Gründung einer Schlosserei: Bundesweit mit Anwalt
[headertxt_unter]

Schlosserei, Metallbaubetrieb gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einer Schlosserei selbständig machen? Ein Schlosserbetrieb ist ein spezialisierter Betrieb, in dem hauptsächlich Metallbearbeitung durchgeführt wird. In einer Schlosserei werden Metallteile gefertigt, bearbeitet und montiert.
Die Arbeit in einer Schlosserei umfasst das Schneiden, Biegen, Schweißen, Bohren und Polieren von Metall, um verschiedene Produkte und Strukturen herzustellen.
Zu den typischen Produkten, die in einer Schlosserei hergestellt werden, gehören Geländer, Tore, Zäune, Treppen, Fenstergitter und andere Metallkonstruktionen. Schlossereien spielen eine wichtige Rolle in der Bauindustrie, im Maschinenbau und in vielen anderen industriellen Bereichen, in denen robuste Metallkonstruktionen benötigt werden.
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform bietet sich für meine Schlosserei an?“ oder
- „Brauchen Gründer hier zwingend einen Meisterbrief?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Schlosserei – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Fakten zur Branche
- 2022 gab es rund 12.800 Auszubildende im Metallbauhandwerk in Deutschland.
- In Deutschland gibt es etwa 50.602 Metallbauer, die in verschiedenen Bereichen wie der Herstellung von Türen, Fenstern und Baugerüsten tätig sind.
- Viele der Betriebe sind kleine bis mittlere Unternehmen, die in der Verarbeitung und Herstellung von Metallerzeugnissen spezialisiert sind.
Statistik: statista.com, Listflix
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
[akinfo-unter]
Gründung eines Metallbaubetriebs Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen zunächst die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihren Schlossereibetrieb.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir arbeiten Ihren individuellen Gründungsplan aus. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen auch den Gesellschaftsvertrag.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihres Metallbaubetriebes
Wir kümmern uns um die Eintragung Ihres Metallbaubetriebes in das Handelsregister und erstellen wir Ihre Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Handwerksbetriebe müssen auch entweder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden. Selbständigen Handwerker werden zudem in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen
Zum Schluss erhalten Sie noch eine Abschlussberatung, in der Sie alle noch offenen Fragen klären können.
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Schlosserei gründen – Handelsregistereintrag
Eine Schlosserei muss in der Regel im Handelsregister eingetragen werden. Wenn sie z.B. als Kapitalgesellschaft gegründet wird ist der Handelsregistereintrag auch wichtig, um die eindeutige Identifikation des Unternehmens zu ermöglichen.
Anmeldung beim Finanzamt
Ein Metallbaubetrieb muss beim Finanzamt angemeldet werden, um eine Steuernummer zu erhalten und ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
Gewerbeanmeldung
Metallbaubetriebe sind beim Gewerbeamt anzumelden. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Schritt. Es ist u.a. ein Notartermin zu organisieren und die Anmeldung vorzunehmen.
Anmeldung bei der Handwerkskammer (HWK) und IHK
Hinzu kommt die Anmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer. Falls Sie einen Mischbetrieb haben, der neben Metallbaudienstleistungen auch den Verkauf oder Vertrieb von Material oder Erzeugnissen umfasst, ist auch eine zusätzliche Mitgliedschaft in der IHK notwendig.
Eintragung in der Handwerksrolle
Als selbständiger Metallbaubetrieb müssen Sie laut Handwerksordnung in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Berufsgenossenschaft
Als Metallbaubetrieb müssen Sie Mitglied in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft sein, der Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Schlossereien ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zuständig
Bundesverbände
Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist freiwillig. etwa im Bundesverband Metall.
Metallbaubetrieb gründen – Voraussetzungen
Vor der Gründung Ihrer Schlosserei brauchen Sie einen Businessplan. Er gibt einen Überblick der Betriebsvorgänge für Sie selbst und ist auch wichtig für potentielle Geldgeber.
