Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen und betreiben

  • Sonnenschutztechnikerbetrieb gründen und betreiben: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Rollladen- und Sonnenschutztechnikerbetrieb gründen und betreiben

Sonnenschutzmechatroniker sind Spezialisten, der sowohl technisches als auch handwerkliches Wissen im Bereich Sonnenschutz und Rollladen-Technik besitzen. Sie bieten umfassende Dienstleistungen an – von der Beratung und Planung über die Installation bis hin zur Wartung und Reparatur von Sonnenschutzsystemen.

  1. Planung und Beratung: Sie beraten Kunden hinsichtlich der besten Sonnenschutzlösungen für ihre individuellen Bedürfnisse und räumlichen Gegebenheiten.
  2. Installation: Sonnenschutzmechatroniker installieren verschiedenste Arten von Sonnenschutzsystemen, von Rollläden und Jalousien bis hin zu elektronisch gesteuerten Sonnenschutzlösungen.
  3. Wartung und Reparatur: Sie führen auch regelmäßige Wartungsarbeiten durch und reparieren defekte Systeme, um deren Langlebigkeit und Funktionalität zu gewährleisten.

Sich als Rollladen- und Sonnenschutztechniker selbstständig zu machen ist auch, nachdem 2020 die Meisterpflicht für diesen Bereich wiedereingeführt wurde, weiter erwägenswert.

Angesichts des  Trends zu offenen Bauweisen auch im privaten Sektor, dürften sich die Geschäftschancen für Sonnenschutztechniker  positiv entwickeln. In vielen Städten mangelt es an Wohnraum. Von den unumgänglichen  Investitionen in den Wohnungsbau sollte auch dieses Handwerk profitieren können, insbesondere wenn das Angebot auf die Wünsche der potenziellen Kunden zugeschnitten ist.

Fragen wie: 

  • „Welche Voraussetzungen muss man als Rollladen- und Sonnenschutztechniker mitbringen?“ oder
  • „Warum braucht man seit 2020 wieder einen Meisterbrief?“  

werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.

Wir gründen Ihren Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Rollladen und Sonnenschutz gehören heutzutage zur Standardausstattung vieler Gebäude. Besonders im Erdgeschoss sind Rollläden an Fenstern fast überall zu finden, was ein enormes Arbeitsfeld für Fachleute eröffnet. Der Bedarf an Fachwissen im Rollladenbau beschränkt sich nicht nur auf Neukonstruktionen, sondern erstreckt sich auch auf Reparaturen und Modernisierungen.

Die moderne Architektur tendiert dazu, in großem Umfang Glas  zu verwenden. Diese Flächen  erfordern besonders in den warmen Monaten effektiven Sonnenschutz. Fachbetriebe im Bereich Rollladen- und Sonnenschutztechnik bieten Lösungen von automatisierten  über einbruchhemmende Varianten bis hin zu App-gesteuerten Techniken.

 

Gründung eines Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs Schritt für Schritt

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    In einer kostenlosen Erstberatung erörtern wir mögliche Rechtsformen für Ihren Betriebs.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Wir erstellen Ihren passgenauen Gründungsplan. Wenn Sie den Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb als Gesellschaft gründen wollen auch die Satzung. 

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Gründung Ihres Sonnenschutztechnikbetriebs

    Wir kümmern uns um die Eintragung Ihres Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs ins Handelsregister und um Steuer- und Gewerbeanmeldung.

    Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebe müssen bei der Handwerkskammer und ggf. bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)  angemeldet werden.  

    In einer Abschlussberatung werden offene Fragen geklärt.

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Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen – Handelsregistereintrag

Im Handelsregister stehen die angemeldeten Gewerbebetriebe in Deutschland.

Wenn Sie Ihren Sonnenschutztechnikbetrieb in handelsrechtlicher Form als Gesellschaft oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) gründen, wird er ins Handelsregister eingetragen.

Anmeldung beim Finanzamt

Ebenfalls wichtig ist die Anmeldung beim Finanzamt. Hier müssen Sie Ihre Steuernummer beantragen und sich über die steuerlichen Pflichten eines Unternehmens informieren.

Anmeldung bei der Handwerkskammer (HWK) und IHK

Es ist die Anmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer  erforderlich. Die Handwerkskammer wird Sie nach der Gewerbeanmeldung kontaktieren, um weitere Schritte zu besprechen. Wenn Sie einen Mischbetrieb führen, der neben Montageleistungen auch den Verkauf oder Vertrieb von  Rollläden usw. beinhaltet, ist auch eine zusätzliche Mitgliedschaft in der IHK notwendig.

Eintragung in der Handwerksrolle

Als selbständiger Sonnenschutztechnikbetrieb sind Sie verpflichtet, in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Dies  ist für eine erfolgreiche Gründung unerlässlich.

Gewerbeanmeldung

Der Sonnenschutztechnikbetrieb muss auch beim Gewerbeamt angemeldet werden.  

Berufsgenossenschaft

Zudem ist die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) Pflicht.

Verbände

Freiwillig können Sie Mitglied  in einem Berufsverband werden, der die Interessen der Branche vertritt.  

  • Start-Up Gründung

Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen – Voraussetzungen

Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit sind einige Überlegungen hinsichtlich der Ausgangslage anzustellen. Gibt es weiterhin vor Ort eine hinreichende Nachfrage nach Sonnenschutz und genügend Kaufkraft? Welche Lieferanten gibt es? Welche und wie viele Wettbewerber gibt es und was umfasst deren Angebot; kann man sich davon absetzen? Wie sind Infrastruktur und Ladenmieten?

Bei viel Konkurrenz kann eine Spezialisierung helfen und ggf. Angebotslücken schließen. Themen wie  Energieeffizienz, Dämmung, aber auch vollautomatische Sonnenschutztechnik, Smart Home (Apps, smarte Funk- oder Sprachsteuerungen) sowie Design  spielen hier eine große Rolle.

In den Businessplan fließen aber nicht nur Fragen wie USPs, Zielgruppen und Konkurrenz ein, sondern z.B. auch Personalbeschaffung, sowie Kosten, also die  Gründungkosten i.e.S. und weitere Kosten (Maschinen, Material, Fahrzeuge usw.), Geschäftsausstattung, Verwaltungskosten, Kosten für Versicherungen und Steuern, Betriebskosten und Werbekosten.

Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen – Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs. Hier stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, wie beispielsweise die GmbH oder die Einzelunternehmung. Welche Rechtsform für Sie die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Das Einzelunternehmen ist eine beliebte Rechtsform der Gründung für kleine und mittlere Betriebe. Gründungskosten und -aufwand sind überschaubar.

Allerdings besteht  ein hohes Haftungsrisiko. Wenn Ihr Sonnenschutzbetrieb als Einzelunternehmen gegründet wird, haften Sie unbeschränkt für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten, auch mit dem privaten Vermögen. Kommt es bei den Arbeiten z.B. zu Schäden am Gebäude des Auftraggebers, kann das gravierende Folgen haben

Daher sollten Gründer eines Einzelunternehmens unbedingt eine ausreichende Absicherung in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung haben.

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Gründung Ihrer Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs als GmbH

Wenn Sie Ihren Rollladenbetrieb als GmbH gründen, ist ein Mindestkapital von 12.500 Euro aufzubringen. Ein Vorteil liegt in der  Haftungsbeschränkung. Anders als bei einem Einzelunternehmen haftet der Inhaber der GmbH nur beschränkt für geschäftliche Verbindlichkeiten. Das Haftungskapital muss aber dafür aber mindestens bei 25.000 Euro liegen, bis zu dieser Höhe haftet der Gründer sonst mit seinem Privatvermögen.

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Gründung Ihres Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs als UG

Wenn Sie Ihren Betrieb als Unternehmergesellschaft (UG) gründen, erfordert dies nur ein symbolisches Stammkapital von einem Euro. Allerdings sind in der Praxis  einige finanzielle Mittel nötig, um das Unternehmen aufzubauen und die Geschäfte betreiben zu können.  Finanzbedarf besteht z.B. schon für Material, Maschinen usw.

Wie bei der GmbH gibt es eine privaten Enthaftung, da die Haftung auf das Stammkapital beschränkt ist.

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Buchhaltung des Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs

Größere Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebe, die z.B. auch an Gewerbeimmobilien arbeiten, können zur doppelten  Buchführung verpflichtet sein. Zuständig ist der Geschäftsführer. Alle  Geschäftsvorgänge müssen genau erfasst werden. Um Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Buchhaltung an einen externen Dienstleister auszulagern.

Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen – Finanzierung

Zur Finanzierung eines Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. 

Es sind die Gründungskosten i.e.S. aufzubringen (ggf. Stammkapital, Notarkosten, behördliche Kosten etc.).

Außerdem Ausstattungskosten für Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Material usw.. Ferner Kosten für Personal, Versicherungen,  Steuern, Stromkosten, Werbekosten, Beiträge  etc.

Oft wird Fremdkapital benötigt: Kredite, Fördergelder, Gründungszuschüsse, Investorengelder usw. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. in Form eines  Beteiligungsvertrags möglich.

Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb – Marke anmelden


Insbesondere für einen größeren Betriebe kann es sich anbieten, eine Marke anzumelden, um Firmennamen, Logo oder die Leistungen zu schützen. Eine Marke gibt Ihnen Schutz vor Nachahmern/Wettbewerbern und steigert den Wiedererkennungswert des Rollladenbetriebs bei Kunden.

Es kann eine deutsche oder eine europäische Marke angemeldet werden.

Vorab sollte mittels Marken-Recherche geprüft werden, ob die Bezeichnung schon von anderen Unternehmen als Marke geschützt ist. Wenn keine existenten Markenrechte verletzt werden, steht der Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum nichts im Wege.

Ablauf der Markenanmeldung

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Mehr Informationen

  • Schritt 1

    Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung

  • Schritt 2

    Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz

Deutsche Marke anmelden

Ist der Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb regional tätig, ist es ausreichend, eine deutsche Marke anzumelden. Sie bietet Schutz in der gesamten Bundesgebiet. Es kann aber dann zu erwägen sein, eine europäische Marke anzumelden, wenn Sie expandieren und auch in anderen EU-Ländern tätig werden wollen.

Europäische Unionsmarke anmelden

Eine europäische Marke gibt Schutz in der gesamten EU und ist für grenzüberschreitend arbeitende Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb sinnvoll. Falls Sie Kunden in anderen EU-Staaten haben, sollten Sie über eine europäische Marke (EU-Marke) nachdenken.  

Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen – negative Internet-Bewertungen löschen


Eine negative Bewertung im Internet kann Ihrem Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb schaden. Es ist deshalb sinnvoll, auf Bewertungsportale und Kundenbewertungen zu achten. Sollten negative Bewertung auftauchen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Google ist führend unter den Suchmaschinen, aber auch dort sind nicht immer alle Bewertungen wahr oder korrekt. Manche  werden von angeblichen Kunden geschrieben, die den Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gar nicht in Anspruch genommen haben. Wenn Ihr Betrieb ungerechtfertigt negativ bewertet wird, können Sie die Löschung der Bewertung betreiben.

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So löschen Sie schlechte Bewertungen 

Negative Internetbewertungen Ihres Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebs können potenzielle Kunden abschrecken. Bewertungen können aber gelöscht werden, wenn sie gegen bestimmte Richtlinien verstoßen.

Dazu gehören u.a. Bewertungen, die unwahr sind oder in denen Abläufe geschildert werden, die sich nicht so zugetragen haben. Außerdem auch Beleidigungen usw. Gefälschte Bewertungen  können ebenfalls gelöscht werden.

Sie sollten negative Bewertungen stets im Blick  halten und prüfen lassen, ob eine Löschung möglich ist.

So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor

  • Schritt 1

  • Schritt 2

    Kostenlose Erstprüfung

    Die Erfolgsaussichten der Löschung werden von uns kostenlos geprüft.  Bei positivem Ergebnis können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.

    Wir richten an die Rechtsabteilung des Portals  einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Löschung der Bewertung

    Meist löschen die Portale die Bewertung schon nach Erhalt des notice-and-take-down-letters.

Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten gerade größere Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetriebe professionelle Geschäftsbedingungen (AGB)  haben. In diesen werden wichtige Regelungen und Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihren Kunden festgehalten.

Sie können mit eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine einheitliche Regelung für Vertragsverhältnisse mit Kunden schaffen und manches  zu Ihren Gunsten modifizieren. Mit AGB lässt sich auch Ihre Haftung einschränken und Sie können sich vor unwägbaren Risiken schützen.

Die AGB müssen aber rechtlich einwandfrei formuliert sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir beraten Sie  gerne dazu.

Ablauf der AGB-Erstellung 

  1. Sie übermitteln uns eine genaue Beschreibung Ihres Unternehmens
  2. Wir arbeiten AGB für Sie aus.
  3. Sie können Ihre Betrieb nun rechtssicher betreiben.

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Datenschutzbeauftragter

Unternehmer sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sofern sie personenbezogene Kunden-Daten automatisiert verarbeiten und neun Mitarbeiter damit befasst sind. Dies betrifft insbesondere die Auftragsverarbeitung im Rahmen des Sonnenschutzbetriebs. Schon die Nutzung von Computertechnik gilt in diesem Sinne als “automatisiert”.

Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb gründen – Mitarbeiter beschäftigen

Spätestens wenn Ihr Rollladenbetrieb wächst, brauchen Sie Mitarbeiter. Die arbeitsrechtlichen Regelungen und Pflichten sollten Sie kennen, z.B. bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitsschutzvorschriften.

Für Mitarbeiter benötigen Sie Arbeitsverträge. Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link.

Exkurs: Rollladen- und Sonnenschutztechnikbetrieb  abwickeln und schließen

Es kann vorkommen, dass über die Abwicklung und Schließung des Sonnenschutztechnikbetriebes nachgedacht werden muss.

Wenn der Sonnenschutztechnikbetriebe länger unbefriedigend läuft, kann dies im äußersten Fall in die Insolvenz führen. Dann sollten Sie sich bei einem Insolvenzanwalt Hilfe holen, der die notwendigen Schritte einleitet.

Wenn Sie aus anderen Gründen Ihren Sonnenschutztechnikbetrieb beenden wollen, ist an die Liquidation oder Löschung/Auflösung wegen Vermögenslosigkeit zu denken.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

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