Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die klassische erste Station der Selbstständigkeit. Viele Unternehmer beginnen als Einzelgewerbe und wandeln dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt in eine Gesellschaft um. Der große Vorteil des Einzelunternehmens ist die günstige und unkomplizierte Gründung, sowie die Möglichkeit bei einem Scheitern des Vorhabens, dieses einfach einzustellen. Nachteile sind hingegen die voll umfassende Haftung des Selbstständigen für Schulden sowie die ungünstige Besteuerung.
Die Unternehmergesellschaft
Eine der häufigsten Unternehmensformen die mit uns gegründet wird ist die UG – oder Unternehmergesellschaft. Es handelt sich um eine Form der Kapitalgesellschaft, bei der eine juristische Person gegründet wird, die selbstständig Vertragspartner werden kann, Eigentum erwirbt und das Geschäft trägt. Der Selbstständige Unternehmer ist meistens alleiniger Gesellschafter (oder Mitgesellschafter) und Geschäftsführer der UG.
Vorteil der UG ist die Enthaftung des Gründers. Schulden Ihrer Unternehmung fallen nur auf das Betriebsvermögen zurück, Ihr Privatvermögen wird nicht belastet. Nachteilig ist dafür die kompliziertere Gründung, mit Handelsregistereintrag, Notartermin und Gesellschaftvertrag.
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der absolute Klassiker des deutschen Unternehmertums. Auch für viele Gründer die sich zum ersten Mal selbstständig machen wollen ist sie eine interessante Rechtsform. Die GmbH ist der große Bruder der UG – genau wie die Unternehmergesellschaft ist sie eine Kapitalgesellschaft, jedoch schon weitaus länger rechtlich etabliert. Die GmbH bietet Ihren Gründern die Enthaftung ihres Privatvermögens, genau wie die UG. Darüberhinaus hat die GmbH das beste Image der Rechstformen Deutschlands, sodass Ihnen gerade im B2B-Bereich ein hohes Vertrauen entgegenschlägt.
Größter Nachteil der GmbH ist das nötige Stammkapital von mindestens 12.500,- €, womit die Gründung deutlich teurer ist als bei einer UG.
UG & Co. KG und GmbH & Co. KG
Die UG & Co. KG ist eine Mischform aus einer Unternehmergesellschaft und einer KG. Die UG wird einzige Komplemäntärin der KG. Kommanditisten der KG werden die Gründer und andere Investoren. Das Unternehmen verbindet dadurch die Vorteile der UG und der KG. Sie sind privat enthaftet und können steuergünstig und einfach Familienmitglieder oder Geschäftspartner als Investoren in Ihre Gründung einbeziehen.
Nachteilig ist, dass Sie zwei Gesellschaften gründen und führen müssen, was mit höheren Kosten und einem höheren Verwaltungsaufwand einhergeht.
Genauso können Sie GmbH und KG verbinden. Dadurch genießen Sie ein besseres Image als die UG & Co. KG, haben aber auch höhere Kosten bei der Gründung.
Personengesellschaften
Für wenige Selbstständige kommt auch die Gründung einer Personalgesellschaft in Frage. Die häufigsten Formen sind die GbR, OHG und KG. Personalgesellschaften bestehen immer aus mindestens zwei Gesellschaftern, welche einen Gesellschaftsvertrag schließen um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann bereits durch einen Handschlag zweier Geschäftspartner geschlossen werden und jeden Zweck verfolgen. Beide Gesellschafter haften damit gemeinsam für Verpflichtungen der Gesellschaft, es gibt keine private Enthaftung, aber auch keine speziellen Gründungsvoraussetzungen.
Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist hingegen eine Gesellschaft mit dem Zweck ein Handelsgewerbe auszuüben. Eine GbR muss in eine OHG umgewandelt werden, wenn das Geschäft ein bestimmtes Jahreseinkommen übersteigt. Die OHG muss in das Handelsregister eingetragen werden und der Gesellschaftsvertrag zwingend niedergeschrieben und von einem Notar beurkundet werden.
Die KG (Kommanditgesellschaft) besteht aus einem vollhaftenden Komplementär und den Kommanditisten, welche nur in Höhe ihrer Einlage haften. Dadurch wird die Haftung aus den Geschäften des Unternehmens für einen teil der Unternehmer begrenzt. Die KG wird nahezu ausschließlich in Kombination mit einer Kapitalgesellschaft als UG oder GmbH & Co. KG gegründet, um die private Haftung des Komplementärs auszuschließen.
Gemeinnützige Gesellschaften
Seit der Reform des Gesellschaftsrechts 2013 gibt es die Möglichkeit für Unternehmer eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft zu gründen. Bei der gUG oder gGmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit dem ausschließlichen Zweck der Gemeinnützigkeit. Dieser muss im Gesellschaftvertrag verankert werden. Darüberhinaus dürfen die Gesellschaften nicht Gewinnorientiert arbeiten und keine Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter tätigen.
Als Gegenleistung genießen die gemeinnützigen Gesellschaften dafür enorme Steuervorteile. So sind sie von der Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit. Darüberhinaus gibt es weitere Steuervorteile bei der Grundsteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer.