Maklerfirma gründen und betreiben: Bundesweit mit Anwalt
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Maklerfirma gründen und betreiben – mit Maklerbüro selbstständig machen
Sie möchten sich als Immobilienmakler selbständig machen? Immobilienmakler fungieren als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern von Immobilien (zum Beispiel Häusern, Wohnungen oder Gewerbeflächen). Die Hauptaufgaben eines Immobilienmaklers umfassen:
- Beratung und Unterstützung – Ein Makler berät seine Kunden beim Kauf, Verkauf oder der Miete von Immobilien. Dies beinhaltet die Bewertung des Marktwertes, das Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und das Erklären von Rechtsvorschriften.
- Objektpräsentation – Makler organisieren und führen Besichtigungen durch, um die Immobilie Interessenten zu präsentieren.
- Marketing – Sie bewerben die Immobilien, um Käufer oder Mieter zu finden. Dies kann über verschiedene Kanäle geschehen, wie zum Beispiel über Immobilienportale, Zeitungsanzeigen oder soziale Medien.
- Verhandlungen – Sie führen Verhandlungen zwischen den Parteien, um zu einer Einigung über Preis und Konditionen zu kommen.
- Vertragsabwicklung – Immobilienmakler helfen bei der Gestaltung und dem Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen.
Immobilienmakler erhalten in der Regel eine Provision für ihre Dienstleistungen, die meistens ein prozentualer Anteil des Verkaufspreises oder der Miete ist.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Gründung einer Maklerfirma.
Fragen wie:
- Welche Anforderungen stellt das “Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler?“ oder
- „Welche persönlichen Qualifikationen sollten Immobilienmakler haben?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Maklerfirma– Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Daten und Fakten
- Im Jahr 2022 konnte auf dem Immobilienmarkt in Deutschland ein Geldumsatz in Höhe von etwa 301,1 Milliarden Euro verzeichnet werden. Die Anzahl der zugehörigen Transaktionen lag bei rund 866.000.
- Die Mieten in Deutschland steigen immer weiter: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag der Index zur Entwicklung der Wohnungsmieten in der Bundesrepublik im Jahr 2023 bei einem Wert von 105,2 Punkten. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 5,2 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2020 (Index = 100).
- Einige der bekanntesten Unternehmen sind Engel & Völkers AG, die vor allem auf Wohnimmobilien fokussiert ist, sowie die Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert hat. Weitere große Namen sind u.a. die BNP Paribas Real Estate und Jones Lang LaSalle SE.
Statistik: statista.com, conplore
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform und Formalitäten
Online Gründung
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Gründung einer Maklerfirma Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung sprechen wir mit Ihnen u.a. über mögliche Rechtsformen für Ihre Maklerfirma.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir erstellen Ihren passgenauen Gründungsplan. Wenn Sie die Maklerfirma als Gesellschaft gründen wollen auch die Satzung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihrer Maklerfirma
Wir kümmern uns um die Eintragung Ihrer Maklerfirma ins Handelsregister und um Steuer- und ggf. auch Gewerbeanmeldung.
Im Falle der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der zuständigen IHK Pflicht auch für Maklerfirmen Pflicht.
In einer Abschlussberatung werden offene Fragen geklärt.
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Maklerfirma gründen – Handelsregistereintrag
Das Handelsregister enthält als öffentliches Verzeichnis Einträge über alle Gewerbebetriebe und eingetragenen Kaufleute. Gründen Sie z.B. ein Einzelunternehmen als eingetragener Kaufmann (e.K.) , so sind Sie zur Anmeldung verpflichtet. Ebenso bei Gesellschaften wie der GmbH oder UG.
Anmeldung beim Finanzamt
Zwingend ist in jedem Fall die Anmeldung beim Finanzamt. Hier müssen Sie Ihre Steuernummer beantragen und sich über die steuerlichen Pflichten eines Unternehmens informieren.
Gewerbeerlaubnis
Immobilienmakler benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Ohne sie dürfen sie weder Objekte vermitteln noch vermieten.
Anmeldung Ihrer Immobilienfirma bei der IHK
Im Falle der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft der Immobilienfirma in der IHK obligatorisch.
Berufsgenossenschaft
Ebenso ist die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) Pflicht.
Verbände
Freiwillig können Sie Mitglied in einem Berufsverband werden, der die Interessen der Branche vertritt.
In Deutschland gibt es mehrere Berufsverbände für Immobilienmakler. Zu den wichtigsten Verbänden zählen:
- Immobilienverband Deutschland (IVD) – Der IVD ist einer der führenden Branchenverbände für Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständige.
- Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) – Der BVFI setzt sich für die Interessen von Immobilienprofis ein und bietet Netzwerkveranstaltungen und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Ring Deutscher Makler (RDM) – Der RDM ist ebenfalls ein etablierter Verband, der verschiedene Dienstleistungen und Unterstützung für Immobilienmakler anbietet.
Maklerfirma gründen – Voraussetzungen
Zu Beginn steht die Ausarbeitung Ihres Businessplans. Er sollte die Form des Unternehmens, die Zielgruppen, Marketingmaßnahmen, erwartete Einnahmen und Ausgaben usw. enthalten.
Überlege Sie sich auch, auf welche speziellen Marktsegmente Sie sich konzentrieren wollen (Wohn- oder Gewerbeobjekte, Luxusimmobilien usw.). Viele Makler kombinieren ihre Maklertätigkeit außerdem mit dem Angebot einer Immobilienverwaltung.
Die Gründung eines Makler Unternehmens erfordert kein hohes Anfangskapital. Je nachdem, wie viele Kunden Sie zu Beginn betreuen möchten, könnten Sie zusätzliche Mitarbeiter einstellen und passende Geschäftsräume benötigen. Bedenken Sie aber Ihre Finanzplanung genau. Dazu gehören:
- Kosten für Formalitäten und Gründungsgebühren
- Regelmäßige Geschäftsausgaben wie die Miete für Büroräumlichkeiten, Versicherungskosten
- Investitionen in Büromöbel und -technik
- Gehälter und Löhne für Mitarbeiter
- Budget für Marketing und Werbung
Gesetzliche Voraussetzungen
Für die Arbeit als Makler ist zwar keine spezielle Ausbildung oder Prüfung vorgeschrieben. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und Quereinstiege häufig. Durch das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde aber der § 34c der Gewerbeordnung erweitert und eine Berufszulassungsregelung geschaffen.
Wer als Wohnimmobilienmakler arbeiten will muss den Nachweis seiner Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse erbringen sowie einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Für die Gewerbeerlaubnis hat der angehende Makler sich auszuweisen und es sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus der Schuldnerkartei, Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren läuft, Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Die Kosten für die Gewerbeerlaubnis liegen meist im dreistelligen Bereich.
Fachliche und sonstige Voraussetzungen
Es ist zwar keine spezielle Ausbildung oder Prüfung vorgeschrieben. Es gibt aber verschiedene Wege, sich das Wissen zu beschaffen, um erfolgreich als Makler tätig zu werden.
Alternativ ist ein Studium der Immobilienwirtschaft oder des Immobilienmanagements nützlich. Auch Betriebswirtschaftsstudenten können sich auf Immobilienthemen spezialisieren.
Schließlich gibt es für Fachfremde auch Weiterbildungen zum Immobilienmakler, u.a. von der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Im Übrigen helfen auch Vorkenntnisse in Marketing, Vertrieb und Finanzen (Immobilienfinanzierung), Erfahrung im Hinblick auf Kauf- oder Mietvertragsabschlüsse sowie Know-how in der Immobilienbewertung (Marktwertermittlung). Aber auch Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit sind wichtig, denn nur wer gut mit Menschen umgehen kann und überzeugend kommuniziert hat Erfolg in der Vermittlung.
Angesichts des starken Wettbewerbs ist ein innovatives Marketingkonzept nötig, um sich von Mitbewerbern abzuheben. Es ist empfehlenswert, ein Netzwerk aus beruflichen Kontakten aufzubauen und mit einer professionellen Website für Ihre Maklerleistungen zu werben. Eine Website, die gut für Suchmaschinen optimiert ist, kann helfen, neue Kunden zu gewinnen.
Immobilien werden zunehmen über größere Anzeigenportale vermittelt. Es gibt auch Plattformen, die anbieten, geeignete Makler zu vermitteln.
Diese Anbieter können Ihr Business sowohl beeinträchtigen als auch unterstützen. Deshalb will die Zusammenarbeit wohlüberlegt sein. Die Plattformen erhöhen u.a. ihre Kosten, durch von ihnen eingeforderte Gebühren. Manchmal kann für selbstständige Makler zum Problem werden, dass sie kaum noch unabhängig von Plattformen arbeiten können.
