Selbständigkeit - so machen Sie sich selbständig
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Selbständigkeit – so machen Sie sich selbständig
Die rechtlichen und finanziellen Risiken der Selbstständigkeit hindern viele Interessenten an der Gründung ihres eigenen Unternehmens. Mit den richtigen Tipps und Tricks können Sie jedoch den Großteil der Risiken umgehen und unter Umständen sogar eine Finanzierung für Ihre neue Unternehmung finden. Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Firma schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
- Sie möchten schnell und kostengünstig selbstständig werden? Gründen Sie ein Einzelunternehmen!
- Sie wollen eine renommierte Firma gründen und Ihre Haftung begrenzen? Die GmbH ist die richtige Rechtsform!
- Sie wollen gemeinnützig tätig sein und Steuern sparen? Eine gGmbH oder gUG ermöglicht es.
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Inhaltsverzeichnis
Ablauf & Infos
Online Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Firma. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Firma
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Was ist die Selbständigkeit?
Der Traum der Selbstständigkeit scheint für viele attraktiv. Nicht zuletzt durch die Digitalisierung können Unternehmer sich, auch mit geringem Startkapital, vergleichsweise leichter selbstständig machen, als noch vor wenigen Jahren.
Der Begriff der Selbstständigkeit kann aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Aus juristischer Perspektive ist vor allem die Unabhängigkeit von einem einzelnen Arbeitgeber gemeint. Einer selbstständig arbeitenden Person obliegt ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit. Sie wirbt selbstständig für sich, führt eigens Buch und trägt ein unternehmerisches Risiko.
Rein formal ist vor allem die Anmeldung eines Gewerbes, der Eintrag ins Handelsregister, die eigenständige Abführung von Gewerbe, Umsatz- und Einkommenssteuern sowie einer Selbstfinanzierung der Krankenversicherung und der Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung gemeint.
Für einen Selbstständigen sind es häufig die Chancen auf einen überdurchschnittlichen Verdienst, das hohe Maß an Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung, die ihn dazu animieren, sich selbstständig zu machen.
Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig:
1. Selbstständig machen aus bestehender Beschäftigung
Sie üben bereits eine Beschäftigung aus und sind der Meinung, Sie könnten mit Ihrer Tätigkeit selbstständig werden? Dem Verlust der Sicherheit einer angestellten Beschäftigung, steht eine Möglichkeit zu einem höheren Verdienst gegenüber. Mit der richtigen Vorbereitung kann der Start einfacher gelingen, da Sie bereits über die entsprechende Vorerfahrung und eventuell sogar über Kontakte verfügen.
2. Selbstständig machen nach der Uni
Viele erfolgreiche und große Unternehmen wurden aus der Universität gegründet. Als Studierender ist man von jungen und dynamischen Fachkräften umgeben. Das Potenzial für eine innovative Geschäftsidee und ein dynamisches und motiviertes Teams ist vorhanden. Die meisten Universitäten bieten zusätzlich Fördermaßnahmen, wie Gründungsstipendien und den Zugang zu beruflichen Netzwerken an. Die Bedingungen als Studierender, selbstständig zu werden, sind überdurchschnittlich gut, da die meisten, trotz Prüfungsstress, über ausreichend Zeit verfügen.
3. Die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit starten
Der Zustand der Arbeitslosigkeit kann unangenehm sein. Wer die Situation richtig nutzt, kann den fehlenden Job als neue Chance verstehen. Der deutsche Staat unterstützt mit umfangreichen Fördermaßnahmen die Gründung neuer Unternehmen. So besteht die Möglichkeit des Gründerzuschusses, zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben. Die Gründungsunterlagen unseres Dienstleitungspakets können beim Arbeitsamt vorgelegt werden und unterstreichen die Ernsthaftigkeit Ihres Gründungsvorhabens.
4. Nebenberuflich selbstständig werden
Wer selbstständig werden, aber nicht direkt das volle Risiko tragen möchte, kann nebenberuflich gründen. Der Vorteil liegt dabei in der erhöhten Sicherheit, da das Angestelltenverhältnis nicht aufgegeben werden muss, um unternehmerische Chancen wahrnehmen zu können. Wenn das angestrebte Geschäftsmodell funktioniert, kann der Wechsel zum Vollzeit-Unternehmer deutlich leichter vollzogen werden.
Der Schritt in die Selbstständigkeit kann auf vielerlei Wegen vollzogen werden und in verschiedenster Hinsicht sinnvoll sein, dennoch sollten die Risiken nicht unterschätzt werden. Wir können Ihnen als erfahrene Unternehmensrechtskanzlei die nötige Starthilfe geben um sicher mit Ihrer Unternehmung zu beginnen.
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Ziele der Selbständigkeit
1. Ziel
Verwirklichung der eigenen Idee mit der richtigen Rechtsform
Eines der Hauptziele der Selbstständigkeit ist sicherlich die Verwirklichung des eigenen Unternehmens. Viele Gründer haben schon seit längerer Zeit einen Traum vom eigenen Geschäft. Ob es das eigene Café, das eigene Handwerksunternehmen oder die eigene Agentur ist, viele Leute wollen sich im Wege der Selbstständigkeit auch selbst verwirklichen.
