• Satzung einer Familien-GmbH: Bundesweit vom Anwalt

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Überblick Satzung, Gesellschaftsvertrag einer Familien-GmbH

Zur Gründung einer Familien-GmbH bedarf es – wie bei jeder anderen Art von GmbH  auch –  stets der Erstellung einer Satzung. Dieser Gesellschaftsvertrag legt u.a. die Rechte und Pflichten der  Gesellschafter fest. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) legt stimmte Anforderungen fest, wie die obligatorische notarielle Beurkundung und die Pflicht zu Unterschrift aller Gesellschafter.

Bei der Familien-GmbH ist die Erstellung der Satzung ein wichtiger  Gründungs-Schritt. Die Satzung wird individuell ausgearbeitet.

Nachfolgend erfahren Sie mehr über die typischen Klauseln einer Familien-GmbH-Satzung

Der  Gesellschaftsvertrag/ die Satzung  Ihrer Familien-GmbH enthält die wichtigsten Regelungen über Ihre neue Gesellschaft. Es gibt dabei einen bestimmten vorgeschriebenen  Mindestinhalt der GmbH-Satzung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben.

Pflichtinhalte der Familien-GmbH-Satzung

Die Mindestinhalte des Vertrages sind in  § 3 GmbHG aufgeführt. Dazu gehören:

  1. Firmenname Ihrer Familien-GmbH
  2.  Sitz Ihrer Familien-GmbH
  3. Die Höhe der Stammeinlage
  4. die Anzahl und die Höhe  der Geschäftsanteile, die jeder der  Gesellschafter am Stammkapital  übernimmt
  5. Der Gesellschaftszweck. Bei der Familien-GmbH ist dies die Eigenvermögensverwaltung

So genannte “Musterprotokolle” enthalten im Wesentlichen diese Regelungen. Viele weitere wichtige  Bestimmungen lassen sich dagegen nur in einer individuellen Satzung festschreiben.

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