Gründung eines Handwerksunternehmens: Bundesweit mit Anwalt
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Handwerksunternehmen gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Handwerksbetrieb selbständig machen? Die Aussichten dafür sind gut, denn die Nachfrage nach Handwerkern ist weiterhin extrem hoch.
Im Jahr 2021 setzten die Handwerksbetriebe in Deutschland rund 668 Milliarden Euro um. Seit sieben Jahren ist ein stetiger Umsatzanstieg im deutschen Handwerk zu verzeichnen. Die größte Steigerung gab es dabei im Bauhauptgewerbe gefolgt vom Ausbaugewerbe.
Gleichzeitig herrscht Handwerkermangel. 2021 konnten laut einer Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (Kofa) am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln 87.485 offene Stellen nicht besetzt werden.
Die Fachkraftlücke lag bei 75.452 Gesellen. Zudem fehlten 7.239 Meister und 4.794 Fortbildungsabsolventen. Besonders viele Fachkräfte fehlen in Handwerksberufen der Baubranche. Sehr gesucht sind auch Meister im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Unter den Gesellen fehlen insbesondere Bauelektriker sowie Fachkräfte im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Bereits vor der Gründung Ihrer Handwerksbetriebes sollten Sie sich ausführlich informieren und auch mit der Frage der u.U. schwierigen Personal- und Materialbeschaffung sowie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Voraussetzungen der Gründung beschäftigen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Statistik: statista.com, zde.de, Kofa/IW
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform bietet sich für meinen Handwerksbetrieb an?“,
- „Muss ich einen Meisterbrief haben?“ oder
- „Was kann ich gegen negative Bewertungen meines Handwerksbetrieb in Internet tun?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihren Handwerksbetrieb – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche
- Im Jahr 2021 wurden in Deutschland über eine Million Handwerksbetriebe gezählt. 12 Prozent aller Erwerbstätigen und 29 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland im Handwerk tätig
- Das Ausbaugewerbe zählt hierbei mit rund 382.300 die meisten Betriebe – hierunter fallen unter anderem Maler und Lackierer, Tischler oder Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.
- Im Jahr 2021 gab es rund 83.700 Zugänge in der deutschen Handwerksrolle.
Statistik: statista.com, zde.de
Arten von Handwerksberufen
Die Branche umfasst über 150 Berufsstände. Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zulassungspflichtigen Berufe der Anlage A, für deren Gewerbeausübung ein Meisterbrief gefordert wird, weitere Handwerksberufe der Anlage B1, für deren selbstständige Ausübung ein Meisterbrief freiwillig ist, sowie die „handwerksähnlichen Gewerbe“ der Anlage B2. Die meisten Handwerksbetriebe unterfallen der Anlage A.
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
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Gründung eines Handwerksbetriebes Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen zunächst die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihren Handwerksbetrieb.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir arbeiten Ihren individuellen Gründungsplan aus. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen auch den Gesellschaftsvertrag.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihres Handwerksbetriebes
Wir kümmern uns um die Eintragung Ihres Handwerksbetriebs in das Handelsregister und erstellen wir Ihre Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Handwerksbetriebe müssen auch entweder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden. Selbständigen Handwerker werden zudem in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen
Zum Schluss erhalten Sie noch eine Abschlussberatung, in der Sie alle noch offenen Fragen klären können.
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Handwerksunternehmen gründen – Handelsregistereintrag
Im Handelsregister werden alle angemeldeten Gewerbebetriebe in Deutschland gelistet
Wenn Sie Ihren Betrieb in einer handelsrechtlichen Form (UG, GmbH usw.) oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) aufnehmen, ist er in das Handelsregister einzutragen.
Anmeldung beim Finanzamt
Ihr Handwerksunternehmen muss auch beim Finanzamt angemeldet werden. Gerne übernehmen wir dies für Sie und erstellen bei Bedarf auch Ihre Eröffnungsbilanz. Das Finanzamt stellt Ihnen eine Steuernummer aus, mit der Sie Rechnungen ausstellen können.