Eine der Hauptfragen zur Verwirklichung der eigenen Unternehmensidee ist natürlich die Findung der besten Rechtsform für das eigene Unternehmen. Je nach Art der geplanten selbstständigen Tätigkeit, passt die eine Rechtsform besser als die andere. Wichtige Aspekte dieser Fragestellung betreffen die Haftung des Inhabers, die Außenwirkung, den laufenden Verwaltungsaufwand, die steuerlichen Rechte und Pflichten sowie die persönliche Eignung der Geschäftsführung dieser Person.
Sicherlich haben Sie sich schon Gedanken gemacht, was für ein Geschäft Sie führen möchten, in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch können wir Sie darüberhinaus über alle Möglichkeiten aufklären.
2. Ziel
Minimierung des finanziellen Risikos
Ein weiteres Ziel der Selbstständigkeit ist natürlich die finanzielle Unabhängigkeit. Als Arbeitnehmer sind Sie von der Situation am Arbeitsmarkt und den Gehaltsvorstellungen des Arbeitgebers abhängig. Als Selbstständiger sind Sie selbst Herr bzw. Frau über Ihren finanziellen Erfolg. Damit geht selbstverständlich auch ein Risiko einher. Daher kann es wichtig sein die finanzielle Belastung der Selbstständigkeit zu reduzieren, etwa indem die private Haftung für Schulden reduziert wird
3. Ziel
Rechtssichere Gründung
Die Selbstständigkeit kann auch beängstigend sein. Es gibt viele Regelungen und Details zu beachten. Daher ist eines unserer Ziele Ihnen einen rechtssicheren Weg in die Selbstständigkeit zu zeigen. Dadurch sind Sie gegenüber den meisten Risiken der Gründung abgesichert und können auch hohe Kosten vermeiden, etwa durch einen unvollständigen Gesellschaftsvertrag.
Als erfahrene Kanzlei des Unternehmensrechts mit mehreren tausend begleiteten Mandaten haben wir die nötigen Vorkenntnisse um Ihnen bei Ihrem Vorhaben in jeder Hinsicht bei Seite zu stehen.
4. Ziel
Formalen Aufwand minimieren
Durch das Auslagern der Gründung an unsere spezialisierte Anwaltskanzlei minimieren Sie Ihren persönlichen formalen Aufwand. Die Vorbereitung aller Unterlagen ist umfangreich und erfordert juristische Kenntnisse. Mit unserem Dienstleistungspaket zum Festpreis können Sie den kompletten formalen Aufwand kostengünstig an uns abgeben.
Wir übernehmen die gesamten Formalia der Gründung – Sie können sich alleine auf das Geschäft konzentrieren.
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Vorbereitung Ihrer Selbständigkeit
Vorbereitung des Starts in die Selbstständigkeit ist zwingend erforderlich
Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte umfangreich geplant werden. Die typischen Gründungsfehler können umgangen werden, wenn die wichtigen juristischen Aspekte aus fachmännischer Perspektive analysiert und auf sie entsprechend vorbereitet wird.
Vier wichtige Schritte vor dem Beginn der Selbstständigkeit
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist zwar kein schematischer Prozess, doch ist er grob von denselben Anforderungen geprägt. Unter Beachtung der folgenden Schritte erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Selbstständigkeit drastisch.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Der Businessplan ist der Grundbaustein einer jeden angestrebten Selbstständigkeit. Er dient nicht nur zur persönlichen Übersicht und strategischen Planung einer Unternehmung. Auch unterschiedliche Stakeholder verlangen eine ausführliche Darlegung Ihres Vorhabens. Investoren und Förderer aller Art möchten sehen, dass Sie Ihr Vorhaben genau durchdacht und strategisch geplant haben.
Nachdem Sie also Ihre ersten Gedanken zu Ihrem Vorhaben der Selbstständigkeit zusammengefasst haben, und sich bewusst sind, welches Ziel Sie genau verfolgen möchten, ist es an der Zeit diese Gedanken konkret zusammenzufassen.
Eine klare Struktur sollte mit einem sachlichen Ton einhergehen. Auch wenn Ihr Vorhaben fachlich anspruchsvoll ist, sollten Fachausdrücke nicht übermäßig verwendet werden. Die Kunst ist es, den komplexen Sachverhalt auch für Außenstehende plausibel darzulegen. Es sollten nicht nur die Chancen, sondern auch die Risiken aufgelistet werden. So demonstrieren Sie unternehmerisches Kalkül, anstatt idealistischer Träumerei. Für die Probleme sollten passende Lösungsstrategien entwickelt und dargestellt werden. Generell sind Aussagen mit Zahlen und Fakten unterlegt.
Neben den aufgelisteten Aspekten ist die Darstellung der Marktsituation notwendig. Zeigen Sie auf, wo Ihre Nische liegt und wie Sie sich von Konkurrenten abheben können.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Bevor Sie sich selbstständig machen, sollten Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben. Die meisten Existenzgründer starten mit einem Darlehen oder Ihren Ersparnissen. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl anderer Finanzierungsmöglichkeiten, über die wir Sie gerne Aufklären. So finden Sie die Finanzierung die für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.