Marktanalyse
Eine Marktanalyse ist wichtig, um den Bedarf für Schlossereien in der Gegend zu ermitteln. Sehen SiIe sich die Konkurrenz, die Nachfrage und die Preisgestaltung genau an.
Standort
Der Standort Ihrer Schlosserei sollte gut erreichbar und sichtbar sein. Eine Lage in einem Gewerbegebiet oder in der Nähe von anderen Handwerksbetrieben ist z.B. von Vorteil.
Zielgruppe
Ermitteln Sie Ihre Zielgruppen genau und stimmen Sie die Anforderungen an Ihre Produkte und Dienstleistungen auf sie ab. So können z.B. Privatkunden oder auch gewerbliche Kunden wie Architekten oder Bauunternehmen relevant sein.
Leistungsangebot
Beschreiben Sie Ihr Dienstleistungsangebot genau und grenzen Sie sich von der Konkurrenz ab. Bieten Sie gezielt einige ausgewählte Handwerksleistungen an, auf die Sie sich spezialisieren, oder eine große Palette an Metallbauleistungen? Auch ein erweitertes Leistungsspektrum kann ein Alleinstellungsmerkmal für einen Schlosserbetrieb darstellen.
Budget
Stellen Sie die Kosten für die Gründung und den Betrieb Ihrer Schlosserei zusammen. Denken Sie daran, dass Handwerker oft in Vorleistung gehen, bevor sie bezahlt werden. Berücksichtigen Sie Gründungs- und Verwaltungskosten, Anschaffung von Maschinen, EDV, Materialkosten, Miet- und Umbaukosten, Versicherungen, Steuern, Gehälter und Werbung.
Qualifikationen und kaufmännisches Knowhow
Laut Handwerksordnung (HWO) gehört der Metallbau zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Sie brauchen in aller Regel einen Meisterbrief, um sich als Schlosser selbständig zu machen.
Weiterbildungen
Wenn Sie nicht über alle erforderlichen Qualifikationen oder kaufmännisches Knowhow verfügen, können Sie die Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer nutzen. Diese bieten beispielsweise Seminare und Kurse in Betriebsführung, Marketing usw. an.
Förderprogramme
Auch gibt es verschiedene Förderprogramme, die Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildungen und der Gründung Ihres Betriebs helfen können.
Haben Sie selbst keinen Meisterbrief, so können Sie
- einen Schlosser-/Metallbauermeister als Betriebsleiter einstellen
- bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7b HWO gründen (Altgesellenregelung). Sie müssen dazu die Gesellenprüfung im Metallbau-Handwerk abgelegt haben, sechs Jahre Berufserfahrung haben, davon vier in einer leitenden Funktion und darüber hinaus kaufmännische, betriebswirtschaftlichen und Rechtskenntnisse nachweisen.
- sich um Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer bemühen, § 8 HWO. Diese kann erteilt werden, wenn im Ablegen der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung liegt, Sie Kenntnisse im Metallbauerberuf nachweisen können und darüber hinaus kaufmännische, betriebswirtschaftlichen und rechtliche Kenntnisse. Es werden strenge Anforderungen gestellt und die Bewilligung ist auf Ausnahmefälle beschränkt.
Werbung und Marketing sind für eine Schlosserei genauso wichtig wie für jedes andere Handwerksunternehmen. Hierbei können verschiedene Kanäle genutzt werden, wie beispielsweise Social Media, Printmedien oder Online-Werbung.
Bei Handwerksbetrieben ist traditionelle Werbung immer noch sehr erfolgreich, also Zeitungsanzeigen, ein Branchenbucheintrag, Flyer usw.
Nutzen Sie auch Ihre Firmenfahrzeuge als mobile Werbung, mit Logo und Firmennamen, Kontaktdaten und den angebotenen Dienstleistungen.
Eine ansprechende Website ist aber ebenfalls wichtig. Stellen Sie hier Ihre Dienstleistungen, Referenzen und Kundenbewertungen vor. Zeigen Sie z.B. auch Fotos von erfolgreichen Projekten.