Es stellt sich dann noch die Frage, ob Sie als Selbstständiger Ihre eigene Maklerfirma gründen oder auf Franchising setzen.
Als unabhängiger Selbstständiger arbeiten Sie im eigenen Unternehmen und kümmern sich um Akquise, Werbung usw. selbst. Oft dauert es längere Zeit, bis Sie so bekannt sind, dass Sie über einen guten Adressverteiler verfügen. Manchmal kann aber auch eine schon bestehende Maklerfirma übernommen werden.
Beim Franchising schließen Sie sich einem Makler-Netzwerk an. Als Franchise-Nehmer zahlen Sie dafür, dass der Franchise-Geber Know-how, Werbeunterstützung usw. zur Verfügung stellt.
Maklerfirma gründen – Rechtsform wählen
Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung einer Maklerfirma. Hier stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, wie beispielsweise die GmbH oder die Einzelunternehmung.
Gründung Ihrer Maklerfirma als Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist wegen niedriger Kosten und einfacher Gründungsverfahren besonders attraktiv, auch für eine Maklerfirma. Allerdings besteht das erhebliche Risiko, dass der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für Geschäftsverbindlichkeiten haftet. Daher ist es besonders wichtig, dass Gründer in dieser Unternehmensform eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen Risiken abzusichern.
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Gründung Ihrer Maklerfirma als GmbH
Um eine Maklerfirma als GmbH zu gründen, benötigen Sie ein Anfangskapital von mindestens 12.500 Euro. Der wesentliche Vorteil einer GmbH liegt in der beschränkten Haftung. Im Unterschied zum Einzelunternehmen beschränkt sich die Haftung des Gründers auf das Geschäftsvermögen der GmbH. Für die volle Haftungsbeschränkung ist allerdings ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich, sonst kann der Gründer bis zu diesem Betrag auch mit seinem privaten Vermögen haften.
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Gründung Ihrer Maklerfirma als UG
Wenn Sie eine Maklerfirma als Unternehmergesellschaft (UG) gründen möchten, benötigen Sie in formeller Hinsicht lediglich ein geringes Stammkapital von mindestens einem Euro, was den Gründungsprozess vereinfacht. Trotzdem ist es wichtig, ausreichend finanzielle Mittel zu haben, um das Unternehmen erfolgreich zu führen und am Markt zu etablieren. Wie bei der GmbH, profitieren Sie auch bei der UG von einer beschränkten Haftung, bei der Ihr privates Vermögen normalerweise vor Unternehmensverbindlichkeiten geschützt ist.
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Buchhaltung der Maklerfirma
Größere Maklerfirmen könnten je nach Rechtsform zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sein. Für diese Aufgabe trägt der Geschäftsführer die Verantwortung. In diesem Buchführungssystem müssen alle geschäftlichen Aktivitäten detailliert dokumentiert werden. Deshalb kann es oft ratsam sein, die Buchhaltung an einen spezialisierten externen Anbieter zu übertragen.
Maklerfirma gründen – Finanzierung
Für die Finanzierung einer Maklerfirma gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Zu Beginn Ihrer Unternehmensgründung müssen Sie verschiedene anfängliche Kosten tragen. Dazu gehören ggf. mögliche Stammkapitalbeträge, Notargebühren und behördliche Kosten. Darüber hinaus sind Ausgaben für Büromieten und -einrichtung, Gehälter für Mitarbeiter, verschiedene Versicherungen, Steuern und Werbekosten zu berücksichtigen.
Oftmals ist es notwendig, auf externe Finanzierungsmittel zurückzugreifen. Das können Darlehen, Subventionen, Gründungsbeihilfen oder Gelder von Investoren sein. Eine Möglichkeit zur Einbindung eines Investors wäre beispielsweise über einen Beteiligungsvertrag.
Maklerfirma – Marke anmelden
Für größere Maklerfirmen ist es oft sinnvoll, ihre Marke zu registrieren, um den Firmennamen, das Logo und die Dienstleistungen zu schützen und die Markenidentität zu stärken. Es gibt die Option einer nationalen oder einer europaweiten Registrierung. Vor der Registrierung sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name oder das Logo nicht bereits geschützt sind. Bei Freigabe kann dann der Registrierungsprozess beim Deutschen Patent- und Markenamt beginnen.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz
Deutsche oder EU-Marke anmelden
Viele Makler agieren auf nationaler Ebene. Dann reicht es aus, eine DE-Marke in Deutschland zu registrieren, die den Schutz im gesamten Bundesgebiet gewährleistet.