Mindestens genauso wichtig ist eine Markteintrittsstrategie, die die mit einem fundierten Marketing-Konzept starten sollte. Nur so stellen Sie sicher, von beginn an Kunden zu haben.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Die juristischen Grundfragen erfassen
Als juristischer Laie ist es schwer bis unmöglich, alle rechtlichen Anforderungen an Ihre Selbstständigkeit direkt zu erfassen. Selbst geschlagene Unternehmer neigen dazu, bestimmte Aspekte zu vergessen. Unsere Beratung zum Start in die Selbstständigkeit hilft Ihnen dabei, alle rechtlichen Hürden zu meistern. Im Rahmen unserer intensiven Beratung zum Start in die Selbstständigkeit wird die persönliche Haftung, die Rechtsform, die notwendigen Einlagen, die Pflichten der Geschäftsführung sowie die Möglichkeiten zur Beteiligung von Investoren geklärt.
Schritt 4 - Firmennamen finden
Je nach Rechtsform, obliegt die Findung eines Firmennamens unterschiedlichen Anforderungen. Generell darf er nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB), sondern muss unterscheidungskräftig (§ 18 Abs. 1 HGB) sein.
Eine Personengesellschaft, wie etwa die GbR, unterliegt dabei strengeren Anforderungen. Hier müssen die Namen der Gesellschafter erwähnt werden.
Gründen Sie etwa eine „Ein-Mann-UG“, so ist etwas mehr Kreativität gefragt. Ein optimaler Firmenname wurde unter Beachtung von Vermarktungsaspekten geschaffen. Die Zielgruppe sollte sich angesprochen fühlen. Dabei können entweder Unternehmenswerte oder eine Beschreibung der Leistung kommuniziert werden.
In jedem Fall ist die Betrachtung des zukünftigen Absatzmarktes angemessen. Planen Sie mit Ihrer Selbstständigkeit, auch internationale Kunden anzusprechen, so ist ein englischer Name sicherlich nicht verkehrt. Ist Ihr Angebot hingegen rein regional ausgelegt, so können heimische Aspekte angesprochen werden. Hier würde ein internationaler Firmenname wohl eher Gegenteiliges bewirken.
Schritt 4 - Firmennamen finden
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Ihre Selbständigkeit – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie vor:
- Kostenlose Erstberatung
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Gründungsprozess

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Ablauf der Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Wir bieten allen Interessenten die Möglichkeit unsere kostenlose Erstberatung zum Thema „selbstständig machen“ in Anspruch zu nehmen. Schon hier steht Ihnen ein erfahrener Fachjurist zur Seite und setzt sich gerne mit Ihrem Anliegen auseinander. Die wichtigsten und grundlegenden Fragen zum Thema können bereits hier beantwortet werden. Häufige Fragestellungen betreffen den formalen Aufwand der Gründung und er laufenden Verwaltung, die Haftung des Inhabers, die Außenwirkung, die steuerlichen Anforderungen sowie die Möglichkeiten zur Beteiligung von Investoren. Die Erstberatung sollt Ihnen einen ersten Überblick über den Prozess und die laufenden Anforderungen verschaffen. Die anwaltliche Intensivberatung hingegen befasst sich mit der praktischen Umsetzung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wenn Sie mit uns den Schritt in die Selbstständigkeit juristisch korrekt gehen möchten und sich für die Mandatierung entschieden haben, kommt es zur anwaltlichen Intensivberatung.
Ihre angestrebte selbstständige Tätigkeit wird aus allen juristischen Aspekten analysiert. Nachdem die Anforderungen erfasst wurden, kann eine passende Lösung konzipiert werden. In Abhängigkeit von Ihren persönlichen Vorlieben und Wünschen, wird die Gründung vorgenommen. Bevorzugen Sie etwa einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand und fürchten sich nicht vor einer privaten Haftbarkeit? Dann könnten Sie als Einzelunternehmer selbstständig werden. Sind Sie hingegen in buchhalterischen Dingen erfahren oder haben die Kapazitäten die Buchführung auszulagern, so könnte die Gründung einer „Ein-Mann-UG“ angemessen sein.
Neben der Erfassung aller Aspekte und deren Umsetzung in einen praktischen Gesellschaftsvertrag, erstellen wir einen Schritt-für-Schritt-Plan. Somit erhalten Sie einen Überblick über den zeitlichen Ablauf. Wir erstellen den Plan im Einklang mit Ihrer zeitlichen Planung, etwa wenn ein Notartermin erforderlich wird.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründungsprozess
Sobald die Planung erfolgt ist, kann der formale Prozess eingeleitet werden. Wir übernehmen diesen vollständig für Sie und führen folgende Tätigkeiten für Sie durch:
- ✓ Überprüfung Ihres Firmennamens
- ✓ Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere der individuelle Gesellschaftsvertrag
- ✓ Organisation der notwendigen Beurkundungstermine bei den Gründern vor Ort / in Auslandsvertretungen
- ✓ Gewerbeanmeldung
- ✓ Steueranmeldung
Damit sind Sie persönlich komplett von den erforderlichen Formalitäten befreit und können sich darauf konzentrieren, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
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Dauer einer Gründung

Die minimale Gründungsdauer eines Unternehmens beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister.
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Selbständigkeit – Überblick Rechtsformen
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die klassische erste Station der Selbstständigkeit. Viele Unternehmer beginnen als Einzelgewerbe und wandeln dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt in eine Gesellschaft um. Der große Vorteil des Einzelunternehmens ist die günstige und unkomplizierte Gründung, sowie die Möglichkeit bei einem Scheitern des Vorhabens, dieses einfach einzustellen. Nachteile sind hingegen die voll umfassende Haftung des Selbstständigen für Schulden sowie die ungünstige Besteuerung.
