keinem schematischem Muster folgen. Dennoch gibt es einen groben Rahmen, der jede Gründung folgen sollte.
Schritt 1 - Erstellung eines Businessplans
Die Erstellung eines Businessplans ist der erste grundlegende Schritt in die eigene wirtschaftliche Existenz. Er kann als Herzstück der Unternehmung verstanden werden. Im Prinzip beinhaltet er eine sachliche Darstellung des geplanten Vorhabens. Neben der eigenen Übersicht dient er auch der Vorlage gegenüber Investoren und potenziellen Förderern vorgelegt werden.
Der Inhalt sollte das Vorhaben strategisch, sachlich aber auch kritisch beleuchten. Die Sprache des Plans sollte so gehalten werden, dass auch fachfremde Personen verstehen, was genau geplant ist. Zudem sollten neben den Chancen auch die Risiken klar dargestellt werden, um zu demonstrieren, dass das Vorhaben auch kritisch hinterfragt wurde.
Konkret sollte die Geschäftsidee, ebenso wie die praktische Umsetzung dargestellt werden. Dazu gehören die einzelnen Schritte bis zur Gründung sowie die Einrichtung des operativen Betriebs samt Gründer und Personal. Die einzelnen Gründer sollten, wenn vorhanden, mit ihren Stärken und Schwächen vorgestellt werden.
Zudem ist eine Marktanalyse der gesamten Branche und der Konkurrenz angemessen. Zeigen Sie Ihren kompetitiven Vorteil auf, der für Sie eine profitable Positionierung in Aussicht stellt.
Schritt 2 - Finanzierung und Vermarktung
Die Finanzierung und das Marketing sind die beiden wichtigsten Faktoren für Ihr unternehmerisches Vorhaben. Gerade bei der Existenzgründung ist es wichtig, dass Sie vorausschauend geplant haben und eventuelle Lücken rechtzeitig überbrücken können. Viele Existenzgründer finanzieren sich mit Gründerzuschüssen vom Staat oder privaten Darlehen.
Die genaue Kenntnis über Ihre Zielgruppe sowie eine gut geplante und strukturierte Marketingstrategie sind ebenso wichtige Erfolgsfaktoren.
Schritt 2 - Finanzierung und Vermarktung
Schritt 3 - Juristische Grundfragen verstehen und bewältigen
Für einen Gründer können die juristischen Fragestellungen, die zum Beginn der Existenzgründung anfallen, überwältigend sein. Von der Wahl auf die passende Rechtsform über die korrekte steuerliche Abwicklung sowie die notwendigen Formalitäten ergeben sich zahlreiche Problemfelder, die es zu bewältigen gilt. Wir bieten unseren Mandanten daher eine kostenlose Erstberatung an. Ziel der Beratung ist es, alle juristischen Problemfelder zu erfassen, um Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen der Gründung und auch der laufenden Verwaltung Ihres Vorhabens zu verschaffen. Wir besprechen die Haftung, die passende Rechtsform, die notwendigen Einlagen zur Gründung, Ihre fortlaufenden Pflichten sowie das Bestehen der Beteiligungsmöglichkeit.
Schritt 4 - Den richtigen Firmennamen finden
Für die Existenzgründung benötigen Sie einen Firmennamen. Die Anforderungen an den Namen hängen von der Art Ihrer Rechtsform ab. Generell dürfen Firmennamen nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB) und müssen unterscheidungskräftig (§ 18 Abs. 1 HGB) sein.
Die klassische Personengesellschaft, die GbR, die vergleichsweise leicht zu gründen ist, muss eine Erwähnung beider Gesellschafter und das Kürzel „GbR“ oder „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“.
Als Einzelpersonen können Sie jedoch auch eine Kapitalgesellschaft, wie eine UG oder GmbH, gründen. Dabei kann ein kreativer Firmenname verwendet werden, während das Kürzel für die Gesellschaft eingefügt werden muss.
Der Firmenname sollte so gewähnt werden, dass er mit Ihrer Vermarktungsstrategie im Einklang steht. Planen Sie einen internationalen Absatz, so ist ein englischer Name angemessen. Möchten Sie mit einem regionalen Unternehmen Ihre Existenz aufbauen, so wäre ein heimischer Name die bessere Wahl.
Vorbereitung der Existenzgründung muss detailliert geplant werden
Die Gründung Ihrer Existenz ist ein betriebswirtschaftlich und juristisch anspruchsvoller Prozess. Daher sollten eingängliche Gründungsfehler in jedem Fall vermieden werden, deren spätere Korrektur finanzielle und zeitliche Ressourcen in Anspruch nimmt.
Schritt 4 - Den richtigen Firmennamen finden
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Ablauf der Existenzgründung Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie vor:
- Kostenloses Erstgespräch
- Anwaltliche Intensivberatung
- Gründungsprozess
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Ablauf Ihrer Existenzgründung
Schritt 1 - Kostenloses Erstgespräch
Vor der eigentlichen Existenzgründung stehen zahlreiche Fragen zum Prozess und zu den Anforderungen an. Sie müssen zahlreiche Entscheidungen treffen und sich über deren Tragweite bewusstwerden. Wir bieten unseren Interessenten daher die Möglichkeit mit einem Rechtsanwalt ein kostenloses Erstgespräch durchzuführen. Dabei werden Ihre grundlegenden Fragen beantwortet. Im Anschluss sollten Sie über die wichtigsten Themen, wie die Rechtsform, die Haftungsfrage, den Prozess, die Kosten und die laufenden rechtlichen Anforderungen an Ihre Existenz kennen. Die eigentliche Vorbereitung und Durchführung der Gründung findet nach der Mandatierung statt.
Schritt 2 - Anwaltliche Intensivberatung
Nach der Mandatierung bereiten wir gemeinsam mit Ihnen den kompletten Gründungsprozess vor.
Zunächst wird die geplante Tätigkeit aus der juristischen Perspektive analysiert. Wir besprechen mit Ihnen Ihre persönlichen Vorlieben. Ist Ihnen etwa der Haftungsausschluss wichtiger als ein geringer Verwaltungsaufwand, wäre eine Kapitalgesellschaft die richtige Wahl. Ist Ihnen hingegen ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand lieber, könnte ein Einzelunternehmen besser zu Ihnen passen.
Das Ziel der Intensivberatung ist es ihre persönlichen Präferenzen an alle juristischen Notwendigkeiten anzupassen. Im Anschluss wird sich auf eine Rechtsform festgelegt sowie der Gesellschaftsvertrag Ihren Wünschen entsprechend angepasst.
Die Intensivberatung ist ein zeitintensiver Prozess, denn er dient der kompletten Erfassung aller juristischen Aspekte. Auch Kleinigkeiten in Ihrem Geschäftsvorhaben werden erfasst, denn eine nachträgliche Änderung oder Anpassung der Gründungsformalitäten, wie dem Gesellschaftsvertrag, ist teuer und zeitaufwendig.
Wurden alle Aspekte erfasst und die wichtigen Entscheidungen getroffen, wird das Gründungsvorhaben in einem Schritt-für-Schritt-Plan konkretisiert. Sie kennen die einzelnen Schritte und die notwendige Zeit. Müssen Sie in bestimmte Schritte eingebunden werden, wird der Plan mit ihrer zeitlichen Verfügbarkeit abgestimmt.
Schritt 2 - Anwaltliche Intensivberatung
Schritt 3 - Gründungsprozess
Im Anschluss an die Planung erfolgt die Gründung Ihrer Existenz. Der Prozess wird vollständig an uns ausgelagert, sodass sie von allen Formalitäten befreit sind. Er umfasst folgende Punkte:
✓Überprüfung Ihres Firmennamens
✓Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere der individuelle Gesellschaftsvertrag
✓ Organisation der notwendigen Beurkundungstermine bei den Gründern vor Ort / in Auslandsvertretungen
✓ Gewerbeanmeldung
✓ Steueranmeldung
✓ Individuelle Anpassung des Geschäftsführervertrags
✓ Markenanmeldung
✓ AGB Erstellug
✓ Erstellung von Mitarbeiterverträgen – B. Arbeitsverträgen oder Freelancerverträgen
✓ Erstellung von Finanzierungsverträgen wie stillen Beteiligungen oder partiarischen Darlehen
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Dauer einer Gründung

Die Mindest-Gründungsdauer beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister ab 8 Tagen. Durchschnittlich nimmt die Gründung eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister.
