Gründung eines Fliesenlegerbetriebs: Bundesweit mit Anwalt
[headertxt_unter]

Fliesenlegerbetrieb gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Fliesenlegerbetrieb selbständig machen? Die Aussichten sind gut, denn trotz Flaute am Bau ist die Nachfrage nach Handwerkerleistungen weiterhin hoch.
Seit Jahren ist ein Umsatzanstieg im deutschen Handwerk zu verzeichnen und die höchste Steigerung gab es dabei im Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe.
Allerdings gibt es einen Handwerkermangel. 2021 konnten laut einer Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (Kofa) am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln 87.485 offene Stellen im Handwerk nicht besetzt werden.
Vor der Gründung Ihrer Fliesenlegerbetriebs sollten Sie sich genau informieren und auch die Personal- und Materialbeschaffung gut durchdenken. Bei Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Voraussetzungen der Gründung stehen wir Ihnen zur Seite.
Statistik: statista.com, zde.de, Kofa/IW
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform bietet sich für Fliesenlegerbetriebe an?“,
- „Ist ein Meisterbrief nötig?“ oder
- „Was kann ich gegen negative Bewertungen meines Fliesenlegerbetriebs in Internet tun?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihren Fliesenlegerbetrieb – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Fakten zur Branche
- Im Jahr 2021 gab es rund 64.9400 Betriebe im Gewerbe der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in Deutschland.
- Es wurden rund 27.500 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fliesen-, Platten- und Mosaikverleger gezählt.
- Die Zahl ist seit 2012 kontinuierlich gestiegen, von damals 23.856
Statistik: statista.com
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
[akinfo-unter]
Gründung eines Fliesenlegerbetriebs Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen zunächst geeignete Rechtsformen für Ihren Fliesenlegerbetrieb.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir arbeiten Ihren individuellen Gründungsplan aus. Wenn Sie den Fliesenlegerbetrieb als Gesellschaft gründen wollen auch den Gesellschaftsvertrag.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebs
Wir sorgen für die Eintragung Ihres Fliesenlegerbetriebs in das Handelsregister und erstellen Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Fliesenlegerbetriebe müssen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden. Selbständige Fliesenleger sind in die Handwerksrolle einzutragen
In einer Abschlussberatung werden offene Fragen geklärt.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Fliesenlegerbetrieb gründen – Handelsregistereintrag
Das Handelsregister verzeichnet die angemeldeten Gewerbebetriebe in Deutschland.
Wenn Sie Ihren Fliesenlegerbetrieb in handelsrechtlicher Form als Gesellschaft oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) gründen, wird er ins Handelsregister eingetragen.
Anmeldung beim Finanzamt
Ihr Fliesenlegerbetrieb ist beim Finanzamt anzumelden. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie und erstellen erforderlichenfalls auch die Eröffnungsbilanz. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer und können ab dann Rechnungen schreiben.
Gewerbeanmeldung
Der Fliesenlegerbetrieb ist beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Gerne organisieren wir für Sie einen Notartermin, um die Anmeldung vornehmen zu können.
Anmeldung Ihres Fliesenlegerbetriebs bei der Handelskammer (HWK) oder IHK
Auch bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) bzw. Industrie- und Handelskammer (IHK) ist der Fliesenlegerbetrieb anzumelden. Die HWK kommt nach der Gewerbeanmeldung auf Sie zu. Die Anmeldung ist Pflicht.
Eine Mitgliedschaft in der IHK ist erforderlich, wenn Sie in einem Mischbetrieb neben Fliesenlegerleistungen z.B. zusätzlich Fliesen und Platten verkaufen o.ä.
Eintragung in der Handwerksrolle
Alle selbständigen Fliesenleger sind in die Handwerksrolle einzutragen. dies ist verpflichtend (§ 1 Abs. 1 der Handwerksordnung).
Berufsgenossenschaft
Ferner sind Sie zur Mitgliedschaft in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaften als Trägerin der gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).
Verbände
Freiwillig ist die Mitgliedshaft in einem Berufsverband, der sich für die Belange der Branche einsetzt.