Die Unternehmergesellschaft
Eine der häufigsten Unternehmensformen die mit uns gegründet wird ist die UG – oder Unternehmergesellschaft. Es handelt sich um eine Form der Kapitalgesellschaft, bei der eine juristische Person gegründet wird, die selbstständig Vertragspartner werden kann, Eigentum erwirbt und das Geschäft trägt. Der Selbstständige Unternehmer ist meistens alleiniger Gesellschafter (oder Mitgesellschafter) und Geschäftsführer der UG.
Vorteil der UG ist die Enthaftung des Gründers. Schulden Ihrer Unternehmung fallen nur auf das Betriebsvermögen zurück, Ihr Privatvermögen wird nicht belastet. Nachteilig ist dafür die kompliziertere Gründung, mit Handelsregistereintrag, Notartermin und Gesellschaftvertrag.
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der absolute Klassiker des deutschen Unternehmertums. Auch für viele Gründer die sich zum ersten Mal selbstständig machen wollen ist sie eine interessante Rechtsform. Die GmbH ist der große Bruder der UG – genau wie die Unternehmergesellschaft ist sie eine Kapitalgesellschaft, jedoch schon weitaus länger rechtlich etabliert. Die GmbH bietet Ihren Gründern die Enthaftung ihres Privatvermögens, genau wie die UG. Darüberhinaus hat die GmbH das beste Image der Rechstformen Deutschlands, sodass Ihnen gerade im B2B-Bereich ein hohes Vertrauen entgegenschlägt.
Größter Nachteil der GmbH ist das nötige Stammkapital von mindestens 12.500,- €, womit die Gründung deutlich teurer ist als bei einer UG.
UG & Co. KG und GmbH & Co. KG
Die UG & Co. KG ist eine Mischform aus einer Unternehmergesellschaft und einer KG. Die UG wird einzige Komplemäntärin der KG. Kommanditisten der KG werden die Gründer und andere Investoren. Das Unternehmen verbindet dadurch die Vorteile der UG und der KG. Sie sind privat enthaftet und können steuergünstig und einfach Familienmitglieder oder Geschäftspartner als Investoren in Ihre Gründung einbeziehen.
Nachteilig ist, dass Sie zwei Gesellschaften gründen und führen müssen, was mit höheren Kosten und einem höheren Verwaltungsaufwand einhergeht.
Genauso können Sie GmbH und KG verbinden. Dadurch genießen Sie ein besseres Image als die UG & Co. KG, haben aber auch höhere Kosten bei der Gründung.
Personengesellschaften
Für wenige Selbstständige kommt auch die Gründung einer Personalgesellschaft in Frage. Die häufigsten Formen sind die GbR, OHG und KG. Personalgesellschaften bestehen immer aus mindestens zwei Gesellschaftern, welche einen Gesellschaftsvertrag schließen um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann bereits durch einen Handschlag zweier Geschäftspartner geschlossen werden und jeden Zweck verfolgen. Beide Gesellschafter haften damit gemeinsam für Verpflichtungen der Gesellschaft, es gibt keine private Enthaftung, aber auch keine speziellen Gründungsvoraussetzungen.
Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist hingegen eine Gesellschaft mit dem Zweck ein Handelsgewerbe auszuüben. Eine GbR muss in eine OHG umgewandelt werden, wenn das Geschäft ein bestimmtes Jahreseinkommen übersteigt. Die OHG muss in das Handelsregister eingetragen werden und der Gesellschaftsvertrag zwingend niedergeschrieben und von einem Notar beurkundet werden.
Die KG (Kommanditgesellschaft) besteht aus einem vollhaftenden Komplementär und den Kommanditisten, welche nur in Höhe ihrer Einlage haften. Dadurch wird die Haftung aus den Geschäften des Unternehmens für einen teil der Unternehmer begrenzt. Die KG wird nahezu ausschließlich in Kombination mit einer Kapitalgesellschaft als UG oder GmbH & Co. KG gegründet, um die private Haftung des Komplementärs auszuschließen.
Gemeinnützige Gesellschaften
Seit der Reform des Gesellschaftsrechts 2013 gibt es die Möglichkeit für Unternehmer eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft zu gründen. Bei der gUG oder gGmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit dem ausschließlichen Zweck der Gemeinnützigkeit. Dieser muss im Gesellschaftvertrag verankert werden. Darüberhinaus dürfen die Gesellschaften nicht Gewinnorientiert arbeiten und keine Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter tätigen.
Als Gegenleistung genießen die gemeinnützigen Gesellschaften dafür enorme Steuervorteile. So sind sie von der Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit. Darüberhinaus gibt es weitere Steuervorteile bei der Grundsteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer.

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Selbständigkeit – ein Einzelunternehmen gründen
Gerade als Existenzgründer macht es Sinn seine Selbstständigkeit alleine zu beginnen. Es existieren mehrere Möglichkeiten zur Gründung eines „Ein-Mann-Unternehmens“. Klassisch ist der Start als Einzelunternehmer. Die zweite Möglichkeit wäre die Gründung einer „Ein-Mann-Kapitalgesellschaft, wie etwa eine:
Das Einzelunternehmen erscheint wegen der geringen formalen Anforderungen zunächst attraktiver.
