Gründung Ihres Fotografie Unternehmens: Bundesweit mit Anwalt
[headertxt_unter]

Selbständig als Fotograf – Unternehmen gründen und betreiben
In Zeiten der Digitalisierung wächst nicht nur der Bedarf an professionellen Werbe- und Stockfotos, auch die Anzahl der auf dem Markt tätigen Fotografen wächst. Dank Bildbearbeitungsprogrammen und der sich stetig verbessernden Technologien sind darunter auch viele Hobbyfotografen. Denn die Berufsbezeichnung Fotograf bzw. Fotografin ist nicht mehr rechtlich geschützt. Dies hat unmittelbare Folgen für die Reputation von Fotografen. Die Antwort auf die Frage, wie man sich als professioneller Fotograf von der Vielzahl an Konkurrenten abgrenzen kann, beginnt schon bei der Gründung ihres Unternehmens.
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform eignet sich für ein Fotografie Unternehmen am besten?“,
- „Wie kann ich gegen negative Bewertungen meines Fotostudios vorgehen?“ oder
- „Wie kann ich als Fotograf eine Marke anmelden?“
werden auf dieser Seite umfassend beantwortet.
Wir gründen Ihr Unternehmen – sie kümmern sich alleine um Ihr Geschäft.
Fakten zur Fotografie-Branche
- 29 % der Fotografen haben ihr Handwerk autodidaktisch erlernt,
- 15 % haben ein eigenes Fotostudio,
- 64 % der Arbeiten sind Portraitarbeiten,
- 65 % der Fotografen haben ein Gewerbe angemeldet, 35 % sind künstlerisch tätig.
Statistik: berufsfotografen.com
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
[akinfo-unter]

Unternehmen online gründen oder Anfrage senden
Sie können Ihr Unternehmen direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihres Unternehmens. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihres Unternehmens
Wir beginnen mit der Gründung Ihres Unternehmens. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Rechtsform wählen
In einer Studie von berufsfotografen.com wurde ermittelt, welche Unternehmensform in der Fotografie Branche am häufigsten vorkommt:
- 89 % gründen ein Einzelunternehmen,
- 4 % gründen eine GbR und
- 7% gründen eine GmbH.
Aufgrund der geringen Haftungsrisiken in der Fotografie ist die Gründung eines Einzelunternehmens die beliebteste Gesellschaftsform. In Betracht kommen auch die Gründung einer GbR oder einer GmbH. Den Ablauf und die wichtigsten Vor- und Nachteile dieser Rechtsformen fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Selbständig als Fotograf – Gründung Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung wählen wir die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen aus.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
In einer anwaltlichen Gründungsberatung werden Sie ausführlich über die Gründung aufgeklärt. Außerdem erstellen wir Ihren Gründungsplan – und das alles zum Festpreis.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Auf Ihren Wunsch können wir Ihren Gesellschaftsvertrag oft innerhalb von 24 Stunden erstellen .
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir nehmen die Eintragung ins Handelsregister für Sie vor und erstellen die steuerliche und gewerbliche Anmeldung. Im Anschluss daran erfolgt die anwaltliche Abschlussberatung.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Selbständig als Fotograf – Einzelunternehmen gründen
In Deutschland agieren die meisten Fotografen als Einzelunternehmen. Für die ersten Schritte in die Selbständigkeit empfiehlt sich diese Rechtsform. Dazu ist lediglich die Steuer- und Gewerbeanmeldung erforderlich.
Vorteile des Einzelunternehmens
Aufgrund der geringen formalen Anforderungen ist die Rechtsformwahl des Einzelunternehmens empfehlenswert – es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung oder Bilanzerstellung. Auch ein Geschäftskonto muss nicht eingerichtet werden
Nachteile des Einzelunternehmens
Grundsätzlich hat das Einzelunternehmen den Nachteil der persönlichen Haftung. Das bedeutet, dass Sie auch mit Ihrem Privatvermögen für geschäftliche Schulden haften. Durch die geringen Haftungsrisiken in der Fotografie empfiehlt sich die Gründung Ihres Fotografie Unternehmens als Einzelunternehmen dennoch. Trotzdem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass durch unvorhersehbare Ereignisse eine Privatinsolvenz drohen kann.