Fliesenlegerbetrieb gründen – Voraussetzungen
Vor der Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebes sollten Sie Ihren Businessplan aufstellen. Er hilft Ihnen einerseits bei Ihrer Planung, aber auch bei der Ansprache von Kreditinstituten und anderen Geldgebern.
Beobachten Sie u.a. den Markt für Fliesenlegerbetriebe in der Gegend (Mitbewerber, Nachfrage usw.). Fliesenleger haben meist Kunden aus der Region. Vergleichen Sie auch Preise und Leistungsangebot der Konkurrenz. Können Sie mglw. erweiterte Leistungen bzw. eine Spezialisierung bieten, z.B. mediterrane oder Großformat-Fliesen?
In den Businessplan gehören u.a. eine Marktanalyse, Ihr Standort, Ihre Zielgruppe und das Leistungsangebot, Ihr Marketing, eine Kostenaufstellung und das zur Verfügung stehende Budget. Bei den Kosten ist zu berücksichtigen, dass Fliesenleger normalerweise in Vorleistung gehen.
Neben den Gründungs- und Verwaltungskosten fallen u.a. Kosten an für Geräte, Fliesen, Strom usw., Raummiete, Fahrzeuge, Versicherungen, Steuern, Werbung und für Personal an.
Bei meisterpflichtigen Handwerken müssen Gründer einen Meisterbrief vorweisen können. Davon zu unterscheiden sind Betriebe der zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Berufe, die ohne Meisterbrief eröffnet werden können.
Nachdem die Meisterpflicht im Jahr 2004 für eine Reihe von Handwerksberufen, unter anderem auch für Fliesenleger, gelockert worden war, wurde sie 2020 für Fliesenleger und 11 weitere Berufe wieder vorgeschrieben. Für Unternehmer, die zwischen 2004 und 2020 ohne Meisterbrief einen Betrieb gegründet haben, gilt allerdings Bestandsschutz
Die Meisterpflicht soll eine Mindest-Qualität im Handwerk, Verbraucherschutz, eine qualifizierte Ausbildung und fundierte Fachkenntnisse der Handwerker sicherstellen.
Es kann aber ausreichen, einen Meister als technischen Betriebsleiter im Fliesenlegerbetrieb anzustellen, wenn der Gründer selbst keinen Meisterbrief hat.
Wegen der sog. Altgesellenregelung können Handwerksunternehmen außerdem auch von Gesellen betrieben werden, die lange Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Gemäß § 7b HwO erhält ein Betrieb eine so genannte Ausübungsberechtigung, wenn der Gründer die Gesellenprüfung abgelegt und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung hat, davon mindestens vier Jahre in leitender Position.
Auch Fliesenlegerbetriebe benötigen Werbung und Marketing. Von der Internetseite bis zu Flyern, Anzeigenwerbung, Online-Werbung, den Gelben Seiten usw.
Daneben gibt es Handwerker-Portale, auf denen User Aufträge für Fliesenleger vergeben können, wie z.B. myhammer. Über diese erreichen Sie einen größeren Kundenkreis. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist nützlich.
Fliesenlegerbetrieb gründen – Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihren Fliesenlegerbetrieb gründen, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Häufig werden Fliesenlegerbetriebe als
- Einzelunternehmen
- GmbH oder als
- UG (haftungsbeschränkt)
gegründet.
Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebs als Einzelunternehmen
In Deutschland wird besonders häufig in Form des Einzelunternehmens gegründet. Gründungskosten und -aufwand sind dabei gering. Die Kehrseite: Hat Ihr Fliesenlegerbetrieb die Form eines Einzelunternehmens, so haften Sie unbeschränkt, auch mit Ihrem privaten Vermögen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Gründung Ihrer Fliesenlegerbetriebs als GmbH
Wenn Sie Ihren Fliesenlegerbetrieb als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen möchten, ist ein Mindestkapital von 12.500 Euro erforderlich. Ihre private Haftung entfällt allerdings erst, wenn 25.000 Euro hinterlegt werden. Vorher haften Sie in Höhe des Fehl-Betrages auch privat.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Gründung Ihres Fliesenlegerbetriebs als UG
Hat der Fliesenlegerbetrieb die Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) so hat das Stammkapital nur den symbolischen Wert von nur 1,- Euro. In der Praxis brauchen Sie natürlich mehr Geld, um Ihre Geschäfte aufnehmen und betreiben zu können. Auch bei der UG gibt es eine private Enthaftung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Buchhaltung des Fliesenlegerbetriebs
Insbesondere größere Fliesenlegerbetriebe können zur doppelten Buchführung verpflichtet sein. Verantwortlicher ist der Geschäftsführer.