Die beliebteste Rechtsform Deutschlands
Nach wie vor ist das Einzelunternehmen aufgrund seiner Einfachheit eine der beliebtesten Rechtsform in Deutschland. Ca. 80 % aller Neugründungen werden als Einzelunternehmen vorgenommen. Je nach Art der Selbstständigkeit, starten Unternehmer als Kleingewerbetreibende oder Freiberufler.
Die Beliebtheit des Einzelunternehmens beruht auf der Einfachheit der Gründung sowie auf dem geringen laufenden Verwaltungsaufwand. Viele Selbstständige starten als Einzelunternehmer und gründen bei Geschäftserfolg später eine UG oder eine GmbH, wenn es sinnvoll ist.
Einzelunternehmer haften mit Privatvermögen
Der einfachen Gründung und laufenden Verwaltung steht die private Haftung gegenüber, die Selbstständige einem nicht zu unterschätzenden Risiko aussetzt. Sollten im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit wirtschaftliche Schäden verursacht werden, muss der Einzelunternehmer dafür mit seinem Privatvermögen haften. Die private Haftung könnte mit einer UG oder GmbH umgangen werden.
Keine Stammeinlage erforderlich
Ein Einzelunternehmer kann sein Unternehmen ohne eine Stammeinlage gründen, da es komplett mit dem Privatvermögen des Inhabers betrieben wird. Es gibt keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
Keine eigene Rechtspersönlichkeit
Das Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Vertragspartner ist somit immer der Inhaber, also der Einzelunternehmer selbst mit seiner eigenen Anschrift. Es findet keine Trennung statt, wie bei einer GmbH oder UG.
Geschäftsführung durch Inhaber
Einzelunternehmer sind auch Geschäftsführer ihres Einzelunternehmens. Da keine juristische Trennung stattfindet, sind sie identisch. Alle Rechte und Pflichten entstehen für den Inhaber eines Einzelunternehmens. Anders als bei einer UG oder GmbH kann kein außenstehender Geschäftsführer eingestellt werden.
Vorteile des Einzelunternehmens
Das Einzelunternehmen ist vor allem wegen der einfachen Gründung und den geringen Anforderungen an die laufende Verwaltung unter Existenzgründern. Je nach Art der Erwerbstätigkeit genügt eine Anmeldung beim Finanzamt und eventuell eine Gewerbeanmeldung bei der Handelskammer. Um steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten nachzukommen, reicht die Führung einer Einnahmenüberschussrechnung.
Nachteile des Einzelunternehmens
Als nachteilig wird beim Einzelunternehmen die fehlende Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung gehandelt. Wer sich als Einzelunternehmer selbstständig machen will, muss sich über das mögliche Risiko eines wirtschaftlichen Totalverlusts bewusst sein. Zudem kann kein außenstehender Geschäftsführer eingestellt werden, sodass ab einem gewissen Niveau eine GmbH oder UG gegründet werden muss, um den Betrieb wachsen zu lassen. Im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft werden außerdem alle Betriebsgewinne in Höhe des Einkommenssteuersatzes des Inhabers versteuert, was einer steuerlichen Belastung von maximal 45% entsprechen kann.
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Selbständigkeit – eine UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- UG
- UG (haftungsbeschränkt)
- Oder auch „Mini-GmbH“, „1-Euro-GmbH“ oder „kleine GmbH“ im umgangssprachlichen Ton
ist faktisch keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit unterschiedlichen Anforderungen. Mit der Schaffung der Regelung im Jahr 2008 reagierte der Gesetzgeber auf den Bedarf nach haftungsbeschränkten Unternehmen, die unterhalb der Kapitalanforderung der GmbH von 25.000 € gegründet werden können. Eine UG hingegen kann beriets ab 1 € gegründet werden, auch wenn praktisch eine höhere Stammeinlage notwendig ist.
Mit der UG selbstständig machen und enthaftet sein
Vorteilhaft ist die UG vor allem für Personen, die sich selbstständig machen und ein Gewerbe verfolgen wollen. Die Gründung der UG ist kostengünstig und schützt das Privatvermögen vor dem wirtschaftlichen Totalverlust.
Bereits mit 1 € zur Selbstständigkeit
Die UG kann offiziell mit 1 € Stammkapital gegründet werden. Die GmbH verlangt im Vergleich eine Einlage von 12.500 oder 25.000 €, um die vollständige private Haftung zu erlangen. Praktisch wird eine höhere Einlage als 1 € notwendig sein, um erfolgreich selbstständig zu werden. Dennoch sind die mangelnden Anforderungen vorteilhaft.
UG verfügt über eigene Rechtspersönlichkeit
Die UG ist wie die GmbH eine juristische Person (§§ 13, 5a GmbHG) und kann daher selbstständig geschäftliche Verträge schließen. Als Vertragspartner tritt nicht der Inhaber, sondern das Unternehmen auf.
Firmenbezeichnung einer UG
Die Firmierung bezeichnet offiziell die Namensbezeichnung eines Unternehmens. Die UG kann dabei über einen freizügigen und kreativen Namen verfügen. Verpflichtend ist lediglich die Aufführung des Kürzels „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
Bestellung eines Geschäftsführers von außen möglich
Die Unternehmergesellschaft benötigt einen Geschäftsführer, der das Unternehmen leitet und für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich ist. Die meisten Neu-Selbstständigen übernehmen diese Rolle eigenverantwortlich. Im späteren Verlauf kann ein Fremdgeschäftsführer eingestellt werden.