Gewerbeanmeldung
Auch beim zuständigen Gewerbeamt muss Ihr Handwerksbetrieb angemeldet werden. Diesen Schritt übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Dazu organisieren wir für Sie zunächst einen Notartermin, damit die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vorgenommen werden kann.
Anmeldung Ihres Handwerksbetriebes bei der Handelskammer (HWK) oder IHK
Je nach Branche ist der Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) anzumelden. Die HWK tritt nach der Meldung beim Gewerbeamt an Sie heran. Die Anmeldung ist Pflicht.
Eine zusätzliche Mitgliedschaft in der IHK ist dann notwendig, wenn Sie einen Mischbetrieb führen, d.h. nicht nur Handwerksdienstleistungen bieten , sondern z.B. zusätzlich einen Verkauf, Vertrieb von Ersatzteilen o.ä.
Eintragung in der Handwerksrolle
Alle selbständigen Handwerker sind in die sogenannte Handwerksrolle einzutragen. Um sich mit Ihrem Handwerksbetrieb selbständig zu machen, ist die Eintragung für Sie verpflichtend (§ 1 Abs. 1 der Handwerksordnung). In der Handwerksrolle gibt es unterschiedliche Listen für zulassungsfreie und handwerksähnliche Berufe sowie für zulassungspflichtige.
Berufsgenossenschaft
Ferner sind Sie zur Mitgliedschaft in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaften verpflichtet, die Trägerin der gesetzliche Unfallversicherung ist.
Bundesverbände
Es kann sich auch empfehlen, einem Berufsverband beizutreten. Er setzt sich in Politik und Wirtschaft für die Angelegenheiten der Branche ein. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Handwerksunternehmen gründen – Voraussetzungen und Art des Betriebes
Bereits vor der Gründung sollten Sie Ihren Businessplan aufstellen. Er dient nicht nur Ihrer eigenen Übersicht der Betriebsvorgänge, sondern ist auch die Grundvoraussetzung für Banken und andere potentielle Geldgeber.
Analysieren Sie vorab den Markt für handwerkliche Betriebe in der Region (Mitbewerber, Nachfrage, wird es genügend Aufträge geben). Handwerker können selten in größerem Maße überregional tätig werden, die Kunden stammen meist mehr oder weniger aus der Umgebung. Sehen Sie sich auch die Preise und das Leistungsangebot der dortigen Konkurrenz genau an. Können Sie demgegenüber mglw. ein erweitertes Leistungsspektrum bieten?
Folgendes gehört in den Businessplan:
- Marktanalyse
- Standort
- Zielgruppe
- Dienstleistungsangebot
- Werbung
- Budget
Auch sollten die Kosten aufgestellt werden. Bedenken Sie bei den Kosten auch, dass Handwerker üblicherweise in Vorleistung gehen, bevor sie bezahlt werden.
- Gründungs- und Verwaltungskosten,
- Anschaffung von Gerätschaften, EDV usw.
- Materialkosten, Stromkosten usw.
- Miet- und ggf. Umbaukosten,
- Kosten für Versicherungen, z.B. Betriebshaftpflicht. Für Handwerker mit zulassungspflichtigen Betrieben besteht auch eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht
- Steuern,
- Werbung
- Gehälter
- Wenn Ihr Handwerksbetrieb witterungsbedingt nicht durchgehend arbeiten, bei schlechtem Wetter Aufträge nicht ausführen kann (Bsp.: Garten- und Landschaftsbau) sind Sie trotzdem zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Sie können aber Saison-Kurzarbeitergeld (“Schlechtwettergeld”) beantragen.
Prüfen Sie, ob es sich in Ihrem Fall um einen zulassungspflichtigen Beruf, einen der weiteren Handwerksberufe oder um ein „handwerksähnliches Gewerbe“ handelt. Bringen Sie die erforderlichen Qualifikationen mit? Haben Sie außerdem auch das kaufmännische Knowhow für die Führung eines Betriebes? Können Sie ggf. Weiterbildungen der HWK nutzen?