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Ihre Existenzgründung – eine UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- UG
- UG (haftungsbeschränkt)
- Oder „Mini-GmbH“, „1-Euro-GmbH“ oder auch „kleine GmbH“ genannt,
ist praktisch keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr eine GmbH, deren Gründungsanforderungen vereinfacht wurden. Im Jahr 2008 hatte der Gesetzgeber die Regelung geschaffen, welche die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 1 € als UG ermöglicht.
Mit der UG haftungsbegrenzt in die Existenz
Die UG ist deshalb vorteilhaft, weil ab einem Stammkapital von 1€ eine Gesellschaft gegründet werden kann, die das Privatvermögen durch Trennung vom Betriebsvermögen schützt. Ein privater wirtschaftlicher Totalverlust ist ausgeschlossen.
Gründung mit 1€ Stammkapital möglich
Anstatt die notwendigen 25.000€ Stammkapital einer GmbH einzahlen zu müssen, kann die Unternehmergesellschaft bereits mit 1€ gegründet werden. Faktisch sollte ein höherer Betrag gewählt werden, um sicher zu gründen.
Eigene Verträge durch Rechtspersönlichkeit
Da die UG eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, kann Sie selbstständig Verträge schließen. Sie treten dabei nicht selber als Vertragspartner auf, sondern lediglich die UG (§§ 13, 5a GmbHG).
Bezeichnung einer UG
Wie jede Gesellschaft bedarf auch die UG einer offiziellen Firmenbezeichnung. Während der Name im Einklang mit Ihrer Marketing-Strategie gewählt werden kann, muss verpflichtend ein Kürzel „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ angehängt werden.
Externen Geschäftsführer bestellen
Sobald Ihre Existenzgründung die ersten Hürden gemeistert hat und es das Geschäft zu lässt, könnten Sie mit einer UG einen externen Geschäftsführer bestellen. Ihm wird die Haftung für die Einhaltung der unternehmerischen Pflichten übertragen, wodurch Sie ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren können.
Gründung als Einzelperson möglich
Die UG kann von einer Einzelperson gegründet werden, wenn der Gründer die Rolle des Geschäftsführers übernimmt.
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Vorteile der UG
Die Vorteile der Unternehmergesellschaft liegen ganz klar in der einfachen und kostengünstigen Gründung. Bereits ab einem Stammkapital von 1 € kann die Gesellschaft gegründet werden. Die Gründungskosten sind somit minimal. Dennoch erhalten Sie als Inhaber der UG eine beschränkte Haftung wodurch Ihr Privatvermögen vor einem Totalverlust aufgrund unternehmerischer Tätigkeiten geschützt ist
Zudem entstehen nicht zu unterschätzende steuerliche Vorteile. Der Betriebsgewinn einer UG muss höchstens in Höhe der aktuellen Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer versteuert werden. Ein Einzelunternehmer hingegen muss seine Gewinne in Höhe seines persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuern, was mit maximal 45% Steuern zu Buche schlagen kann.
Nachteile der UG
Als nachteilig empfinden Existenzgründer häufig den Verwaltungsaufwand der UG. So bedarf es einer doppelten Buchführung und Bilanzerstellung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Erledigung dieser Pflicht im Alleingang ist kaum zu bewerkstelligen, weshalb hier mit höheren Kosten für einen Steuerberater oder Buchhalter gerechnet werden müssen.
Wenn Sie ohne hohen Gründungs-und Verwaltungsaufwand selbstständig werden wollen, sollten Sie über die Gründung eines Einzelunternehmens nachdenken, dann verlieren Sie jedoch die private Enthaftung.