Selbständig als Fotograf – GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland die beliebteste Gesellschaftsform. Um eine GmbH zu eröffnen, müssen 12.500 Euro Stammkapital hinterlegt werden. Die volle Enthaftung Ihres Privatvermögens erreichen Sie jedoch erst mit einer Stammkapitaleinlage von 25.000 Euro. Solange die volle Stammkapitaleinlage nicht erbracht wurde, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen bis zu einer Summe von den verbleibenden 12.500 Euro.
Vorteile der GmbH
Durch das hohe Stammkapital und den Vorteil der privaten Enthaftung genießt die GmbH ein hohes Ansehen. Die Gründung einer GmbH verleiht Ihrem Fotografie Unternehmen ein seriöses Image. Sie empfiehlt sich, wenn Ihr Unternehmen seit längerer Zeit auf dem Markt ist und entsprechende Umsätze erzielt. Beschäftigen Sie viele Mitarbeiter, steigt zudem das unternehmerische Risiko – mit der GmbH ist Ihr privates Vermögen von der Haftung befreit.
Nachteile der GmbH
Insbesondere Start-Up Unternehmer schreckt die Stammeinlage von 12.500 bzw. 25.000 Euro erst einmal ab. Diese Hürde bietet wenig Spielraum, um sich auszuprobieren.
Selbständig als Fotograf – GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet. In diesem müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen (§ 705 BGB).
Vorteile der GbR
Die Gründung einer GbR hat den Vorteil der einfachen und kostengünstigen Gründung. Insbesondere profitiert sie von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG. Erzielt Ihr Unternehmen einen geringeren Jahresumsatz als 17.500 Euro, müssen Sie keine Umsatzsteuern abführen.
Nachteile der GbR
Da die GbR nicht in das Handelsregister eingetragen wird, kann kein offizieller Firmenname gewählt werden – als Gesellschafter treten sie deshalb stets mit vollem Vor- und Nachnamen auf. Sie haften grundsätzlich auch mit Ihrem Privatvermögen. Anders als bei einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) ist außerdem die Steuerlast höher.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Handelsregistereintrag
Ihr Unternehmen muss ins Handelsregister eingetragen werden, wenn es eine handelsrechtliche Rechtsform annimmt. Dazu zählen
- die GmbH,
- die UG (haftungsbeschränkt),
- die GmbH & Co. KG und
- die UG & Co. KG.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen – dann sollten Sie Ihrem Unternehmensnamen ein „e.K.“ (eingetragener Kaufmann) anhängen. Im Handelsregister werden alle angemeldeten und offiziellen Gewerbeunternehmen der Bundesrepublik öffentlich gelistet. Innerhalb Ihrer Beauftragung nehmen wir die Handelsregistereintragung für Sie vor.
Selbständig als Fotograf – Anmeldung beim Finanzamt
Ihr Unternehmen ist außerdem steuerlich beim Finanzamt anzumelden. Im Rahmen Ihres Auftrags übernehmen wir diesen Schritt für Sie. Außerdem erstellen wir Ihnen bei Bedarf die Eröffnungsbilanz. Nach der Prüfung stellt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer aus. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Rechnungen erstellen und Umsätze generieren.
Selbständig als Fotograf – Anmeldung beim Gewerbeamt
Im Bedarfsfall melden wir Ihr Unternehmen nach einem eventuell erforderlichen Notartermin beim zuständigen Gewerbeamt an. Danach sind Sie als Fotograf offiziell der Inhaber eines Unternehmens.
Eintragung bei der IHK oder HWK
Als gewerbetreibender Fotograf sind Sie zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) verpflichtet. Eine Anmeldung sollte erfolgen, bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Beide Kammern klären die jeweilige Zuständigkeit ab. Meistens werden Fotografen dann der HWK zugeordnet.
Berufsgenossenschaft
Unabhängig von der Art Ihrer Tätigkeit ist die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für Fotografen verpflichtend. Dazu müssen Sie sich eigenständig anmelden. Sind Sie Freiberufler, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen, entsprechend genießen Sie in diesem Fall jedoch keinen Versicherungsschutz.
Sie sollten sich außerdem gut versichern lassen. Freiberuflich tätige Fotografen haben meistens die Pflicht, sich bei der Künstlersozialkasse versichern zu lassen.
Ist die Bezeichnung Fotograf geschützt?
Die Bezeichnung Fotograf ist rechtlich nicht geschützt. Sie müssen also keine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, um selbständig mit Ihrer Fotografie tätig zu werden. So erlernen Fotografen Ihren Beruf zu
- 30 % in einer handwerklichen Lehre,
- 15 % in einer privaten oder staatlichen Fotoschule,
- 26 % in einem Hochschulstudium und zu
- 29 % autodidaktisch.
