• Gründung eines Fliesenlegerbetriebs: Bundesweit mit Anwalt

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

Fliesenlegerbetrieb gründen und betreiben

Sie möchten sich mit einem Fliesenlegerbetrieb selbständig  machen? Die Aussichten sind  gut, denn trotz Flaute am Bau ist die Nachfrage nach Handwerkerleistungen weiterhin hoch.

Seit Jahren ist ein Umsatzanstieg im deutschen Handwerk zu verzeichnen und die höchste Steigerung gab es dabei im Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe.

Allerdings gibt es einen Handwerkermangel. 2021 konnten laut einer Studie des  Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (Kofa) am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln 87.485 offene Stellen im Handwerk nicht besetzt werden.

Vor der Gründung Ihrer Fliesenlegerbetriebs sollten Sie sich genau informieren und auch die Personal- und Materialbeschaffung gut durchdenken. Bei Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Voraussetzungen der Gründung stehen wir Ihnen zur Seite.

Statistik: statista.com, zde.de, Kofa/IW

Fragen wie:

  • „Welche Rechtsform bietet sich für Fliesenlegerbetriebe an?“,
  • „Ist ein Meisterbrief nötig?“ oder
  • „Was kann ich gegen negative Bewertungen meines Fliesenlegerbetriebs in Internet tun?“

werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.

Wir gründen Ihren Fliesenlegerbetrieb – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche

  • Im Jahr 2021 gab es rund 64.9400 Betriebe im Gewerbe der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in Deutschland.
  • Es wurden rund 27.500 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fliesen-, Platten- und Mosaikverleger gezählt.
  • Die Zahl ist seit 2012 kontinuierlich gestiegen, von damals 23.856

Statistik: statista.com