Gründung eines Solarunternehmens: Bundesweit mit Anwalt
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Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen und betreiben
Sie möchten sich in der Solar- oder Photovoltaikbranche selbstständig machen? Die Voraussetzungen dafür könnten kaum besser sein.
Beim Umstieg auf erneuerbare Energien spielt die Solarenergie eine wichtige Rolle. Immer mehr Solaranlagen werden installiert und müssen später fortlaufend gewartet, mitunter auch repariert werden.
Man unterscheidet zwei Arten von Solaranlagen:
- Solarthermie-Anlagen, für die Wärmegewinnung aus Sonnenenergie, und
- Photovoltaik-Anlagen, die auch der Stromgewinnung aus Sonnenenergie dienen. Sie wandeln die Sonnenstrahlung mit Hilfe von Solarzellen in elektrische Energie um.
Auch die Tätigkeiten sind unterschiedlicher Natur und reichen von der Entwicklung von Solarkraftwerken und den Kraftwerksbau über die Photovoltaik-Installation bis zum Vertrieb von Solar- und Photovoltaik-Anlagen.
Fragen wie:
- „Welche Berufsbilder gibt es in der Solarbranche?“,
- „Welche Voraussetzungen müssen Gründer mitbringen?“ oder
- „Welche Vorschriften sind einzuhalten?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihren Solarbetrieb – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche
- Im weltweiten Vergleich lag Deutschland zuletzt, hinter China, den USA, Japan und Indien, in der Nutzung von Photovoltaik zur Stromerzeugung auf dem fünften Platz.
- 2020 gab es in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 59 Gigawatt und einer Stromerzeugung von etwa 50 Terrawattstunden Strom.
- Allerdings werden nur 20 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien mittels Photovoltaik gewonnen. Der Anteil von Photovoltaik an der gesamten Stromerzeugung lag 2021 bei 8,8 Prozent.
Quelle: statista.com
Tätigkeitsfelder
Beruf Solateur
Solarteure sind Fachleute für Solartechnik, die sich mit Photovoltaik-Anlagen und/ oder Solarthermie befassen. Dabei geht es in erster Linie um die Planung, Installation und Wartung von Solaranlagen.
Solarteure verfügen meist über eine Ausbildung in den Bereichen Technik oder Handwerk. Viele haben zuvor als Sanitär-, Heizungstechniker oder Elektriker gearbeitet und eine Fortbildung zur Fachkraft für Solartechnik absolviert.
Allein schon der Betrieb einer Photovoltaikanlage geht mit weitreichenden Pflichten und entsprechendem Beratungsbedarf des Bauherrn einher:
- Wenn die Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss sie dem Netzbetreiber gemeldet werden.
- Eine ans Netz angeschlossene Anlage ist ferner in das Marktstammregister der Bundesnetzagentur einzutragen, damit eine Einspeisevergütung beansprucht werden kann.
- Das Finanzamt ist zu informieren, da selbst erzeugter und verbrauchter Photovoltaik-Strom besteuert wird.
- Größere Anlagen, die nicht auf Privathäusern sondern Gewerbegebäuden installiert sind, erfordern darüber hinaus eine Gewerbeanmeldung.
Wer z.B. Photovoltaikanlagen vertreibt und/oder installiert, sollte idealerweise nicht nur das entsprechende technische Know-how haben, sondern Kunden auch über die einzuhaltenden Vorschriften beraten können.
Photovoltaik-Verkauf und Installation
Zahlreiche Firmen bieten für Privat-Eigentümer oder Bauunternehmen die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an. Sie vertreiben, installieren und warten diese.
Bei Solarstrominstallateuren handelt es sich oft um Elektriker oder Heizungsbauer mit Zusatzqualifikation.
Am Anfang der Arbeiten steht die Analyse und Vorbereitung des geplanten Standortes der Anlage, also z.B. des Hausdachs und der Hauselektrik. Hierauf stützt sich die Planung der Photovoltaik-Anlage.
Die Solarpaneele und die gesamte Anlage müssen dann passgenau ausgelegt und konzipiert werden. Es folgen das fachgerechte Installieren, Anschließen und Verdrahten. Auch die spätere Wartung und ggf. Reparatur liegen in der Hand von Solarstrominstallateuren.
