Fliesenlegerbetrieb gründen und betreiben

  • Gründung eines Fliesenlegerbetriebs: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Fliesenlegerbetrieb gründen und betreiben

Sie möchten sich mit einem Fliesenlegerbetrieb selbständig  machen? Die Aussichten sind  gut, denn trotz Flaute am Bau ist die Nachfrage nach Handwerkerleistungen weiterhin hoch.

Seit Jahren ist ein Umsatzanstieg im deutschen Handwerk zu verzeichnen und die höchste Steigerung gab es dabei im Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe.

Allerdings gibt es einen Handwerkermangel. 2021 konnten laut einer Studie des  Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (Kofa) am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln 87.485 offene Stellen im Handwerk nicht besetzt werden.

Vor der Gründung Ihrer Fliesenlegerbetriebs sollten Sie sich genau informieren und auch die Personal- und Materialbeschaffung gut durchdenken. Bei Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Voraussetzungen der Gründung stehen wir Ihnen zur Seite.

Statistik: statista.com, zde.de, Kofa/IW

Fragen wie:

  • „Welche Rechtsform bietet sich für Fliesenlegerbetriebe an?“,
  • „Ist ein Meisterbrief nötig?“ oder
  • „Was kann ich gegen negative Bewertungen meines Fliesenlegerbetriebs in Internet tun?“

werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.

Wir gründen Ihren Fliesenlegerbetrieb – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche

  • Im Jahr 2021 gab es rund 64.9400 Betriebe im Gewerbe der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in Deutschland.
  • Es wurden rund 27.500 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fliesen-, Platten- und Mosaikverleger gezählt.
  • Die Zahl ist seit 2012 kontinuierlich gestiegen, von damals 23.856

Statistik: statista.com 

Gründung eines Fliesenlegerbetriebs Schritt für Schritt

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen zunächst geeignete Rechtsformen für Ihren Fliesenlegerbetrieb.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Wir arbeiten Ihren individuellen Gründungsplan aus. Wenn Sie den Fliesenlegerbetrieb als Gesellschaft gründen wollen auch den Gesellschaftsvertrag. 

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebs

    Wir sorgen für die Eintragung Ihres Fliesenlegerbetriebs in das Handelsregister und erstellen Steuer- und Gewerbeanmeldung.

    Fliesenlegerbetriebe müssen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden. Selbständige Fliesenleger sind in die Handwerksrolle einzutragen

    In einer Abschlussberatung werden offene Fragen geklärt.

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Fliesenlegerbetrieb gründen – Handelsregistereintrag

Das Handelsregister verzeichnet die angemeldeten Gewerbebetriebe in Deutschland.

Wenn Sie Ihren Fliesenlegerbetrieb in handelsrechtlicher Form als Gesellschaft oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) gründen, wird er ins Handelsregister eingetragen.

Anmeldung beim Finanzamt

Ihr Fliesenlegerbetrieb ist beim Finanzamt anzumelden. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie und erstellen erforderlichenfalls  auch die Eröffnungsbilanz. Vom  Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer und können ab dann Rechnungen schreiben.

Gewerbeanmeldung

Der Fliesenlegerbetrieb ist beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Gerne organisieren wir für Sie  einen Notartermin, um die Anmeldung vornehmen zu können.

Anmeldung Ihres Fliesenlegerbetriebs bei der Handelskammer (HWK) oder IHK

Auch bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) bzw. Industrie- und Handelskammer (IHK)  ist der Fliesenlegerbetrieb anzumelden. Die HWK kommt nach der Gewerbeanmeldung auf Sie zu. Die Anmeldung ist Pflicht.

Eine Mitgliedschaft in der IHK ist erforderlich, wenn Sie in einem Mischbetrieb neben Fliesenlegerleistungen  z.B. zusätzlich Fliesen und Platten verkaufen o.ä.

Eintragung in der Handwerksrolle

Alle selbständigen Fliesenleger sind in die Handwerksrolle einzutragen. dies ist verpflichtend (§ 1 Abs. 1 der Handwerksordnung).  

Berufsgenossenschaft

Ferner sind Sie zur Mitgliedschaft in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaften als Trägerin der gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

Verbände

Freiwillig ist die Mitgliedshaft in einem Berufsverband, der sich für die Belange der Branche einsetzt.  

  • Start-Up Gründung

Fliesenlegerbetrieb gründen – Voraussetzungen

Vor der Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebes sollten Sie Ihren Businessplan aufstellen. Er hilft Ihnen einerseits bei Ihrer Planung, aber auch bei der Ansprache von Kreditinstituten und anderen Geldgebern.

Beobachten Sie u.a. den Markt für Fliesenlegerbetriebe in der Gegend (Mitbewerber, Nachfrage usw.). Fliesenleger haben meist Kunden aus der Region. Vergleichen Sie auch Preise und Leistungsangebot der Konkurrenz.  Können Sie mglw. erweiterte Leistungen bzw.  eine Spezialisierung bieten, z.B. mediterrane oder Großformat-Fliesen?