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Ihre Existenzgründung – ein Einzelunternehmen gründen
Für die meisten Existenzgründer ist das Einzelunternehmen eine angemessene Lösung. Die Anforderungen an die Gründung und der laufende Verwaltungsaufwand sind gering. Klassisch beginnen die meisten Existenzgründer daher als Einzelunternehmer. Alternativ kann eine „Ein-Mann-Kapitalgesellschaft“ gegründet werden, wie etwa eine:
Häufigste Rechtsform in Deutschland
Aufgrund seiner Einfachheit agiert die überwiegende Mehrheit aller Unternehmer in Deutschland als Einzelunternehmer. 80% aller Neugründungen beginnen mit dieser Rechtsform. Je nachdem, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird, ist das Einzelunternehmen als Kleingewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt zu kategorisieren.
Der einfachen Gründung und laufenden Verwaltung steht allerdings der mangelnde Haftungsausschluss gegenüber, der durch die Gründung einer GmbH oder UG realisiert werden könnte.
Drei Formen des Einzelunternehmens
Es existieren drei Kategorien des Einzelunternehmens in Deutschland. Je nach angestrebter Art der wirtschaftlichen Existenz, würden Sie in eine der drei Kategorien einzuordnen sein.
Das kaufmännische Einzelunternehmen
Als Gewerbetreibender werden Sie fast immer als Kaufmann kategorisiert. Dies ist der Fall, sobald Ihre Erwerbstätigkeit daraus besteht, Waren herzustellen, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen zu vermitteln, die nicht selbst erbracht werden. Dadurch ist die Einrichtung eines kaufmännischen Betriebs erforderlich.
Im Rahmen der Existenzgründung startet das kaufmännische Unternehmen zunächst als Kleingewerbe, bis eine Umsatzhöhe von 17.500 € erreicht ist.
Dadurch liegt noch kein Kaufmannsbetrieb vor, weswegen kein Handelsregistereintrag vorzunehmen und der Pflicht zu doppelten Buchführung nachzukommen ist. Wird die Umsatzgrenze überschritten, so wird der Kaufmann zum „Ist-bzw. Vollkaufmann“ und muss den erweiterten Pflichten nachkommen. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Gründung einer UG oder GmbH empfehlenswert.
Ist der Zustand des Vollkaufmanns erreicht, bedarf es eines Eintrags ins Handelsregister mit dem Kürzel „e.K.“ für eingetragener Kaufmann.
Der Freiberufler
Freiberufler unterhalten ebenfalls ein Einzelunternehmen. Durch den Status werden ihm allerdings eine Vorteile zu Teil, die den steuerlichen und verwaltungstechnischen Aufwand seines Unternehmens minimieren. So muss er einerseits keine Gewerbesteuern zahlen und andererseits muss er lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung führen. Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird, hängt letztendlich von Ihrem zuständigen Finanzamt ab.
In der Regel ist eine Tätigkeit freiberuflich, wenn sie besonderer beruflicher Qualifikationen bedarf und ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraussetzt.
Der Landwirt
Ein Landwirt kann seine Existenz als Einzelunternehmer starten. Allerdings wird seine Arbeit nicht als gewerblich eingestuft, weshalb keine Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuern zu zahlen sind.
Einzelunternehmer haften voll
Als Einzelunternehmer haften Sie für Ihre betrieblichen Schulden voll mit Ihrem Privatvermögen, da das Unternehmen damit betrieben wird. Außer den Abschluss passender Versicherungen, gibt es keine Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung.
Vertretung durch Inhaber
Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, weshalb beim Abschluss von Geschäften stets die dahinterstehende natürliche Person als Vertragspartner auftritt.
Vorteile des Einzelunternehmens
Vorteilhaft ist das Einzelunternehmen vor allem wegen der einfachen Gründung zum Beginn einer Existenz und für bestimmte Berufe, die etwa als freiberuflich oder landwirtschaftlich kategorisiert werden. Freiberufler und Landwirte zahlen keine Gewerbesteuer und müssen keine doppelte Buchführung mit Bilanzerstellung halten. Zudem ist kein Stammkapital erforderlich, weshalb der Gründungsaufwand minimal ist.
