Montageservice gründen und betreiben: Bundesweit mit Anwalt
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Montageservice gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Montageservice selbständig machen? Bei ungebrochen hoher Nachfrage nach Handwerkerleistungen sind die Voraussetzungen dafür gut.
Seit Jahren steigt der Umsatz im deutschen Ausbaugewerbe. Gleichzeitig herrscht Handwerkermangel. 2021 ließen sich nach einer Studie des Kofa am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) 87.485 offene Stellen nicht besetzen.
Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Voraussetzungen der Gründung eines Montageservice erfahren Sie auf dieser Seite.
Statistik: Kofa/IW
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform bietet sich für einen Montageservice an?“ oder
- „Wofür braucht man keinen Meisterbrief?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihren Montageservice – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Fakten zur Branche
- Die Anzahl der Betriebe im Handwerk, die den Einbau von genormten Baufertigteilen vornehmen, stieg in Deutschland von 45.082 im Jahr 2020 auf 46.758 im Jahr 2021.
- Im Jahr 2000 waren erst 39.692 solcher Betriebe verzeichnet worden.
Statistik: statista.com
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
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Gründung eines Montageservice Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung erörtern wir mögliche Rechtsformen für Ihren Montageservice.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir erstellen Ihren passgenauen Gründungsplan. Wenn Sie den Montageservice als Gesellschaft gründen wollen auch die Satzung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihres Montageservice
Wir kümmern uns um die Eintragung Ihres Montageservice ins Handelsregister und um Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Montageservices müssen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden. Der Betrieb handwerksähnlicher Gewerbe wird in ein spezielles Verzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen.
In einer Abschlussberatung werden offene Fragen geklärt.
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Montageservice gründen – Handelsregistereintrag
Das Handelsregister verzeichnet die angemeldeten Gewerbebetriebe in Deutschland.
Wenn Sie Ihren Montageservice in handelsrechtlicher Form als Gesellschaft oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) gründen, wird er ins Handelsregister eingetragen.
Anmeldung beim Finanzamt
Ihr Montageservice muss beim Finanzamt angemeldet werden. Wenn Sie möchten kümmern wir uns darum. Vom Finanzamt erhalten Sie dann eine Steuernummer
Gewerbeanmeldung
Der Montageservice muss auch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dafür ist vorher ein Notartermin nötig.
Anmeldung Ihres Montageservice bei der Handelskammer (HWK) oder IHK
Bei Handwerkskammer (HWK) bzw. Industrie- und Handelskammer (IHK) ist der Montageservice ebenfalls anzumelden. Die HWK kommt nach der Gewerbeanmeldung auf Sie zu.
Eine Mitgliedschaft in der IHK ist nötig, wenn Sie einen Mischbetrieb haben und außer Montageleistungen z.B. zusätzlich Bauteile o.ä. verkaufen.
Anmeldung bei der Handwerkskammer
Der Betrieb eines handwerksähnlichen Gewerbes wird in ein spezielles Verzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen.
Berufsgenossenschaft
Zudem ist die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) Pflicht.
Verbände
Freiwillig können Sie Mitglied in einem Berufsverband werden, der die Interessen der Branche vertritt.
Montageservice gründen – Voraussetzungen
Vor der Gründung Ihres Montagservice gilt es, einen Businessplan aufstellen. Er hilft bei der Planung und Ansprache von Banken und Geldgebern.
Beobachten Sie andere Services ähnlicher Art im Hinblick auf Wettbewerb und Kundennachfrage etc. Montagservices wenden sich i.d.R. an Kunden in der näheren Umgebung. Vergleichen Sie auch Preise und Leistungen der Konkurrenten. Haben Sie selbst ggf. Leistungen im Angebot, die diese nicht bieten?
Im Businessplan stehen u.a. die Marktanalyse, der Standort, Zielgruppen und Leistungen sowie Kosten und Budget.
Neben den Gründungs- und Verwaltungskosten entstehen Ihnen auch Kosten für Geräte, Baufertigteile, Strom usw., Raummiete, Fahrzeuge, Versicherungen, Steuern, Werbung und für Personal.