Gründung einer „Ein-Mann-UG“
Die Unternehmergesellschaft eignet sich hervorragend, um als „Ein-Mann-Betrieb“ mit beschränkter Haftung in die Selbstständigkeit zu starten. Für die Gründung ist kein zweiter Gesellschafter notwendig.

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Vorteile der UG
Vorteilhaft ist die Unternehmergesellschaft vor allem deshalb, weil sie die Vorteile der GmbH mit den geringen Gründungsanforderungen vereint. Die Gründung kann bereits ab einer Einlage von 1 € durchgeführt werden. Auch wenn praktisch ein höherer Einlagebetrag erforderlich ist, sind die geringen Anforderungen für eine einfache Gründung vorteilhaft. Für die Schulden des Unternehmens muss der Inhaber nicht mit seinem Privatvermögen haften.
Zudem befähigt die UG den Inhaber zu nicht unerheblichen steuerlichen Vorteilen. Erzielt der Selbstständige als Einzelunternehmer bereits Einnahmen in einer Höhe, dass der höchste Einkommenssteuersatz von 45% anfällt, so wäre es profitabler eine UG zu gründen. Die Betriebsgewinne werden mit 15,6% in Höhe der Körperschaftssteuer versteuert. Die Gewinne können somit über das Geschäftsjahr hinaus im Unternehmen gehalten, ohne hoch besteuert zu werden.
Durch die Bildung stiller Reserven können weitere, nicht zu versteuernde Werte geschaffen werden.
Nachteile der UG
Die Nachteile der UG ergeben sich durch die erhöhten Anforderungen an die laufende Verwaltung. So unterliegt die UG der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung. Gerade Einsteiger, die gerade erst mit ihrer Selbstständigkeit beginnen, fühlen sich schnell hierdurch überfordert. Der Prozess kann allerdings vollständig ausgelagert werden.
Ist die Beteiligung stiller Investoren geplant, so bedarf es einer UG & Co. KG. Die UG selbst sieht keine derartige Beteiligung vor.
Besteht die Möglichkeit einer umfassenden Finanzierung so ist die Gründung einer GmbH sinnvoller, da das Image der Gesellschaft dadurch enorm profitiert.
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Selbständigkeit – eine GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt ein hervorragendes Ansehen. Seit Jahrzehnten ist sie eine etablierte Rechtsform und schafft für viele Unternehmen die juristischen Rahmenbedingungen ihrer Selbstständigkeit. Als juristische Person hat sie eigene Rechtspersönlichkeit, was einerseits zu einer beschränkten Haftung, andererseits zur Möglichkeit der eigenständigen Vertragsschließung führt.
Selbstständige haften nicht mit ihrem Privatvermögen
Als Selbstständiger ist es ein wirtschaftlich vorteilhaft, das Privatvermögen vom Geschäftsvermögen zu trennen. Die Gründung einer GmbH verschafft Ihnen hierzu genau das richtige Werkzeug. Die GmbH hat ein eigenes Betriebsvermögen, dass alleine für alle geschäftlichen Tätigkeiten handelt. Sind Sie etwa ein Online-Händler, der Waren aus China importiert und somit als Hersteller auftritt, und ein elektronisches Produkt einen Brand auslöst, sind Sie in der Haftung. Als Einzelunternehmer, der privat mit seinem Vermögen haftet, würde ein derartiger Vorfall die Privatinsolvenz bedeuten.
Gründung bereits ab 12.500 € Stammeinlage möglich
Offiziell sieht die Anforderung an die GmbH vor, dass mit mindestens 25.000 € gegründet wird. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bereits ab einer Stammeinzahlung von 12.500 € mit der GmbH selbstständig zu werden. Der Inhaber haftet in diesem Fall allerdings mit der Reststumme. Werden 12.500 € eingezahlt, so muss er, wenn notwendig, mit den restlichen 12.500 € haften.
Firmierung einer GmbH
Unter der Firmierung wird die Namensbezeichnung des Unternehmens verstanden. Der GmbH sind dabei keine Beschränkungen auferlegt. Lediglich die entsprechenden Kürzel müssen an den Unternehmensnamen angehängt werden: „GmbH“, „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „Ges. m. b. H.“.
Einstellung eines Fremdgeschäftsführers möglich
Die GmbH benötigt einen Geschäftsführer, der die Geschäfte leitet und für die Einhaltung der buchhalterischen und steuerrechtlichen Pflichten zuständig ist. Zu Beginn der Selbstständigkeit sollte diese Tätigkeit selbst übernommen werden. Die GmbH bietet allerdings die Möglichkeit, später einen Geschäftsführer von außen einzustellen.
Verpflichtender Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag
Die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags der GmbH ist verpflichtend (§§ 2 ff. GmbHG). Wir übernehmen diesen umfangreichen juristischen Prozess für Sie im Rahmen unseres Dienstleistungspakets. Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister verpflichtend (§ 7 GmbHG).
Gründung als Einzelperson möglich
Die GmbH benötigt lediglich einen Gesellschafter, um gegründet zu werden. Die Gründung und Führung dieser Unternehmensform ist somit als Einzelperson möglich.