Nachteile des Einzelunternehmens
Für Kaufleute, die über den Status des Kleingewerbetreibenden hinausgehen, ist das Einzelunternehmen eher ungünstig. Es existiert keine Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung, weshalb der wirtschaftliche Totalverlust des Privatvermögens nicht ausgeschlossen werden kann. Ist der Zustand des Vollkaufmanns erreicht, fällt ein Verwaltungsaufwand an, der mit dem einer GmbH oder UG vergleichbar ist.
Dennoch besteht keine Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung. Gleichzeitig müssen Betriebsgewinne in Höhe des Einkommenssteuersatzes versteuert werden, was im Vergleich zur UG und GmbH nachteilhaft ist.
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Ihre Existenzgründung – eine GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die klassische Kapitalgesellschaft, die das Privatvermögen des Eigentümers vom Betriebsvermögen der Gesellschaft trennt. Für geschäftliche Schulden haftet alleine das Betriebsvermögen, wodurch ein privater Haftungsausschluss entsteht. Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit selber geschäftliche Verträge abschließen.
Aufgrund ihrer stabilen rechtlichen Grundlage genießt die GmbH einen guten Ruf unter deutschen Unternehmern. Die Erfüllung der hohen Anforderungen an die Stammeinlage zeugen von einem stabilen Geschäftsgerüst. Auch als Existenzgründer lässt sich mit einem Stammkapital von bereits 12.500 € eine GmbH als Einzelperson gründen.
Private Enthaftung für Existenzgründer
Als Inhaber einer GmbH profitieren Sie von der privaten Enthaftung durch die Trennung des Betriebsvermögens vom Privatvermögen. Sie eliminieren somit das Risiko des wirtschaftlichen Totalverlustes, da lediglich die GmbH für die Schulden aus dem Privatvermögen haftet. Für einen Einzelunternehmer hingegen kann der geschäftliche Bankrott eine Privatinsolvenz nach sich ziehen.
Gründung auch mit 12.500 € Stammkapital möglich
Die GmbH soll ursprünglich mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet werden. Der Gesetzgeber hat allerdings beschlossen, dass schon mit 12.500 € eine GmbH gegründet werden darf (§7 Abs. 2 GmbHG). Sie haften allerdings in diesem Fall mit 12.500 € oder der sonstigen Restsumme zur Mindesteinlage von 25.000 € mit ihrem Privatvermögen.
Offizielle Firmenbezeichnung einer GmbH
Starten Sie Ihre Existenz mit einer GmbH, können Sie die Bezeichnung der Firma an Ihre Vermarktungsstrategie anpassen. Der Name darf kreativ gewählt, allerdings muss das Kürzel „GmbH“ oder „Ges. m. b. H“ oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ angehängt werden.
Geschäftsführung durch Fremdgeschäftsführer
Für den Betrieb einer GmbH kann ein externer Geschäftsführer bestellt werden.
Gründung als „Ein-Mann-GmbH“
Eine GmbH kann von einer Einzelperson gegründet und geführt werden, weshalb diese Rechtsform auch für Existenzgründer empfehlenswert ist.
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Vorteile der GmbH
Für Existenzgründer ist die GmbH deshalb so vorteilhaft, weil die unternehmerischen Risiken von den privaten Finanzen vollständig getrennt werden. Für die unternehmerischen Schulden haftet alleine das Betriebsvermögen, wodurch ein wirtschaftlicher Totalverlust ausgeschlossen ist.
Im B2B-Bereich genießt die GmbH ein hohes Ansehen. Zudem können gegenüber einem Einzelunternehmen steuerliche Vorteile erzielt werden. Der Betriebsgewinn muss lediglich mit der Körperschaftssteuer von 15,6% und der Gewerbesteuer in individueller Höhe versteuert werden. Einzelunternehmer versteuern Gewinne in Höhe ihres persönlichen Einkommensteuersatzes.
Außerdem können stille Reserven gebildet werden.