In Anlage B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung (HwO) sind Gewerbe gelistet, die handwerksähnlich betrieben werden können. Der Betrieb solcher handwerksähnlichen Gewerbe wird in ein spezielles Verzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen.
Für diese handwerksähnlichen Gewerbe, zu denen nach Anlage B Abschnitt 2 Nr. 24 auch der Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) zählt, ist keine Qualifikation zur Ausübung nachzuweisen.
Montagservices brauchen natürlich Werbung. Internetseite, Flyer, Anzeigen, Online-Werbung und die Gelben Seiten gehören dazu.
Handwerker-Portale, auf denen Nutzer Aufträge für Montagservices vergeben können, wie z.B. myhammer, und Google Maps sind auch von großem Nutzen.
Montageservice gründen – Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihren Montageservice gründen, müssen Sie eine Rechtsform dafür wählen. Oft werden Montageservices als
- Einzelunternehmen
- GmbH oder als
- UG (haftungsbeschränkt)
gegründet.
Gründung Ihres Montageservice als Einzelunternehmen
Die Form des Einzelunternehmens ist weit verbreitet. Gründungskosten und -aufwand sind dabei überschaubar. Hat Ihr Montageservice aber die Form eines Einzelunternehmens, so haften Sie unbeschränkt, auch mit Ihrem Privat.vermögen.
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Gründung Ihrer Montageservice als GmbH
Wenn Sie Ihren Montageservice als GmbH gründen, haben Sie ein Mindestkapital von 12.500 Euro aufzubringen. Von der privaten Haftung sind Sie allerdings erst dann völlig frei, wenn 25.000 Euro hinterlegt werden. Vorher haften Sie in Höhe der Differenz auch privat.
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Gründung Ihres Montageservice als UG
Ist der Montageservice eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) so beträgt das erforderliche Stammkapital nur einen symbolischen Euro. In der Praxis brauchen Sie aber Kapital, um Ihre Geschäfte überhaupt betreiben zu können. Auch bei der UG profitieren Sie von der privaten Enthaftung.
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Buchhaltung des Montageservice
Größere Montageservices können zur doppelten Buchführung verpflichtet sein. Zuständig ist ihr Geschäftsführer.
Pflicht zur doppelten Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen Ihre Geschäftsvorgänge präzise erfasst werden, z.B. Kontieren und Buchen der Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Abstimmung der Debitoren-Konten, Abstimmung der Bestände u.v.m.
Buchhaltung auslagern
Durch Auslagerung der Buchhaltung Ihres Montageservice können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, haben Ihre Finanzlage aber unter Kontrolle. Insbesondere für größere Montageservices bietet sich ein Outsourcing der Buchhaltung an.
Montageservice gründen – Finanzierung
Bei der Eröffnung des Montageservice fallen sofort Kosten an. Dazu addieren sich laufende Kosten.
Sie müssen die Gründungskosten i.e.S. bestreiten können, also ggf. Stammkapital, Notarkosten, behördliche Kosten etc..
Außerdem Ausstattungskosten für Geschäftsräume, Maschinen, Werkzeuge etc.
Hinzu kommen Raummieten, Personal, Versicherungen, Steuern, Stromkosten, Werbekosten, Beiträge (HWK usw.) und Kosten für Ihre Baufertigteile.
Vielfach wird Fremdkapital benötigt: Kredite, Fördergelder, Gründungszuschüsse, Investorengelder usw. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. in Form eines Beteiligungsvertrags möglich.
Montageservice gründen – Marke anmelden
Eine Marke anzumelden kann auch für einen Montageservice Sinn machen. Schützen können Sie Unternehmensnamen, Firmenlogo oder Ihre Montageleistungen.
Dies bietet nicht nur Hilfe gegen Nachahmer und Wettbewerber, sondern erhöht auch den Wiedererkennungswert Ihres Montageservice bei Kunden.
Sie können entweder eine deutsche oder europäische Marke anmelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz
Deutsche Marke anmelden
Montageservices sind meist nur in der näheren Umgebung oder der Region tätig. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist damit regelmäßig die richtige Wahl.