Quelle: berufsfotografen.com
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Freiberuflicher vs. gewerbetreibender Fotograf
Ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend tätig sind, hat unmittelbare Auswirkungen auf Ihre steuerrechtliche Einordnung. Als Faustformel gilt: Wer kreativ und künstlerisch tätig ist, gilt als Freiberufler, wer gewerblich und damit handwerklich tätig ist, gilt als Gewerbetreibender. Die Zuordnung wird vom Finanzamt nach abstrakten Kriterien vorgenommen. Gerade im Bereich der Fotografie kann eine Zuordnung jedoch schwierig sein, da die Übergänge zwischen künstlerischem Schaffen und Auftragsleistung teilweise fließend sind.
Für die freiberufliche Anmeldung ist ein Antrag zur steuerlichen Registrierung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieser Antrag bedarf keiner gesonderten Form. Im Anschluss daran prüft das Finanzamt, ob Ihr Tätigkeitsfeld einer künstlerischen Tätigkeit zuzuordnen ist. Bei Unklarheiten in der Einordnung wird oft ein Sachverständiger hinzugezogen.
Die Vorteile eines Freiberuflers sind beachtlich:
- Keine Entrichtung von Gewerbesteuern,
- keine zwingende Mitgliedschaft in der Handwerkskammer,
- Anmeldung beim Finanzamt mit wenig Formalitäten,
- keine Bilanzierungspflicht nach Handelsrecht und
- erleichterte Gewinnrechnung (EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Sollten Sie hauptsächlich handwerklich tätig sein und nach Auftrag arbeiten, werden Sie normalerweise als gewerbetreibender Fotograf eingeordnet. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Hochzeits- und Portraitfotografie sowie der anschließende Druck und Verkauf der Bilder. In diesem Fall sollten Sie Ihr Gewerbe unbedingt beim Gewerbeamt anmelden. Dazu ist die Wahl der richtigen Gesellschaftsform zu treffen. Erreicht Ihr Unternehmen eine Auftragslage, die eine kaufmännische Organisation erforderlich macht, werden Sie vom Kleingewerbetreibenden zum (Voll-)Kaufmann. In diesem Fall sollten Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen (dies können Sie auf Wunsch schon früher). Außerdem sollten Sie den Status des Kaufmanns, beispielsweise mit einem an den Firmenamen angehängten „e.K.“, auch nach außen präsentieren. Dies hinterlässt bei Ihren Kunden einen soliden Eindruck und kann Ihr Image verbessern.
Fotografen, die freiberuflich und gewerblich tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn die freiberuflichen von den gewerblichen Arbeiten klar abgegrenzt und entsprechend bilanziert werden können. Für die freiberuflichen Tätigkeiten ist dann keine Gewerbesteuer zu erbringen.
Es kann aber auch vorkommen, dass die jeweiligen Arbeiten nicht kategorisiert werden können, zum Beispiel, weil der Auftrag gesamtheitlich in Rechnung gestellt wird. Unter diesen Umständen ist die Gewerbesteuer für den Gesamtbetrag der Rechnung zu bestreiten.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Selbständig als Fotograf – Buchhaltung outsourcen
Sobald Sie aufgrund steigender Umsatzzahlen rechtlich nicht mehr als Kleingewerbetreibender (z.B. als Start-Up Einzelunternehmen) anzusehen sind, sind Sie als Kaufmann einzuordnen (z.B. bei Rechtsformwahl der GmbH). Sie unterliegen dann der Bilanzierungspflicht und der doppelten Buchführung nach dem HGB.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung sind alle Geschäftsvorfälle zeitnah und genau zu erfassen. Zu den Arbeitsschritten der doppelten Buchführung gehören:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Auslagerung der Buchhaltung empfiehlt. Somit können Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren. Auch die Haftung können Sie dadurch auslagern und sind stets über die Finanzen Ihrer Firma informiert. Die Vorteile des Outsourcings der Buchhaltung sind:
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Sie legen den Fokus ganz auf Ihr Handwerk und steigern damit die Produktivität Ihres Unternehmens
Überblick der Finanzlage
Wir geben Ihnen regelmäßige Reportings – damit haben Sie jederzeit eine Übersicht Ihrer finanziellen Kennzahlen.