Betriebe der zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Berufe können auch ohne einen Meisterbrief eröffnet werden. Dies ist oft in gestalterischen Bereichen der Fall (z.B. Malerbetrieb).
Bei meisterpflichtigen Handwerken können Betriebe grundsätzlich nur von Gründern eröffnet werden, die einen Meisterbrief haben. Der Meisterbrief ist der Nachweis über eine Prüfung in dem betreffenden Handwerksberuf und bescheinigt u.a. fachtechnische und kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie die Erlaubnis, Azubis auszubilden.
Es kann allerdings ggf. ausreichen, einen Meister als technischen Betriebsleiter im Betrieb anzustellen, wenn auch der Gründer selbst keinen Meisterbrief hat.
Aufgrund der so genannten Altgesellenregelung können Handwerksunternehmen außerdem auch von Gesellen betrieben werden, die lange Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Gemäß § 7b HwO erhält ein Betrieb eine so genannte Ausübungsberechtigung, wenn der Gründer die Gesellenprüfung abgelegt und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung hat, davon mindestens vier Jahre in leitender Position. Er muss zudem betriebswirtschaftliches und juristisches Know-how nachweisen.
Nach § 9 der Handwerksordnung kann auch Personen, die keine EU-Bürger sind, aber eine EU-Bescheinigung aus ihrem Heimatland vorlegen können, mit der sie ihre handwerkliche Qualifikation nachweisen können, gestattet werden, einen Handwerksbetrieb zu eröffnen.
Bei einigen Handwerksberufen ist der Meistertitel jedoch absolut zwingend. Dazu gehören z.B. Schornsteinfeger, Augenoptiker, Zahntechniker oder Orthopädietechniker.
Auch Handwerksbetreibe brauchen Werbung und Marketing. Von der Internetseite bis zu Anzeigen in Printmedien, Online-Werbung usw.
Darüber hinaus gibt es Portale, auf denen Nutzer Aufträge für Handwerker einstellen können, wie z.B. myhammer. Über diese erreichen Sie einen größeren Kundenkreis. Auch ein Eintrag in Branchenverzeichnisse und bei Google Maps ist hilfreich
Handwerksbetrieb gründen – Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihr Handwerksunternehmen gründen, stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Oft werden Handwerksunternehmen als
- Einzelunternehmen
- GmbH oder als
- UG (haftungsbeschränkt)
gegründet.
Gründung Ihres Handwerksbetriebs als Einzelunternehmen
Die häufigste Gründungsrechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Diese Rechtsform empfiehlt sich immer dann, wenn Gründungskosten und -aufwand gering bleiben sollen und wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind. Selbstständige Handwerker müssen wissen: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, auch mit Ihrem privaten Vermögen.
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Gründung Ihrer Handwerksbetriebs als GmbH
Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen zu können, benötigen Sie ein Mindestkapital von wenigstens 12.500 Euro. Privat voll enthaftet sind Sie aber erst, wenn 25.000 Euro hinterlegt werden. Solange diese Summe nicht erreicht ist, haftet der selbstständige Handwerker in Höhe des noch ausstehenden Betrages auch privat.
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Gründung Ihres Handwerksunternehmens als UG
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ähnelt stark der GmbH. Das Stammkapital hat bei ihr aber nur einen symbolischen Wert von nur 1,- Euro. In der Praxis liegt der Kapitalbedarf natürlich deutlich höher, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen und aufrecht erhalten zu können. Auch die UG bietet eine private Enthaftung.
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Buchhaltung des Handwerksbetriebes
Vor allem größere Betreibe sind oft dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung anzuwenden. Verantwortlich ist der Geschäftsführer.
Pflicht zur doppelten Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und umgehend erfasst werden.
- Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck der offenen Posten
- Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontieren und Buchen der Kasse
- Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
Buchhaltung auslagern
Mit der Auslagerung Ihrer Buchhaltung an einen Externen können Sie sich ganz auf Ihre Handwerksleistungen konzentrieren und sind dennoch immer genau auf dem Laufenden über Ihre Finanzlage. Insbesondere größeren Betrieben ist das Outsourcing der Buchhaltung zu empfehlen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Sie erhöhen die Produktivität Ihres Handwerksbetriebes, sparen Zeit und können sich auf Kunden und Lieferanten konzentrieren.
Überblick Ihrer Finanzen
Sie haben dank des Reportings des externen Dienstleisters jederzeit eine Übersicht Ihrer Finanzlage und können zeitnah agieren.
Auslagerung der Haftung
Als Geschäftsführer des Handwerksbetriebs zeichnen Sie für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Mit der Auslagerung der Buchhaltung geht die Haftung auf den Externen über.
Handwerksbetrieb gründen – Finanzierung
Bei der Eröffnung eines Handwerksbetriebes fallen erhebliche Kosten an. Zu den Gründungskosten im engeren Sinne kommen hohe Ausgaben in der Startphase hinzu. Sie benötigen deshalb ein solides Start-Kapital.
Da ist Anmietung der Räume, ihre Ausstattung, Gerätschaften, Werkzeuge, Material, aber auch laufenden Betriebskosten und Personalkosten.
Wenn Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, müssen Sie sich Fremdkapital beschaffen: Bankkredite, Investoren- oder Fördergelder. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. in Form eines Beteiligungsvertrags denkbar.
Handwerksbetrieb gründen – Marke anmelden
Für manche Unternehmen kann es sich anbieten, eine Marke für den Betrieb anzumelden. Geschützt werden können der Unternehmensname, das Firmenlogo oder Ihre Handwerksleistungen.
Sie schützen Ihr Unternehmen so vor Nachahmungsversuchen. Wettbewerber haben es schwerer, Ihren guten Name für sich auszunutzen. Auch können Sie so verhindern, dass jemand unter einem sehr ähnliche Namen schlechtere Leistungen bietet und Ihren guten Ruf ruiniert. Mit einer Marke steigt zudem Ihr Wiedererkennungswert bei Kunden.
Sie können entweder eine deutsche oder – bei grenzüberschreitenden Geschäften – eine europäische Marke anmelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz
Deutsche Marke anmelden
Die meisten Handwerksbetriebe sind regional oder lokal tätig. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist damit i.d.R. die richtige Wahl. Sie bietet Ihnen Schutz im gesamten Bundesgebiet.
Europäische Unionsmarke anmelden
Wer allerdings grenzüberschreitend tätig ist und Kunden aus mehreren Mitgliedstaaten der EU hat, sollte über eine europäische Marke (EU-Marke) nachdenken.
Handwerksbetrieb gründen – schlechte Internet-Bewertungen bei Google oder MyHammer löschen
Es gibt eine Reihe von Online-Portalen, auf denen Usern Bewertungen über Handwerksbetriebe abgeben können.
Dazu gehören unter anderem
- Google,
- MyHammer
- 11880 oder
- Facebook.
Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google. Für Handwerker spielt aber z.B. auch MyHammer eine große Rolle. Insgesamt informieren sich viele Verbraucher vor der Auftragsvergabe an einen Handwerker zunächst anhand von dessen Online-Bewertungen.
Allerdings sind nicht immer alle Bewertung wahr bzw. gerechtfertigt, Manche Nutzer bewerten sogar Betriebe, bei denen sie nie Kunde waren. Wird Ihr Handwerksbetrieb schlecht bewertet, sollten Sie deshalb prüfen, ob die Rezension zu löschen ist.
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So löschen Sie negative Bewertungen im Internet
Negative Internetbewertungen können Ihnen immens schaden und Sie Aufträge kosten. Um eine Bewertung löschen zu lassen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unwahre Behauptung: Der Verfasser schildert einen Vorgang, der sich so nicht zugetragen hat oder er war nicht einmal Kunde bei Ihnen.