Es gibt aber auch viele international tätige Makler. Für sie ist die Anmeldung einer europäischen Marke ratsam.
Maklerfirma gründen – negative Internet-Bewertungen löschen
Ein schlechtes Online-Feedback kann sich sehr negativ auf Ihre Maklerfirma auswirken. Es ist daher wichtig, Bewertungsplattformen zu beobachten und auf Kundenfeedback zu reagieren. Gegen ungerechtfertigten oder falschen Bewertungen können Sie rechtlich vorgehen und deren Entfernung fordern.
Selbst auf der führenden Plattform Google sind nicht alle Bewertungen immer korrekt oder gerechtfertigt. Manche werden sogar von Personen abgegeben, die nie Kunde Ihrer Maklerfirma waren. In solchen Fällen können Sie erwirken, dass die Bewertung entfernt wird.
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So löschen Sie schlechte Bewertungen
Schlechte Online-Bewertungen können dem Image eines Maklers schwer schaden und potenzielle Kunden abschrecken. Doch Sie können bestimmte Bewertungen entfernen lassen, wenn sie gegen vorgegebene Kriterien verstoßen.
Dies sind etwa falsche Darstellungen oder Schilderungen von Begebenheiten, die gar nicht stattgefunden haben.
Auch Beleidigungen sind verboten.
Es gibt ferner Fälle, in denen vorgebliche Bewertungen von Konkurrenten eingestellt werden. Diese können ebenfalls gelöscht werden.
Es ist wichtig, regelmäßig Ihre Online-Bewertungen zu überwachen und gegebenenfalls zu reagieren. Durch einen professionellen Umgang mit den Kunden kann man zudem negative Bewertungen minimieren und das Ansehen der Maklerfirma positiv beeinflussen.
So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Schilderung des Geschehens per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder über unser Kontaktformular. Die Alternative ist eine kostenlose telefonische Erstberatung.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Die Erfolgsaussichten der Löschung werden von uns kostenlos geprüft. Bei positivem Ergebnis können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.
Wir richten an die Rechtsabteilung des Portals einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist löschen die Portale die Bewertung schon nach Erhalt des notice-and-take-down-letters.
Maklerfirma gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, ist Maklerfirmen zu professionellen Geschäftsbedingungen (AGB) zu raten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Maklerfirma legen die grundlegenden Bedingungen fest, unter denen die Maklertätigkeiten erbracht werden.
Wichtig ist, dass die AGB professionell erstellt bzw. einer genauen rechtlichen Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und rechtssicher sind. Wir übernehmen das für Sie.
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie geben uns eine genaue Beschreibung Ihres Makler-Unternehmens
- Wir erarbeiten passgenaue AGB für Sie.
- Sie können Ihre Maklerfirma jetzt rechtssicher betreiben.
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Datenschutzbeauftragter
Unternehmer müssen einen Datenschutzbeauftragten bestimmen, wenn sie automatische Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden verwenden und dabei mindestens neun Mitarbeiter mit der Datenverarbeitung beschäftigen. Dies ist insbesondere bei der Verwaltung von Aufträgen und Kunden-/ Immobiliendaten im Rahmen der Maklertätigkeit relevant.
Die Verwendung von Computertechnologie wird dabei bereits als “automatisierte Verarbeitung” angesehen.
Maklerfirma gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Wenn Ihre Maklerfirma expandiert, werden Sie Mitarbeiter einstellen müssen. Es ist erforderlich, sich über arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien, zu informieren.
Für Ihre Angestellten sind Arbeitsverträge notwendig. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im nachstehenden Link.
Exkurs: Maklerfirma abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass die Auflösung der Maklerfirma ansteht. In solchen Fällen ist es wichtig, systematisch vorzugehen, alle ausstehenden Zahlungen zu leisten und möglicherweise bestehende Verträge zu beenden.
Ein fortgesetzter Geschäftsrückgang kann im schlimmsten Fall in die Insolvenz münden. Dann ist die Konsultation eines Insolvenzrechtsanwalts und das Einleiten geeigneter Maßnahmen unerlässlich.
Möchten Sie aus anderen Gründen die Maklerfirma aufgeben, können Liquidation oder Beendigung aufgrund von Vermögenslosigkeit in Betracht gezogen werden.
Mehr Details können Sie dem untenstehenden Link entnehmen.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









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