So funktioniert die Liquidierung einer UG
Wenn die Geschäftsführung einer UG beschließt, dass die Gesellschaft beendet werden soll, ist in den meisten Fällen eine Liquidation das richtige Mittel. Mit einer Liquidation verfolgt die Geschäftsführung einer UG das Ziel, das Unternehmen zu beenden. Sie ist dann die richtige Vorgehensweise, wenn das Unternehmen nicht insolvent oder vermögenslos ist oder aber das beantragte Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Die wichtigste Unterscheidung zur “Liquidation im Insolvenzverfahren”: Bei einer herkömmlichen Liquidation wird das Geschäft durch die Geschäftsführung (oder durch sie beauftragte Experten – meist ein spezialisierter Anwalt) und eben nicht durch einen gerichtlich beauftragten Insolvenzverwalter abgewickelt. Geregelt ist dies in § 66 GmbHG.
In Kürze:
- Durch eine Liquidation wird eine UG abgewickelt und beendet.
- Die Abwicklung dessen wird von der UG-Geschäftsführung oder aber einem externen Spezialisten übernommen.
- Dabei werden sämtliche noch laufenden Geschäfte beendet, die noch bestehenden Forderungen eingezogen und das verbleibende Gesellschaftsvermögen in Geld umgesetzt und an die Gesellschafter verteilt.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie dies genau abläuft und was es als Geschäftsführer einer UG bei der Liquidation zu beachten gibt.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Einleitung der Liquidation
- Ablauf der Liquidation – Schritt für Schritt
- Durchführung der Liquidation
- Die Liquidatoren und ihre Aufgaben
- Die Abwicklung der Verbindlichkeiten
- Das passiert nach der Liquidation
- Alternative: Auflösung und Löschung der GmbH ohne Sperrjahr
- – Unsere Leistungen für Sie –
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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