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Vorteile der GmbH
Vorteilhaft ist die GmbH für einen Selbstständigen vor allen wegen der beschränkten Haftung. Ab einer Einlage von 25.000 oder sogar 12.500 € wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, privates und betriebliches Vermögen voneinander zu trennen.
Zudem genießt die GmbH ein hohes Ansehen im B2B-Bereich, da die Gründung einer erhöhten Stammeinlage einhergeht.
Sollten die Einnahmen über der Grenze zum Kleinunternehmertum liegen, ist die GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen eine deutlich bessere Alternative. Ein Einzelunternehmer müsste seinen Betriebsgewinn in Höhe der Einkommenssteuer, also maximal mit einem Steuersatz von 45 % versteuern. Eine GmbH hingegen unterliegt lediglich der Körperschaftssteuer auf Betriebsgewinne, die aktuell 15,6 % beträgt.
Zusätzlich ist durch die Bildung stiller Reserven möglich, steuerlich vorteilhafte Vermögenswerte zu bilden.
Nachteile der GmbH
Beim erstmaligen Einstieg in die Selbstständigkeit können die Anforderungen an die laufende Verwaltung der GmbH überfordernd wirken. Eine doppelte Buchführung ist ebenso erforderlich, wie die Bilanzerstellung. Der komplette Prozess kann ausgelagert werden, wird allerdings jährlich einen vierstelligen Betrag fordern.
Sollten Sie planen, stille Investoren oder Familienmitglieder zu beteiligen, dann könnten Sie eine GmbH & Co. KG gründen. Die GmbH in Reinform sieht eine derartige Beteiligung nicht vor.
Sollten Sie hingegen vor der Erfordernis des Stammkapitals von mindestens 12.500,- € zurückschrecken können Sie auch eine UG gründen.
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Selbständigkeit – eine UG & Co. KG und GmbH & Co. KG gründen
Die UG/GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus zwei klassischen Rechtsformen. Sie besteht einerseits aus einer Kapitalgesellschaft, und andererseits einer KG. Der Komplementär der Kommanditgesellschaft wird durch die UG/GmbH verkörpert, weshalb gleichzeitig stille Investoren als Kommanditist an dem Unternehmen beteiligt werden können.
Inhaber der Gesellschaft wird enthaftet
Mit der UG/GmbH & Co. KG in die Selbstständigkeit starten, bedeutet für Sie einen Schutz Ihres Privatvermögens vor einem möglichen Totalverlust. Als juristische Person verfügt das Konstrukt über ein eigenes Betriebsvermögen, das alleine für die Schulden der betrieblichen Geschäfte haftet. Lediglich als Geschäftsführer könnten Sie wegen Pflichtverletzung privat haftbar gemacht werden.
Gründungskosten
Wie bei der Unternehmergesellschaft ist die Gründung der UG & Co. KG bereits mit einer Stammeinlage von 1€ möglich. Praktisch ist eine höhere Einlage erforderlich, bis die ersten Einnahmen generiert werden.
Die Gründung einer GmbH & Co. KG bedarf hingegen der Stammeinlage von mindestens 12.500,- €.
Firmierung
Die offizielle Firmierung der UG/GmbH & Co. KG muss die Bezeichnung der Rechtsform enthalten. An einen kreativen Firmennamen muss entweder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ oder „UG & Co. KG“ angehängt werden (bzw. „GmbH & Co. KG / Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG“).
Weitere Haftungsbeschränkung durch Fremdgeschäftsführer
Neben der beschränkten Haftung durch die Kapitalgesellschaft, kann die mögliche Haftung durch pflichtverletzende Handlungen des Geschäftsführers aufgehoben werden, indem der Inhaber einen Geschäftsführer von außen bestellt.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag verpflichtend
Die UG/GmbH & Co. KG bedarf eines Gesellschaftsvertrags und eines Handelsregistereintrags. Beide müssen doppelt vorgenommen werden.

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Vorteile der UG & Co. KG / GmbH & Co. KG
Die UG/GmbH & Co. KG bietet als Mischform eine steuerlich bevorteilte Beteiligung von außenstehenden Investoren. Ein Investor einer reinen UG/GmbH bezahlt für Entnahmen aus dem Betriebsvermögen einen hohen Steuersatz. Die Kombination aus Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Kirchensteuer beträgt in der Summe mehr als 50%. Wird der Investor als Kommanditist in der Mischform beteiligt, so zahlt er lediglich die Einkommenssteuer.
Nachteile der UG & Co. KG / GmbH & Co. KG
Nachteilhaft ist die UG/GmbH & Co. KG angesichts des doppelten Aufwands, der durch die Kombination zweier eigenständiger Unternehmen entsteht. Beide Gesellschaften müssen einzeln gegründet, verwaltet und durch zwei passende Gesellschaftsverträge aufeinander abgestimmt werden.
Die GmbH & Co. KG hat dabei besonder hohe Gründungskosten aufgrund des verpflichtenden Stammkapitals, während die UG & Co. KG hingegen ein schlechteres Ansehen im Geschäftsverkehr hat.