Tragen Sie Ihre Schlosserei auch bei Google My Business ein. Dadurch erscheint Ihr Unternehmen in den Google-Suchergebnissen und auf Google Maps, was die lokale Sichtbarkeit erhöht.
Metallbaubetrieb gründen – Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihr Metallbauunternehmen gründen, stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Für die Gründung stehen z.B. zur Verfügung das Einzelunternehmen, die GbR, die GmbH oder die UG. Die Wahl der Rechtsform hängt u.a. von Größe des Unternehmens ab und bestimmt u.a. über die persönliche Haftung des Gründers.
Gründung Ihres Metallbaubetriebs als Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform bei Gründungen in Deutschland. Sie wird gewählt, um Gründungskosten und -aufwand gering zu halten, ist aber nur bei und wenig Haftungsrisiken anzuraten. Metallbauer sollten wissen, dass sie als Einzelunternehmer unbeschränkt haften, auch mit ihrem privaten Vermögen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Gründung Ihrer Schlosserei als GmbH
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) brauchen Sie ein Mindestkapital von 12.500 Euro. Um privat voll enthaftet zu sein, müssen 25.000 Euro eingezahlt werden. Unterhalb davon haftet der selbstständige Metallbauer in Höhe des noch ausstehenden Betrages auch privat.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Gründung Ihres Metallbaubetriebs als UG
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt, UG) ist eine Art von Mini-GmbH. Das Stammkapital muss bei der UG für die Gründung nur einen symbolischen Euro betragen. In der Praxis ist jedoch mehr Geld nötig, um die Geschäftstätigkeit aufnehmen und aufrecht erhalten zu können. Auch die UG bietet eine private Enthaftung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Buchhaltung des Metallbaubetriebs
Die Buchhaltung einer Schlosserei kann in Eigenregie oder durch einen externen Dienstleister erfolgen. Dies hängt von dem Umfang der Buchhaltung und den verfügbaren Ressourcen ab.
Vor allem größere Schlossereien sind dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung anzuwenden.
Es sind dann alle Geschäftsvorgänge exakt und umgehend zu erfassen.
Buchhaltung auslagern
Mit der Auslagerung der Buchhaltung können Schlossereien sich ganz auf Ihre Handwerksleistungen konzentrieren und sind dennoch immer genau auf dem Laufenden über Ihre Finanzlage. Insbesondere bei größeren Betrieben ist das Outsourcing der Buchhaltung sinnvoll.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Sie erhöhen die Produktivität Ihres Handwerksbetriebes, sparen Zeit und können sich auf Kunden und Lieferanten konzentrieren.
Überblick Ihrer Finanzen
Sie haben dank des Reportings des externen Dienstleisters jederzeit eine Übersicht Ihrer Finanzlage und können zeitnah agieren.
Auslagerung der Haftung
Als Geschäftsführer des Handwerksbetriebs zeichnen Sie für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Mit der Auslagerung der Buchhaltung geht die Haftung auf den Externen über.
Metallbaubetrieb gründen – Finanzierung
Für die Gründung einer Schlosserei können verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, wie beispielsweise Kredite, Förderprogramme oder die Beteiligung von Investoren. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. auch in Form eines Beteiligungsvertrags denkbar.
Bei der Eröffnung einer Schlosserei fallen erhebliche Kosten an. Zu den Gründungskosten im engeren Sinne kommen hohe Ausgaben in der Startphase hinzu.
Da ist Anmietung der Räume, Umbau und Ausstattung, Maschinen, Werkzeuge, Material, aber auch laufenden Betriebskosten und Personalkosten.
Schlosserei gründen – Marke anmelden
Die Anmeldung einer Marke hilft, die eigene Schlosserei von Konkurrenten abzugrenzen und einen Wiedererkennungswert zu schaffen. Eine Marke kann beispielsweise ein Logo oder ein Schriftzug sein.
Sie können entweder eine deutsche oder – bei grenzüberschreitenden Geschäften – eine europäische Marke anmelden.