Nachteile der GmbH
Für Existenzgründer können die Anforderungen an die laufende Verwaltung einer GmbH anspruchsvoll wirken. Die buchhalterischen Pflichten sind ohne Steuerberater kaum zu bewältigen. Dementsprechend sind die Kosten für die Verwaltung etwas höher als bei einem Einzelunternehmen.
Zudem muss für die Beteiligung von außenstehenden Investoren eine GmbH & Co. KG gegründet werden.
Sollten Sie vor den hohen Kosten der Gründung einer GmbH zurückschrecken, können Sie stattdessen eine UG gründen und diese später in eine GmbH umwandeln.
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Ihre Existenzgründung – eine UG & Co. KG gründen
Die UG & Co. KG ist eine Mischform der Unternehmergesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Als juristisches Konstrukt vereint sie die Vorteile beider Rechtsformen und ist eine günstigere Variante der GmbH & Co. KG. Schon ab einer Einlage von 1 € kann die UG & Co. KG gegründet und außenstehende Investoren beteiligt werden.
Eine UG & Co. KG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher selbstständig Verträge schließen. Sie eignet sich nur bedingt für die Existenzgründung. Aufgrund des doppelartigen Charakters geht sie mit einem hohen Verwaltungsaufwand einher, der sich erst bezahlt macht, wenn hohe Umsätze erzielt werden.
Existenzgründer mit UG & Co. KG sind enthaftet
Neben dem günstigen Vorteil, stille Investoren beteiligen zu können, profitieren Existenzgründer von der privaten Enthaftung. Für die Schulden der Gesellschaft haftet lediglich das Betriebsvermögen.
Gründung mit Stammkapital von 1 €
Anders als die GmbH kann eine UG & Co. KG schon mit 1 € Stammkapital gegründet werden. Für die Gründung beider Gesellschaften ist praktisch jedoch eine höhere Einlage erforderlich.
Firmenbezeichnung einer UG & Co. KG
Die offizielle Bezeichnung einer UG & Co. KG kann frei gewählt werden. Lediglich die entsprechenden Kürzel müssen an den Namen angehängt werden.
Weitere Risikominimierung durch Fremdgeschäftsführer
Als Inhaber einer UG & Co. KG können Sie einen Fremdgeschäftsführer bestellen, der seinerseits privat für die Pflichten der Gesellschaft privat haftet.
Handelsregistereintrag und Gesellschaftsvertrag
Da die UG & Co. KG eine Kapitalgesellschaft ist, bedarf es eines Handelsregistereintrags und eines Gesellschaftsvertrags.
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Vorteile der UG & Co. KG
Die UG & Co. KG ist für eine steuerlich vorteilhafte Entnahme geeignet, wenn außerordentliche Gewinne außerhalb des Geschäftsführergehalts entnommen werden sollen. Die reine UG sieht eine Gewinnentnahme mit einer Versteuerung von 50% vor. Der Kommanditist einer UG hingegen kann seine Gewinne in Höhe seines persönlichen Einkommenssteuersatzes entnehmen. Für Existenzgründer ist sie aufgrund des doppelten Verwaltungsaufwands ungeeignet.
Dennoch kann das Unternehmen günstig mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden. Die UG & Co. KG stellt somit die günstigste Form der Existenzgründung mit der steuerlich vorteilhaften Beteiligung stiller Investoren dar, die das deutsche Unternehmensrecht zu bieten hat.
Nachteile der UG & Co. KG
Nachteilhaft ist der doppelte Gründungs- und Verwaltungsaufwand, der dadurch entsteht, dass es sich faktisch um zwei Gesellschaften handelt. Die UG und die KG müssen einzeln gegründet und verwaltet werden. Erst durch die Abstimmung der Gesellschaftsverträge entsteht eine wirtschaftliche Einheit.
Aufgrund der hohen laufenden Kosten ist die UG & Co. KG meistens zu teuer und anspruchsvoll für den Start in die Existenzgründung, Kosten rentieren sich erst ab einem gewissen Umsatz.