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Selbständigkeit – eine Personengesellschaft gründen
Unter den Personalgesellschaften ist besonders die GbR beliebt. Daneben gibt es noch die OHG und KG zu betrachten. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Gesellschaft aus mindestens zwei Gesellschaftern, die sich zu einem beliebigen Zweck zusammengeschlossen haben. Der Gesellschaftsvertrag muss dabei nicht schriftlich verfasst werden. Die OHG hingegen ist eine Gesellschaft mit dem Zweck des Betriebs eines Handelsgewerbes. Bei der KG gibt es einen vollhaftenden Komplementär, sowie die beschränkt haftenden Kommanditisten. KG und OHG bedürfen eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags, welcher notariell Beurkundet werden muss.
Keine private Enthaftung für Inhaber
Personengesellschaften werden mit dem Privatvermögen der Gesellschafter betrieben. Daher besteht für die Gesellschafter die Pflicht zur privaten Haftung für die Unternehmensschulden. Bei Selbstständigen ist besonders die GbR aufgrund der geringen formalen Anforderungen beliebt, dennoch bürgt Sie ein gewisses Risiko. OHG und KG werden von uns nur in Ausnahmefällen empfohlen. Beide leiden unter dem Nachteil der vollständigen privaten Haftung, bedürfen jedoch im Gegensatz zur GbR eines umfassenden Gesellschaftsvertrag und notarieller Beurkundung.
Gründung ohne Kapitalanforderung
Als Personengesellschaft existieren keine Kapitalanforderungen an die Gründung. Die Inhaber haften mit ihrer persönlichen Bonität und ihrem Privatvermögen.
Gesellschaftsvertrag
Rein formal kann die GbR bereits per Handschlag oder mündliche Absprache gegründet werden. Gerade für erwerbsmäßig angelegte Gesellschaften sollte dennoch ein individueller Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet werden. OHG und KG sind zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags verpflichtet.

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Vorteile einer Personengesellschaft
Die GbR ist für Freiberufler und andere Selbstständige vorteilhaft, da die formalen Anforderungen an die Gründung und Verwaltung gering sind. Es bedarf theoretisch keines Gesellschaftsvertrags, auch wenn der erfahrungsgemäß empfehlenswert ist. OHG und KG bieten mehreren Gesellschaftern die Gründung eines gemeinsamen und professionellen Unternehmens mit geringen Verwaltungskosten.
Nachteile einer Personengesellschaft
Im Vergleich zu einer GmbH sind die Personengesellschaften für gewerbliche Selbstständigkeiten im Nachteil. Es besteht keine beschränkte Haftung, wie bei einer GmbH. Zudem muss der Betriebsgewinn in voller Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes der Gesellschafter versteuert werden. Die Gewinne einer GmbH werden hingegen mit maximal 12,5 % Körperschaftssteuer versteuert.
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Selbständigkeit – eine gemeinnützige Gesellschaft gründen
Seit der Gesellschaftsrechtsreform von 2013 ist die Gründung einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft als gUG oder gGmbH möglich. Dabei handelt es sich um gewöhnliche Gesellschaften, mit dem selben Aufbau wie die klassische Gesellschaft, jedoch mit entscheidenden Unterschieden. Der Gesellschaftszweck einer gemeinnützigen Gesellschaft muss ausschließlich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein. Darüber hinaus darf die Gesellschaft nicht gewinnorientiert arbeiten, das heißt konkret, dass es keine Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter geben darf, und auch die Gehälter der Mitarbeiter und Geschäftsführer nicht unangemessen hoch ausfallen dürfen.
Private Enthaftung
Als Kapitalgesellschaften bieten auch die gUG und gGmbH ihren Gründern den Vorteil der privaten Enthaftung. Schulden der Gesellschaft fallen nur auf das Betriebsvermögen an, das Privatvermögen bleibt unangetastet.
Gründung mit Kapitalanforderung
Die gGmbH bedarf genau wie die GmbH eines Stammkapitals von mindestens 12.500,- €. Die gUG kann hingegen bereits mit 1 € Startkapital gegründet werden.

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Vorteile der gemeinnützigen Gesellschaften
Die Gemeinnützigen Gesellschaften bieten den Gründern vor allem Steuervorteile. Es fallen weder Umsatzsteuer noch Gewerbesteuer an. Darüber hinaus sind sie Schenkungs- und Erbschaftssteuerbefreit und Grundstücke die zum Gesellschaftszweck verwendet werden, werden nicht mit der Grundsteuer belastet. Auch genießen gUG und gGmbH ein positives Image und Vorteile bei staatlichen Förderungen.
Nachteile der gemeinnützigen Gesellschaft
Anders als bei der GmbH oder UG können die gemeinnützigen Pendants nicht gewinnorientiert agieren. Dadurch müssen sich die Gesellschaften auf Spendengelder und Fördermittel verlassen und die Gesellschafter können nur ein Gehalt als Geschäftsführer beziehen.
Sollten Sie Gewinnausschüttungen anstreben müssen Sie daher eine einfache Gesellschaft gründen und auf die Steuervorteile verzichten.
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Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen.
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Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Gesellschaft. Es trifft sowohl die zur Gründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.
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Musterprotokoll Download
Das Musterprotokoll ist die Minimalvariante einer Satzung bzw. Gesellschaftsvertrags. Wichtige vertiefende Regelungen sind nicht enthalten. Deshalb raten wir – falls nur möglich – von einem Musterprotokoll ab. Unsere Mandanten erhalten eine individuelle Satzung – zum gleichbleibenden Festpreis.
Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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Rechtsanwältin

Oksana Enns
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Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

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