Pflicht zur doppelten Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge genau und umgehend erfasst werden, z.B.:
- Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck der offenen Posten
- Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Abstimmung der Bestände
- usw
Buchhaltung auslagern
Durch Auslagerung der Buchhaltung Ihres Fliesenlegerbetriebs können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, haben Ihre Finanzlage aber dennoch im Blick. Insbesondere größere Fliesenlegerbetriebe sollten über das Outsourcing der Buchhaltung nachdenken.
Fliesenlegerbetrieb gründen – Finanzierung
Bei der Eröffnung eines Fliesenlegerbetriebs fallen von Beginn an Kosten an. Hinzu kommen laufende Kosten.
Aufzubringen sind Mittel für die Gründungskosten i.e.S., also ggf. Stammkapital, Notarkosten, behördliche Kosten usw.
Hinzu kommen Ausstattungskosten für die Geschäftsräume, Maschinen und Werkzeuge, Firmenfahrzeuge usw.
Zu den laufenden Kosten zählen Raummieten, Personalkosten, Versicherungen und Steuern, Sprit-, Strom- und Heizkosten, ggf. Fliesen und weiteres Verbrauchsmaterial, Werbekosten sowie Beiträge (HWK usw.).
Wenn Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, müssen Sie an Fremdkapital kommen. Zu nennen sind Bankkredite, Fördergelder, Gründungszuschüsse der Arbeitsagentur, Kfw-Kredite, aber auch Investorengelder. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. in Form eines Beteiligungsvertrags möglich.
Fliesenlegerbetrieb gründen – Marke anmelden
Eine Marke anzumelden kann auch für einen Fliesenlegerbetrieb Sinn machen. Schützen können Sie Unternehmensnamen, Firmenlogo oder Ihre Fliesenlegerleistungen.
Nachahmern und Wettbewerbern können Sie so besser entgegen treten. Eine Marke steigert außerdem den Wiedererkennungswert Ihres Fliesenlegerbetriebes, sie prägt sich den Kunden ein.
Sie können entweder eine deutsche oder – bei grenzüberschreitenden Geschäften – eine europäische Marke anmelden.
Ablauf der Markenanmeldung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz
Deutsche Marke anmelden
Fliesenlegerbetriebe sind oft regional oder lokal tätig. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist damit i.d.R. ausreichend und gibt Schutz im gesamten Bundesgebiet.
Europäische Unionsmarke anmelden
Wer allerdings in Grenznähe ansässig oder aus anderen Gründen grenzüberschreitend tätig ist und auch Kunden aus anderen EU-Staaten hat, für den kann eine europäische Marke (EU-Marke) besser geeignet sein.
Fliesenlegerbetrieb gründen – schlechte Internet-Bewertungen bei Google oder MyHammer löschen
Auf vielen Online-Portalen können Nutzer Bewertungen über Fliesenlegerbetriebe abgeben.
Zu nennen sind unter anderem
- Google,
- MyHammer
- 11880 oder
- Facebook.
Ein besonders wichtiges Portal ist Google. Für Fliesenlegerbetriebe ist aber z.B. auch MyHammer von Bedeutung. Insgesamt informieren sich viele Kunden vor der Auftragserteilung anhand von Online-Bewertungen der Fliesenlegerbetriebe.