Auslagerung der Haftung
Grundsätzlich haften Sie als Geschäftsführer für Ihre Buchführung. Mit dem Outsourcing übertragen Sie das Haftungsrisiko auf Ihren externen Dienstleister.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Selbständig als Fotograf – Finanzierung Ihres Unternehmens
Viele Gründer sind im Laufe Ihrer Geschäftstätigkeit an die Finanzierung durch einen Investor gebunden. Typischerweise geschieht dies bei der Gründung als Start-Up Unternehmen oder bei plötzlichem Wachstum des Unternehmens.
Dabei wird ein Bankkredit selten in Betracht gezogen, da der Kreditnehmer dazu mit seinem Privatvermögen haften muss. Zur Finanzierung durch einen Investor kommen klassischerweise die Einbeziehung als Gesellschafter mit Beteiligungsvertrag, der stille Gesellschafter oder das patriarchische Darlehen in Frage.
Ziele des Beteiligungsvertrags
Ein Beteiligungsvertrag dient der Regelung der Geschäftsverhältnisse zwischen Investor und Unternehmen und umfasst dabei auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen. Dabei steht eine möglichst günstige Regelung der Finanzierung für Ihr Unternehmen im Vordergrund – auch hinsichtlich des Ein- bzw. Ausstiegs des Investors in Ihrem Unternehmen. Rechtsstreitigkeiten mit dem jeweiligen Vertragspartner kann somit aus dem Weg gegangen werden. Gerne erstellen wir dazu Ihre Verträge. Mit unserer anwaltlichen Expertise regeln wir alle Vertragspunkte lückenlos, Sie erlangen damit Rechtssicherheit.
Formen der Beteiligung
Klassische Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter (UG und GmbH)
- Die Beteiligung als Kommanditist (UG & Co. KG und GmbH & Co. KG)
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Selbständig als Fotograf – Marke anmelden
Sie können für Ihren Firmennamen oder Ihre Produkte auch eine Marke anmelden. So können Sie sich optimal von Ihren Konkurrenten abgrenzen und sichern sich die Rechte an Ihren Produkten.
Ablauf der Markenanmeldung
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenfreien Erstberatung beraten wir Sie zur Auswahl der richtigen Marke.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Zur Überprüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke führen wir eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch. Außerdem wird eine Bekanntheitsschutzprüfung vorgenommen.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Marke für zehn Jahre geschützt. Die Dauer des Markenschutzes kann beliebig erneuert werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie haben die Möglichkeit Ihr Unternehmen mit einer einprägsamen Wortmarke oder einer Bildmarke zu schützen. Die Markenanmeldung kann sich darüber hinaus auf Ihre speziellen Dienstleistungen beziehen. Damit schaffen Sie einen Wiedererkennungswert für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Dienstleistungen und errichten eine Corporate Identity.
Sie können zum Markenschutz Ihres Unternehmens eine Deutsche Marke oder eine Europäische Marke anmelden.
Deutsche Marke anmelden
Melden Sie eine deutsche Marke an, können Sie gegen Verstöße innerhalb der gesamten Bundesrepublik Deutschland vorgehen. Wir raten zur Anmeldung einer DE Marke, wenn sich Ihr Kundenkreis ausschließlich in Deutschland ansässig ist.
Europäische Marke anmelden
Genauso wie bei der DE Markenanmeldung erstreckt sich der Schutz einer EU Marke auf alle Mitgliedstaaten der EU. Haben Sie einen höheren Kundenanteil in diesen Staaten, raten wir Ihnen zur Anmeldung einer EU Marke.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Selbständig als Fotograf – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Die Reputation Ihres Unternehmens ist die Grundlage zukünftiger Aufträge. Gerade bei einer Vielzahl an Auswahlmöglichkeiten von Fotografen sind Online-Bewertungen wie auf Google ein aussagekräftiger Hinweis für potentielle Neukunden. Unsere Erfahrung mit der Löschung von negativen Online-Bewertungen zeigt, dass einige negative Bewertungen eher das Gefühlsempfinden der Kunden wiedergeben und sich nicht auf einer Schlechtleistung des Unternehmens begründen.
Bedeutung von Online-Bewertungen
Statistisch gesehen, orientieren sich 77 % der Verbraucher bei Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung an Online-Bewertungen. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl im B2B Bereich noch höher liegt. 90, 2 % aller Suchen im Internet gehen von Google aus.