Europäische Unionsmarke anmelden
Falls Sie aber auch grenzüberschreitend Kunden in anderen EU-Staaten haben, sollten Sie über eine europäische Marke (EU-Marke) nachdenken.
Montageservice gründen – negative Internet-Bewertungen löschen
Auf Online-Portalen können Kunden Bewertungen über Montageservices hinterlassen.
Verbreitet sind
- Google,
- MyHammer
- 11880 oder
- Facebook.
Google ist natürlich der Platzhirsch. Für Montageservice ist aber z.B. auch MyHammer wichtig. Viele Kunden lassen sich bei der Handwerkersuche von Online-Bewertungen der Montageservices leiten.
Bewertung sind aber nicht immer wahr oder fair. Manche angeblichen Kunden schreiben sogar Rezensionen über Montageservices, die sie gar nicht mit Arbeiten beauftragt haben. Wird Ihr Montageservice ungerechtfertigt negativ bewertet, können Sie prüfen lassen, ob die Rezension gelöscht werden kann.
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So löschen Sie schlechte Bewertungen
Internetbewertungen können ein schlechtes Licht auf ihren Montageservice werfen und Sie Kunden kosten. Bewertungen lassen sich löschen bei:
- Unwahrheit: Jemand schildert einen Vorgang, der (so) nicht geschehen ist oder war gar nicht Kunde Ihres Montageservice
- Beleidigungen: Z.B. “Monteur Meier ist ein Idiot”
- Gefälschten Bewertungen: Hinter solchen steckt oft sogar die Konkurrenz.
So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Schilderung des Geschehens per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder über unser Kontaktformular. Die Alternative ist eine kostenlose telefonische Erstberatung.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Die Erfolgsaussichten der Löschung werden von uns kostenlos geprüft. Bei positivem Ergebnis können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.
Wir richten an die Rechtsabteilung des Portals einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist löschen die Portale die Bewertung schon nach Erhalt des notice-and-take-down-letters.
Montageservice gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Monteur schließen Sie mit den Kunden einen so genannten Werkvertrag gem. Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).
Für Werkverträge ist eine Vorleistungspflicht des Handwerkers typisch: Der Monteur hat beauftragte Arbeiten ausführen, bevor er sein Geld bekommt. Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie manches aber zu Ihren Gunsten modifizieren.
AGB, die das Verhältnis zwischen ihnen und Ihren Kunden festschreiben, sind für Handwerker wichtig. Mit AGB können Sie darüber hinaus auch Ihre Haftung beschränken.
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie übermitteln uns eine genaue Beschreibung Ihres Montageservice
- Wir arbeiten AGB für Sie aus.
- Sie können Ihren Montageservice nun rechtssicher betreiben.
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Datenschutzbeauftragter
Montageservices, die personenbezogene Kunden-Daten automatisiert verarbeiten und neun Mitarbeiter in der automatisierte Datenverarbeitung einsetzen, müssen i.d.R. einen Datenschutzbeauftragten haben. Schon die Nutzung von Computertechnik wird als “automatisiert” gewertet.
Montageservice gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Manche Montageservices sind Ein-Mann-Betriebe. Wenn Sie aber größere Aufträge oder viele Kunden haben, brauchen Sie Mitarbeiter.
Die meisten Gründer brauchen von Anfang an auch Personal, um mit dem Montageservices starten zu können. Wegen des Fachkräftemangels im Handwerk will dies gut geplant sein.
Für Mitarbeiter brauchen Sie Arbeitsverträge. Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Exkurs: Montageservice abwickeln und schließen
Manchmal muss ein Montageservices wieder aufgegeben werden. Die Gründe reichen von der Wirtschaftslage (Inflation, Materialmangel usw.) über zu starken Wettbewerb bis zu Problemen im Unternehmen selbst.
Läuft Ihr Montageservice längere Zeit schlecht, kann dies im Endeffekt zur Insolvenz führen.
Wollen Sie sich von dem Montageservices aus anderen Gründen trennen, kommt auch die Liquidation oder Löschung/ Auflösung wegen Vermögenslosigkeit in Frage. Mehr dazu lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.
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Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









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