Bewertung müssen aber nicht zwingend wahr oder fair sein Manche User schreiben sogar Rezensionen über Unternehmen, bei denen sie gar nicht Kunde waren. Wird Ihr Fliesenlegerbetrieb ungerechtfertigt negativ bewertet, empfiehlt sich die Prüfung, ob die Rezension sich löschen lässt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
So löschen Sie negative Bewertungen im Internet
Negative Internetbewertungen lassen Ihren Fliesenlegerbetrieb in einem schlechten Licht erscheinen und können Sie um Kunden und Aufträge bringen. Für eine Bewertungslöschung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Unwahrheit: Der Schreiber skizziert einen Vorgang, der (so) nicht passiert ist oder war gar nicht Ihr Kunde
- Beleidigung: Z.B. “Fliesenleger Müller ist ein Nichtskönner und Betrüger”
- Gefälschte Bewertungen werden manchmal von Konkurrenten über Fake-Accounts abgegeben, um Wettbewerbern zu schaden.
So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Schilderung des Geschehens per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder über unser Kontaktformular. Die Alternative ist eine kostenlose telefonische Erstberatung.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Die Erfolgsaussichten der Löschung werden von uns kostenlos geprüft. Bei positivem Ergebnis können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.
Wir richten an die Rechtsabteilung des Portals einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist löschen die Portale die Bewertung schon nach Erhalt des notice-and-take-down-letters.
Fliesenlegerbetrieb gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Fliesenleger schließen Sie mit den Kunden einen so genannten Werkvertrag gem. Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) .
Werkverträge gehen mit einer Vorleistungspflicht des Handwerkers einher: Der Fliesenleger muss grundsätzlich die beauftragten Arbeiten ausführen, bevor er Bezahlung fordern kann. Mit eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie dies und die Risikoverteilung aber zu Ihren Gunsten verändern.
AGB, die das rechtliche Verhältnis zwischen ihnen und Ihren Kunden festschreiben, sind für Fliesenleger und Handwerker allgemein sehr wichtig. Mit AGB können Sie i.Ü. auch Ihre Haftung beschränken.
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie übermitteln uns eine genaue Beschreibung Ihres Fliesenlegerbetriebes
- Wir arbeiten passgenaue AGB für Sie aus.
- Sie können Ihren Fliesenlegerbetrieb jetzt rechtssicher betreiben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Datenschutzbeauftragter
Fliesenlegerbetriebe, die personenbezogene Kunden-Daten automatisiert verarbeiten und bei denen neun Mitarbeiter mit automatisierter Datenverarbeitung zu tun haben, müssen im Regelfall einen Datenschutzbeauftragten haben. Allein die Nutzung von Computertechnik gilt in diesem Sinne als “automatisiert”.
Fliesenlegerbetrieb gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Manche Fliesenleger arbeiten allein. Wenn Sie aber umfangreiche Handwerkeraufträge oder viele Kunden haben, benötigen Sie Mitarbeiter.
Dasselbe gilt, falls Sie selber über keinen Meisterbrief verfügen; Sie müssen dann einen Meister in Ihrem Betrieb anstellen.
Die meisten Gründer müssen sich also direkt von Beginn an Personal beschaffen, um mit dem Fliesenlegerbetrieb überhaupt durchstarten zu können. Aufgrund des Fachkräftemangels im Handwerk gilt es dabei vorausschauend zu planen
Wer Mitarbeiter einstellen will, der benötigt natürlich Arbeitsverträge. Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Exkurs: Fliesenlegerbetrieb abwickeln und schließen
Manchmal kann ein Fliesenlegerbetrieb nicht mehr fortgeführt werden und muss wieder aufgegeben werden. Die Gründe können ganz unterschiedlicher Natur sein, Sie reichen von der konjunkturellen Entwicklung und Wirtschaftslage (z.B. Inflation, Materialmangel) über zu starken Wettbewerb bis hin zu innerbetrieblichen Ursachen.
Läuft Ihr Fliesenlegerbetrieb durchweg schlecht, rechnet er sich nicht und Sie haben mehr und mehr Schulden, kann dies zur Insolvenz führen.
Soll der Fliesenlegerbetrieb aus anderen Gründen geschlossen werden, kommt auch die Liquidation oder Löschung/ Auflösung wegen Vermögenslosigkeit in Frage. Mehr zum Thema lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
[teambox-unter]
[prinz-unter]
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Fliesenlegerbetrieb gründen und betreiben”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!