So löschen Sie schlechte Bewertungen im Internet
Nicht jede Bewertung im Internet ist auch rechtmäßig oder gerechtfertigt. In vielen Fällen können Sie gegen die Bewertung vorgehen – und so einen Imageschaden Ihres Unternehmens abwenden. Dazu muss die negative Bewertung zu einer der nachfolgenden Kriterien zuzuordnen sein:
- Unwahre Tatsachenbehauptung: In diesem Fall beruht die Bewertung auf unwahren Behauptungen. Denkbar ist auch der Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde Ihres Fotografie Unternehmens ist bzw. war.
- Beleidigung oder andere strafrechtliche Relevanz: Enthält die Bewertung ein beleidigendes oder anderweitig strafrechtliches Element (z.B. Schimpfwörter) können Sie dagegen vorgehen.
- Gefälschte Bewertungen: In manchen Fällen wird ein Account nur erstellt, um schlechte Bewertungen abzugeben – beispielsweise durch Konkurrenten. Diese Art der Bewertung ist zu löschen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Ablauf der Löschung einer negativen Online Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Sachverhalts per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) zu. Alternativ können Sie uns die Bewertung über unser Kontaktformular zusenden.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Danach überprüfen wir kostenfrei, ob die negative Bewertung gelöscht werden kann und kontaktieren Sie danach. Dabei geben wir Ihnen Informationen zur Erfolgsaussicht einer Löschung. Im Anschluss beauftragen Sie uns über unser Auftragsformular. Wir schreiben die Rechtsabteilung des Portals mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter an – für Sie fällt nur ein einmaliges Pauschalhonorar an.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
In den meisten Fällen führt bereits unser erstes anwaltliche Anschreiben zur Löschung der negativen Bewertung durch das Portal.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden. Sie werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Verkaufsbedingungen oder als „Kleingedrucktes“ bezeichnet.
Folgende Vorteile erhalten Sie durch die Erstellung von AGB:
- Standardisierung und Optimierung Ihrer Verkaufsprozesse,
- Erstellung eines für Sie vorteilhaften rechtlichen Rahmens und
- Rechtssicherheit
Ihre Regeln für Ihr Unternehmen
AGB regeln inhaltlich die Beziehung zu Ihren Kunden, Ihren Lieferanten und sonstigen Stakeholdern. Durch die Erstellung individueller und auf Sie angepasste AGB können Sie den rechtlichen Rahmen optimal für Sie definieren. Beispielsweise können Sie die Haftung bei bestimmten Geschäftsvorgängen ausschließen oder beschränken.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Typische AGB-Inhalte
Um für Sie einen maximalen Vorteil zu erzielen, sollten AGB erfolgsversprechend konstruiert werden. Typische AGB Inhalte sind:
- Vertragssprache
- Geltungsbereich
- Konditionen des Vertragsschlusses
- Preise
- Zahlungsbedingungen, Fristen und Verzugsregeln
- Lieferbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Widerrufsbelehrung
- Umgang mit Transportschäden
- Gewährleistungsrecht
- Haftung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Lizenzrecht
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie geben uns eine Beschreibung Ihres Geschäfts – wir führen daraufhin eine Prognose durch.
- Wir erstellen Ihre AGB.
- Ab jetzt können Sie rechtssicher arbeiten.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Datenschutzbeauftragter
Gegebenenfalls sind Sie dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dazu müssten Sie zunächst personenbezogene Daten verarbeiten. Die Anfertigung von Portraitarbeiten oder anderen Arbeiten, auf denen Personen abgebildet sind, gehören zu diesen personenbezogenen Daten. Die Datenerhebung ist in diesem Fall zentraler Bestandteil Ihrer Geschäftstätigkeit. Als automatisiert gilt die Erhebung der Daten schon dann, wenn ein Computer oder auch eine digitale Kamera der Erhebung dienen.
Für Sie als Fotograf bzw. Fotografin kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Umständen erforderlich sein:
- Sobald die automatisierte Datenverarbeitung Teil Ihres Geschäftsmodells ist (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG)
- Sobald Sie sensible personenbezogene Daten erheben (z.B. Aktfotografie)
Selbständig als Fotograf – Mitarbeiter beschäftigen
Sobald Ihr Businessplan es vorsieht, sollten Sie neue Mitarbeiter einstellen. Dies kann auch außerplanmäßig der Fall sein, wenn die Auftragslage so gut ist, dass Sie mit Ihrem Unternehmen expandieren möchten.