Verkäufer von Photovoltaik-Anlagen können ihre Kunden i.d.R. auch über die Pflichten als Anlagenbetreiber informieren, wie die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung beim Marktstammdatenregister. Ebenso über die umfangreichen Fördermöglichkeiten: Von der Einspeisevergütung über regionale Förderprogramme bis zu zinsgünstigen Krediten.
Schon seit 2002 erhalten Betreiber von PV-Anlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Seit dem 30. Juli 2022 gelten verbesserte Vergütungssätze. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet über den „Erneuerbare Energien-Standard“ zinsgünstige Kredite.
Solar-Kraftwerksbau
Wer beruflich Solarkraftwerke plant, entwickelt und errichtet, der hat dabei eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Das beginnt schon mit der Auswahl eines geeigneten Baugrundstückes. Es muss nicht nur über eine ausreichende Fläche verfügen, sondern z.B. auch den erforderlichen Einfall von Sonnenlicht zulassen. Das Gelände muss ferner eben genug sein, um dort Photovoltaikmodule großflächig und in hoher Zahl aufstellen zu können.
Von Bund, Land und Kommune sind im Vorfeld des Baus die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Immobilienmakler in der Solarbranche kennen die Anforderungen an Grundstücke für Solarkraftwerke genau. Sie wissen auch, welche Anforderungen an Baugenehmigungen für Solarkraftwerke gestellt werden und welche behördlichen Vorschriften in Bezug auf Umwelt- und Energiefragen gestellt werden,
Da die Wetterbedingungen für den Bau eines Solarkraftwerkes von ganz entscheidender Bedeutung sind, müssen auch hier Fachleute, sprich Meteorologen, mit ins Boot geholt werden, Nur sie können kompetent darüber Auskunft geben, ob der geplante Standort der Anlage hinsichtlich der Wetterbedingungen überhaupt dazu geeignet ist, Solarenergie wirtschaftlich zu erzeugen.
Sind die vorgenannten Voraussetzungen gegeben, geht es an den eigentlichen Bau. Hier sind natürlich im Solarkraftwerksbau erfahrene Bauingenieure und Bauleiter gefragt. Es gilt, das Baugrundstück/ den Baugrund in Hinblick auf die besonderen Anforderungen zu untersuchen, den Bau zu planen und die Arbeiten zu koordinieren und überwachen.
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
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Gründung eines Solar-/ Photovoltaikunternehmens Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen zunächst die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir arbeiten Ihren individuellen Gründungsplan aus. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen auch den Gesellschaftsvertrag.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens
Wir kümmern uns um die Eintragung Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens in das Handelsregister und erstellen Ihre Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Solar-/ Photovoltaikunternehmen müssen sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) anmelden. Selbständige Handwerker sind auch in die Handwerksrolle einzutragen
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Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – Handelsregistereintrag
Im Handelsregister stehen alle angemeldeten Gewerbebetriebe in Deutschland.
Wenn Sie Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen in einer handelsrechtlichen Form (UG, GmbH usw.) oder als eingetragener Kaufmann (e.K.) betreiben, ist es in das Handelsregister einzutragen.
Anmeldung beim Finanzamt
Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen muss auch beim Finanzamt angemeldet werden. Gerne übernehmen wir dies für Sie und erstellen ggf. auch Ihre Eröffnungsbilanz. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer.
Gewerbeanmeldung
Auch beim zuständigen Gewerbeamt muss Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen angemeldet werden. Wir übernehmen das für Sie. Auch organisieren wir zunächst einen Notartermin, damit die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen kann.
Anmeldung Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens bei der Handelskammer (HWK) oder IHK
Je nach Ausrichtung ist das Solar-/ Photovoltaikunternehmen bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) anzumelden. Die HWK kommt auf Meldung beim Gewerbeamt hin auf sie zu. Die Anmeldung ist Pflicht.
Eine zusätzliche Mitgliedschaft in der IHK ist erforderlich, wenn Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen ein Mischbetrieb ist, d.h. Sie nicht nur Installationsleistungen bieten, sondern z.B. zusätzlich den Verkauf, Ersatzteilvertrieb usw.
Eintragung in der Handwerksrolle
Alle selbständigen Handwerker sind in die sogenannte Handwerksrolle einzutragen. Um sich mit Ihrem Solar-/ Photovoltaikunternehmen selbständig zu machen, ist die Eintragung für Sie verpflichtend (§ 1 Abs. 1 der Handwerksordnung).