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Ihre Existenzgründung – eine GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist unter Existenzgründern wegen der geringen formalen Anforderungen beliebt. Theoretisch kann auf einen Gesellschaftsvertrag verzichtet werden, wovon wir allerdings abraten. Als Gesellschafter einer GbR haften Sie privat mit Ihrem Vermögen für die Schulden des Unternehmens. Der Gesellschaftsvertrag bietet Raum für die Ausgestaltung der Verhältnisse untereinander. Aus buchhalterischer Sicht ist der Aufwand gering. Es bedarf lediglich einer Einnahmen-Überschussrechnung. Die GbR hat zwar keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann jedoch die Gesellschafter in einem gewissen Rahmen vertreten.
Inhaber haften mit Privatvermögen
Inhaber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften für die unternehmerischen Schulden mit Ihrem Privatvermögen. Es besteht also die theoretische Möglichkeit des wirtschaftlichen Totalverlustes.
Einfache Gründung ohne hohe Anforderungen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist deshalb so beliebt, da fast keine Anforderungen an die Gründung bestehen. Es ist kein wirtschaftlicher Gesellschaftszweck noch eine bestimmte Form vorgesehen.
Theoretisch ist eine mündliche Gründung möglich, obwohl ein Gesellschaftsvertrag empfohlen wird. Die GbR eignet sich daher besonders für Existenzgründer, die den formalen Aufwand minimieren oder hohe Gründungskosten vermeiden möchten.
Für bestimmte Berufe prädestiniert
In der Praxis gründen besonders Freiberufler mit einer GbR ihre Existenz. Da sie aufgrund ihrer Tätigkeit nicht gewerblich eingestuft und daher keine Gewerbesteuer zahlen müssen, ist eine Personengesellschaft wie die GbR häufig die bessere Wahl. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft als Freiberufler ist zwar möglich, doch wird sie stets als gewerblicher Betrieb eingestuft, weshalb die freiberuflichen Vorteile verfallen.
Weniger Aufwand bei Verwaltung
Existenzgründer gründen häufig als GbR, da der laufende Verwaltungsaufwand vergleichsweise gering ist. Es bedarf keiner Bilanzerstellung, sondern lediglich einer Einnahmen-Überschussrechnung. Die Kosten für einen Steuerberater sind deutlich geringer. Bei richtiger Einweisung kann die Buchhaltung auch selber übernommen werden, was gerade in der Start Up-Phase erleichternd ist.
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Vorteile der GbR
Besonders die Einfachheit der Gründung und Verwaltung einer GbR macht sie zur beliebten Rechtsform unter Existenzgründern. Freiberufler sind daneben auf die GbR angewiesen, um ihre steuerlichen und versicherungstechnischen Vorteile zu bewahren.
Zudem ist die Gründung vergleichsweise günstig, da sie formlos erfolgen kann. Gerade in der Gründungsphase sind finanzielle Mittel streng kalkuliert, wodurch die Kosteneinsparungen bei der Buchführung hilfreich sein können.
Nachteile der GbR
Nachteilhaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegenüber den Kapitalgesellschaften vor allem wegen der privaten Haftung. Inhaber einer GbR haften mit ihrem Privatvermögen gegenüber den Gesellschaftern. Der wirtschaftliche Totalverlust eines Inhabers der GbR ist sogar durchaus möglich, was letztendlich eine Privatinsolvenz bedeutet. Soll das wirtschaftliche Risiko minimiert werden, wäre eine Kapitalgesellschaft, wie eine UG oder eine GmbH passender.
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Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen.
Satzungen Download
Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Gesellschaft. Es trifft sowohl die zur Gründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.
Wir erstellen individuelle Satzungen für
- UG Gründungen
- GmbH Gründungen
- GmbH & Co. KG Gründungen
- UG & Co. KG Gründungen
- OHG Gründungen
Musterprotokoll Download
Das Musterprotokoll ist die Minimalvariante einer Satzung bzw. Gesellschaftsvertrags. Wichtige vertiefende Regelungen sind nicht enthalten. Deshalb raten wir – falls nur möglich – von einem Musterprotokoll ab. Unsere Mandanten erhalten eine individuelle Satzung – zum gleichbleibenden Festpreis.
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