Folgende Formen von Arbeitsverträgen sind dabei denkbar:
- Vollzeit
- Teilzeit
- Jobsharing
- Minijob
- Werkstudent
- Ausbildung
- Praktikant
Typische Klauseln des Arbeitsvertrages
Im Arbeitsvertrag wird auf die folgenden Punkte einzugehen sein:
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Aufwendungen
- Beginn und Befristung
- Geheimhaltung
- Gesundheitliche Überprüfung
- Herausgabe von Arbeitsmitteln
- Kleidung
- Krankheit
- Kündigung
- Nebentätigkeit
- Vertragsparteien
- Probezeit
- Tätigkeitsbeschreibung
- Überstunden
- Urlaub
- Vergütung
- Wettbewerbsverbot
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Exkurs: Unternehmen abwickeln und schließen
Bereits zu Beginn ihrer Unternehmensgründung sollten Sie sich bewusstmachen, in welchen Fällen Ihr Unternehmen geschlossen werden muss. Dies kann geschehen, weil es wirtschaftlich sinnvoll erscheint oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Schließung und Abwicklung eines Unternehmens aufgrund wirtschaftlichen Misserfolgs resultiert dabei in den meisten Fällen aus zwei Szenarien:
- Ihr Fotografie Unternehmen hat Schulden, die nicht beglichen werden können und muss deshalb Insolvenz anmelden.
- Der wirtschaftliche Erfolg Ihres Unternehmens fällt nur mittelmäßig aus, weshalb die Firma abgewickelt werden soll. In diesem Fall geschieht dies mit der Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit.
Insolvenz bei Schulden anmelden
Sobald Ihr Unternehmen Schulden anhäuft, die nicht mehr getilgt werden können, ist die Insolvenz zu beantragen. Haben Sie eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH) gegründet, wird die Insolvenz im Namen der Gesellschaft beantragt. Lediglich die Gesellschaft haftet dann – Sie als Inhaber bleiben schuldenfrei.
Anders sieht es aus, wenn Ihre Unternehmensform keine Kapitalgesellschaft ist, sondern ein Einzelunternehmen. In diesem Fall ist die Anmeldung der Privatinsolvenz unumgänglich. Sie haften mit Ihrem persönlichen Vermögen. Eine Restschuldbefreiung kann nach drei, fünf oder sechs Jahren beantragt werden.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Für den Fall, dass Sie Ihr Fotostudio nur mittelmäßig läuft und sie es deshalb schließen möchten, können Sie die Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit eröffnen. Dann darf das Unternehmen jedoch keine Schulden oder Vermögen mehr haben. Wir raten zu diesem Verfahren, da es günstiger als die klassische Liquidation ist (statt 3000 € nur 1000 €). Das Verfahren nimmt ungefähr drei Monate in Anspruch, danach kann Ihr Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
[teambox-unter]
[prinz-unter]

Jetzt direkt Ihr Unternehmen gründen lassen!
Sie haben eine allgemeine Fragen zum Thema? Wir beantworten Sie hier gerne kostenfrei!
Stellen Sie hier Ihre Frage
Clonazépam 25 mg/50 mg/100 mg – livraison le jour mêmeClonazépam 25 mg/50 mg/100 mg – livraison le jour même
25 Sep. 2026/1 Kommentar/in UnternehmensrechtNous sommes un fournisseur de médicaments de qualité pharmaceutique et assurons la livraison de commandes de toute taille dans le monde entier. Xanax, Oxycodone, Ozempic Injection, Adderall, Hydrocodone, Diazepam, Valium, KSALOL, Vicodin, Oxynorm, Oxycotin, Tramadol, Rohypnol, Morphine, Ritalin, Fentanyl, Stilnox, Metadone, Subutex, Vyvanse, Cocaïne, Amphétamines, Sirop de codéine, Lyrica Tradolan Nous sommes le premier fournisseur […]
Markenrecht für DE beantragen incl. Logo
24 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit zwei Kolleginnen, die ebenfalls Hundeschulen führen, eine Marke incl. Logo schützen lassen. der Name ist “Dummy League” das ist ein Konzept, das wir erarbeitet haben und anderen Hundeschulen anbieten wollen, damit sie mit von uns gestellten Aufgaben, Punkte erarbeiten können, die in einem Ranking geführt werden. 3-4 […]
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Calendly. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Calendly. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