In den Businessplan gehören u.a. eine Marktanalyse, Ihr Standort, Ihre Zielgruppe und das Leistungsangebot, Ihr Marketing, eine Kostenaufstellung und das zur Verfügung stehende Budget. Bei den Kosten ist zu berücksichtigen, dass Fliesenleger normalerweise in Vorleistung gehen.

Neben den Gründungs- und Verwaltungskosten fallen u.a. Kosten an für  Geräte, Fliesen, Strom usw.,  Raummiete, Fahrzeuge, Versicherungen, Steuern,  Werbung und für Personal an.

Fliesenlegerbetrieb gründen – Rechtsform wählen

Bevor Sie Ihren Fliesenlegerbetrieb gründen, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Häufig werden Fliesenlegerbetriebe als

  • Einzelunternehmen
  • GmbH oder als
  • UG (haftungsbeschränkt) 

gegründet.

Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebs als Einzelunternehmen

In Deutschland wird besonders häufig in Form des  Einzelunternehmens gegründet. Gründungskosten und -aufwand sind dabei gering. Die Kehrseite:  Hat Ihr Fliesenlegerbetrieb die Form eines  Einzelunternehmens, so haften Sie unbeschränkt, auch mit Ihrem privaten Vermögen.  

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Gründung Ihrer Fliesenlegerbetriebs als GmbH

Wenn Sie Ihren Fliesenlegerbetrieb als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen möchten, ist ein Mindestkapital von 12.500 Euro erforderlich. Ihre private Haftung entfällt allerdings erst, wenn 25.000 Euro hinterlegt werden. Vorher haften Sie in Höhe des Fehl-Betrages auch privat.

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Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebs als UG

Hat der Fliesenlegerbetrieb die Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) so hat das Stammkapital nur den symbolischen Wert von nur 1,- Euro. In der Praxis brauchen Sie natürlich mehr Geld, um Ihre Geschäfte aufnehmen und betreiben zu können. Auch bei der UG gibt es eine private Enthaftung.

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Buchhaltung des Fliesenlegerbetriebs

Insbesondere größere Fliesenlegerbetriebe können zur doppelten  Buchführung verpflichtet sein.  Verantwortlicher ist der Geschäftsführer.

Pflicht zur doppelten Buchführung

In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge genau und umgehend erfasst werden, z.B.: 

  • Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
  • Abstimmung der Debitoren-Konten
  • Ausdruck der offenen Posten
  • Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
  • Abstimmung der Kreditoren-Konten 
  • Abstimmung der Bestände
  • usw

Buchhaltung auslagern

Durch Auslagerung der Buchhaltung Ihres Fliesenlegerbetriebs können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, haben Ihre Finanzlage aber dennoch im Blick. Insbesondere größere  Fliesenlegerbetriebe sollten über das Outsourcing der Buchhaltung nachdenken.

 

Fliesenlegerbetrieb gründen – Finanzierung

Bei der Eröffnung eines Fliesenlegerbetriebs fallen von Beginn an Kosten an. Hinzu kommen laufende Kosten.

Aufzubringen sind Mittel für die Gründungskosten i.e.S., also ggf. Stammkapital, Notarkosten, behördliche Kosten usw.

Hinzu kommen Ausstattungskosten für die Geschäftsräume, Maschinen und Werkzeuge, Firmenfahrzeuge usw.

Zu den laufenden Kosten zählen Raummieten, Personalkosten,  Versicherungen und Steuern, Sprit-, Strom- und Heizkosten, ggf. Fliesen und weiteres Verbrauchsmaterial, Werbekosten sowie Beiträge (HWK usw.).

Wenn Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, müssen Sie an Fremdkapital kommen. Zu nennen sind Bankkredite, Fördergelder, Gründungszuschüsse der Arbeitsagentur, Kfw-Kredite, aber auch  Investorengelder. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. in Form eines  Beteiligungsvertrags möglich.

Fliesenlegerbetrieb gründen – Marke anmelden

Eine Marke anzumelden kann auch für einen Fliesenlegerbetrieb Sinn machen. Schützen können Sie  Unternehmensnamen, Firmenlogo oder Ihre Fliesenlegerleistungen.

Nachahmern und Wettbewerbern können Sie so besser entgegen treten. Eine Marke steigert außerdem den Wiedererkennungswert Ihres Fliesenlegerbetriebes, sie prägt sich den Kunden ein.

Sie können entweder eine deutsche oder  – bei grenzüberschreitenden Geschäften  – eine europäische Marke anmelden.

Ablauf der Markenanmeldung

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  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz

Deutsche Marke anmelden

Fliesenlegerbetriebe sind oft regional oder lokal tätig. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist damit i.d.R. ausreichend und gibt Schutz im gesamten Bundesgebiet.

Europäische Unionsmarke anmelden

Wer allerdings in Grenznähe ansässig oder aus anderen Gründen grenzüberschreitend tätig ist und auch Kunden aus anderen EU-Staaten hat, für den kann eine europäische Marke (EU-Marke) besser geeignet sein.  

Fliesenlegerbetrieb gründen – schlechte Internet-Bewertungen bei Google oder MyHammer löschen

Auf vielen Online-Portalen können Nutzer Bewertungen über Fliesenlegerbetriebe abgeben.

Zu nennen sind unter anderem

  • Google,
  • MyHammer
  • 11880 oder
  • Facebook.

Ein besonders wichtiges Portal ist Google. Für Fliesenlegerbetriebe ist aber z.B. auch MyHammer von Bedeutung. Insgesamt informieren sich viele Kunden vor der Auftragserteilung  anhand von Online-Bewertungen der Fliesenlegerbetriebe.

Bewertung müssen aber nicht zwingend wahr oder fair sein  Manche User schreiben sogar Rezensionen über Unternehmen, bei  denen sie gar nicht Kunde waren. Wird Ihr  Fliesenlegerbetrieb ungerechtfertigt negativ bewertet, empfiehlt sich die Prüfung, ob die Rezension sich löschen lässt.

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So löschen Sie negative Bewertungen im Internet

Negative Internetbewertungen lassen Ihren Fliesenlegerbetrieb in einem schlechten Licht erscheinen und können Sie um Kunden und Aufträge bringen. Für eine Bewertungslöschung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Unwahrheit: Der Schreiber skizziert einen Vorgang, der (so) nicht passiert ist oder war gar nicht Ihr Kunde  
  • Beleidigung: Z.B. “Fliesenleger Müller ist ein Nichtskönner und Betrüger”
  • Gefälschte Bewertungen werden manchmal von Konkurrenten über Fake-Accounts abgegeben, um Wettbewerbern zu schaden.

So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor

  • Schritt 1

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Die Erfolgsaussichten der Löschung werden von uns kostenlos geprüft.  Bei positivem Ergebnis können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.

    Wir richten an die Rechtsabteilung des Portals  einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Meist löschen die Portale die Bewertung schon nach Erhalt des notice-and-take-down-letters.

Fliesenlegerbetrieb gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Als Fliesenleger schließen Sie mit den Kunden einen so genannten Werkvertrag gem. Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) .

Werkverträge gehen mit einer Vorleistungspflicht des Handwerkers einher: Der Fliesenleger muss grundsätzlich die beauftragten Arbeiten ausführen, bevor er Bezahlung fordern kann. Mit eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie dies und die Risikoverteilung aber zu Ihren Gunsten verändern.

AGB,  die das rechtliche Verhältnis zwischen ihnen und Ihren Kunden festschreiben, sind für Fliesenleger und Handwerker allgemein sehr wichtig. Mit AGB können Sie i.Ü. auch Ihre Haftung beschränken.

Ablauf der AGB-Erstellung 

  1. Sie übermitteln uns eine genaue Beschreibung Ihres Fliesenlegerbetriebes 
  2. Wir arbeiten passgenaue AGB für Sie aus.
  3. Sie können Ihren Fliesenlegerbetrieb jetzt rechtssicher betreiben.

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Datenschutzbeauftragter

Fliesenlegerbetriebe, die personenbezogene Kunden-Daten automatisiert verarbeiten und bei denen neun Mitarbeiter mit automatisierter Datenverarbeitung zu tun haben, müssen im Regelfall einen Datenschutzbeauftragten haben. Allein die Nutzung von Computertechnik gilt in diesem Sinne als “automatisiert”.

Fliesenlegerbetrieb gründen – Mitarbeiter beschäftigen

Manche Fliesenleger arbeiten allein. Wenn Sie aber umfangreiche Handwerkeraufträge oder viele Kunden haben, benötigen Sie Mitarbeiter.

Dasselbe gilt, falls Sie selber über keinen Meisterbrief verfügen; Sie müssen dann einen Meister in Ihrem Betrieb anstellen.

Die meisten Gründer müssen sich also direkt von Beginn an Personal beschaffen, um mit dem Fliesenlegerbetrieb überhaupt durchstarten zu können. Aufgrund des Fachkräftemangels im Handwerk gilt es dabei vorausschauend zu planen

Wer Mitarbeiter einstellen will, der benötigt natürlich Arbeitsverträge. Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link.

Exkurs: Fliesenlegerbetrieb abwickeln und schließen

Manchmal kann ein Fliesenlegerbetrieb nicht mehr fortgeführt werden und muss wieder aufgegeben werden. Die Gründe können ganz unterschiedlicher Natur sein, Sie reichen von der konjunkturellen Entwicklung und Wirtschaftslage (z.B. Inflation, Materialmangel)  über zu starken Wettbewerb bis hin zu innerbetrieblichen Ursachen.

Läuft Ihr Fliesenlegerbetrieb durchweg schlecht, rechnet er sich nicht und Sie haben mehr und mehr Schulden, kann dies zur Insolvenz führen.

Soll der Fliesenlegerbetrieb aus anderen  Gründen geschlossen werden, kommt auch die Liquidation oder Löschung/ Auflösung wegen Vermögenslosigkeit in Frage. Mehr zum Thema lesen Sie unter dem nachfolgenden Link. 

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