Ablauf der Markenanmeldung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz
Deutsche Marke anmelden
Die meisten Schlossereien sind allenfalls regional tätig. Die Anmeldung einer deutschen Marke bietet dann hinreichenden Schutz im gesamten Bundesgebiet.
Schlosserei gründen – schlechte Internet-Bewertungen bei Google oder MyHammer löschen
Negative Bewertungen können das Ansehen einer Schlosserei schädigen. Oft kann man negative Bewertungen aber löschen lassen, wenn sie beispielsweise unwahr oder diffamierend sind.
Zu den relevanten Portalen gehören unter anderem
- Google,
- MyHammer
- 11880 oder
- Facebook.
Viele Verbraucher sehen sich vor der Auftragsvergabe an eine Schlosserei die Online-Bewertungen an.
Die sind aber nicht immer korrekt, wahr oder gerechtfertigt. Manche Nutzer bewerten sogar Schlossereien, bei denen sie nie Kunde waren. Wenn Sie negativ bewertet wurden, sollten Sie daher prüfen, ob die Rezension gelöscht werden kann.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
So löschen Sie negative Bewertungen im Internet
Negative Internetbewertungen können Schlossereien viele Aufträge kosten. Um Bewertungen löschen zu lassen, muss folgendes erfüllt sein:
- Unwahre Behauptungen
- Beleidigende Äußerungen
- Gefälschte Bewertungen von Fake-Accounts
So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir erhalten von Ihnen den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Vorfalls per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder über unser Kontaktformular. Alternativ können Sie eine kostenlose telefonischen Erstberatung nutzen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Danach überprüfen wir die Erfolgsaussichten der Löschung. Auch dies ist für Sie noch kostenlos. Erst danach können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.
Wir schreiben die Rechtsabteilung des jeweiligen Portals mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter an.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Bereits das erste anwaltliche Schreiben führt meistens zum Erfolg und die schlechte Bewertung wird seitens des Portals gelöscht.
Metallbaubetrieb gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) helfen sehr, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Geschäftsbeziehung zwischen der Schlosserei und ihren Kunden festzulegen. Sie können Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Haftung regeln und sollten von einem Anwalt erstellt oder geprüft werden.
Als Schlosser schließen Sie mit den Kunden einen so genannten Werkvertrag nach dem BGB. Sie haben meist Ihre Leistung schon zu erbringen, bevor Sie bezahlt werden. Mit eigenen AGB können Sie dies abändern. Mit AGB können Schlossereien auch Ihre Haftung etwas beschränken.
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie senden uns eine genaue Beschreibung Ihrer Schlosserei
- Wir formulieren auf dieser Grundlage Ihre AGB.
- Sie können nun in Ihrem Sinne und rechtssicher Ihre Schlosserei betreiben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Datenschutzbeauftragter
Auch eine Schlosserei muss sich an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten und unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn in der Schlosserei personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Metallbaubetrieb gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Für den Betrieb eines Metallbaubetriebes müssen i.d.R. mehrere Mitarbeiter eingestellt werden. Dabei sind arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten, wie das Arbeitszeitgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz. Mitarbeiter sind auch sozialversicherungsrechtlich anzumelden.
Wer Mitarbeiter hat, der braucht für sie auch Arbeitsverträge. Mehr dazu lesen Sie unter den nachfolgenden Link.
Exkurs: Schlosserei abwickeln und schließen
Ein Metallbaubetrieb kann aus verschiedenen Gründen abgewickelt und geschlossen werden. Denkbar ist nicht nur eine Insolvenz, sondern z.B. auch das altersbedingte Ausscheiden des Inhabers oder andere Einflüsse. Hierbei sind rechtliche Vorschriften wie das Handelsgesetzbuch oder das GmbH-Gesetz zu beachten.
Läuft der zu beachten durchweg schlecht und macht Schulden, kommt es oft zur Insolvenz.
Soll der Metallbaubetrieb aus anderen Gründen geschlossen werden, sind auch eine Liquidation oder Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit denkbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
[teambox-unter]
[prinz-unter]
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Schlosserei gründen und betreiben – mit Metallbaubetrieb selbstständig machen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!