- Beleidigende Äußerung (z.B. “Handwerker X ist ein Ganove und Pfuscher”)
- Gefälschte Bewertung von Fake-Accounts. Sie werden nicht selten von Konkurrenten abgegeben, um Wettbewerber schlecht zu machen..
So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir erhalten von Ihnen den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Vorfalls per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder über unser Kontaktformular. Alternativ können Sie eine kostenlose telefonischen Erstberatung nutzen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Danach überprüfen wir die Erfolgsaussichten der Löschung. Auch dies ist für Sie noch kostenlos. Erst danach können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.
Wir schreiben die Rechtsabteilung des jeweiligen Portals mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter an.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Bereits das erste anwaltliche Schreiben führt meistens zum Erfolg und die schlechte Bewertung wird seitens des Portals gelöscht.
Handwerksunternehmen gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Handwerker schließen Sie mit den Kunden einen so genannten Werkvertrag. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Werkverträge sind durch eine Vorleistungspflicht des Handwerkers gekennzeichnet: Dieser hat grundsätzlich die gesamte Leistung zu erbringen, bevor er bezahlt wird. Mit eigenen AGB haben Sie aber die Möglichkeit, die Risikoverteilung zu Ihren Gunsten zu modifizieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die das rechtliche Verhältnis zwischen ihnen und Ihren Kunden regeln, sind gerade für Handwerker besonders wichtig. Mit optimal angepassten AGB können Sie auch Ihre Haftung beschränken.
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie senden uns eine genaue Beschreibung Ihres Handwerksbetriebes
- Wir formulieren auf dieser Grundlage Ihre AGB.
- Sie können nun in Ihrem Sinne und rechtssicher Ihr Handwerksunternehmen betreiben.
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Datenschutzbeauftragter
Größere Handwerksbetriebe, die personenbezogene Daten Ihrer Auftraggeber automatisiert verarbeiten und bei denen mindestens neun Mitarbeiter mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, haben i.d.R. einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Schon der bloße Einsatz von Computertechnik gilt in diesem Zusammenhang als “automatisiert”.
Handwerksunternehmen gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Sofern Sie nicht allein für Ihre Kunden Handwerkeraufträge erledigen, benötigen Sie Mitarbeiter. Auch in dem Fall, dass Sie selbst keinen Meisterbrief haben, kommen Sie um die Anstellung eines Meisters in Ihrem Betrieb oft nicht herum. In vielen Fällen werden Gründer jedenfalls direkt zu Beginn Personal einstellen müssen, um den Geschäftsbetrieb überhaupt aufnehmen zu können. Der generelle Fachkräftemangel im Handwerk sollte in der Gründungsphase nicht unterschätzt werden. Er ist allerdings nicht in allen Handwerkszweigen gleich hoch.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, der benötigt dafür Arbeitsverträge. Mehr dazu lesen Sie unter den nachfolgenden Link.
Exkurs: Handwerksbetrieb abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass ein Handwerksbetrieb nicht mehr fortgeführt werden kann und geschlossen werden muss. Ob nun die generelle konjunkturelle Entwicklung, unerwartete äußere Einflüsse (Stichwort: Corona-Lockdown), neue starke Wettbewerber vor Ort oder im Betrieb selbst liegende Gründe die Ursache sind.
Läuft Ihr Handwerksunternehmen über längere Zeit schlecht und Sie sammeln Schulden an, die Sie in absehbarer Zeit nicht mehr begleichen können, führt an der Insolvenz für Ihr Unternehmen kaum ein Weg vorbei.
Soll der Handwerksbetrieb aus anderen Gründen geschlossen werden, kommt aber auch die Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit in Frage. Dies ist die schneller und kostengünstigere Variante. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Ihr Unternehmen weder Schulden noch Vermögen hat. Mehr zum Thema lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









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