Berufsgenossenschaft
Ferner sind Sie zur Mitgliedschaft in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaften als Trägerin der gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet.
Bundesverbände
Berufsverbände setzen sich in Politik und Wirtschaft für die Angelegenheiten der Branche ein. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – Voraussetzungen
Vor der Gründung Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens sollten Sie einen Businessplan aufstellen. Er gibt eine Übersicht der Betriebsvorgänge und ist Grundvoraussetzung für Banken und andere Geldgeber.
Analysieren Sie vorab den Markt für Solar-/ Photovoltaikunternehmen (Mitbewerber, Nachfrage, Spezialisierung usw.). Vergleichen Sie auch Preise und Leistungsangebot der Konkurrenz. Können Sie ggf. ein erweitertes Leistungsspektrum oder eine Spezialisierung bieten?
Folgendes gehört in den Businessplan:
- Marktanalyse
- Standort
- Zielgruppe
- Dienstleistungsangebot
- Werbung
- Budget
Auch sollten die Kosten aufgestellt werden:
- Gründungs- und Verwaltungskosten,
- Anschaffung von Gerätschaften, EDV usw.
- Materialkosten, Stromkosten usw.
- Miet- und ggf. Umbaukosten,
- Kosten für Versicherungen, z.B. Betriebshaftpflicht.
- Steuern,
- Werbung
- Gehälter
- Wenn Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen witterungsbedingt nicht durchgehend arbeiten kann (Bsp.: Dacharbeiten) sind Sie trotzdem zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Sie können aber Saison-Kurzarbeitergeld (“Schlechtwettergeld”) beantragen.
Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe zulassungspflichtige Handwerke sind. Gewerbe, die sich mit Elektroinstallation und Heizungsbau befassen, sind danach zulassungspflichtig. Speziell im Bereich des Solarkraftwerksbaus werden u.a. auch Maurer, Beton- und Metallbauer tätig – allesamt zulassungspflichtige Handwerke.
Bringen Sie die erforderlichen Qualifikationen mit? Haben Sie außerdem auch das kaufmännische Know-how für die Führung eines Betriebes? Können Sie ggf. Weiterbildungen der HWK nutzen?
Bei meisterpflichtigen Handwerken können Betriebe grundsätzlich nur von Gründern eröffnet werden, die einen Meisterbrief haben. Es kann allerdings ggf. ausreichen, einen Meister als technischen Betriebsleiter im Betrieb anzustellen, wenn der Gründer selbst keinen Meisterbrief hat.
Auch Solarunternehmen brauchen Werbung und Marketing. Von der Internetseite bis zu Anzeigen in Printmedien, Online-Werbung usw.
Darüber hinaus gibt es Portale, auf denen Nutzer Aufträge für Handwerker einstellen können, wie z.B. myhammer. Über diese erreichen Sie einen größeren Kundenkreis. Auch ein Eintrag in Branchenverzeichnisse und bei Google Maps ist hilfreich
Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen, stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Oft werden sie als
- Einzelunternehmen
- GmbH oder als
- UG (haftungsbeschränkt)
gegründet.
Gründung Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens als Einzelunternehmen
Die häufigste Gründungsrechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist mit geringen Gründungskosten und wenig Aufwand verbunden. Ratsam ist sie aber nur dann, wenn wenig bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind, denn als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, auch mit Ihrem privaten Vermögen. Solar-/ Photovoltaik ist – wie alle Elektroinstallationen – potenziell gefahrenträchtig. Haftungsrisiken stehen damit immer im Raum.
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Gründung Ihrer Solar-/ Photovoltaikunternehmens als GmbH
Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen ist ein Mindestkapital von wenigstens 12.500 Euro nötig. Privat voll enthaftet sind Sie aber erst, wenn 25.000 Euro hinterlegt werden. Solange diese Summe nicht erreicht ist, haftet der Gründer eines Solar-/ Photovoltaikunternehmens in Höhe des noch ausstehenden Betrages auch privat.
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Gründung Ihres Handwerksunternehmens als UG
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ähnelt der GmbH. Das Stammkapital beträgt bei ihr aber nur 1 (symbolischen) Euro. In der Praxis ist der Kapitalbedarf natürlich höher, um die Geschäftstätigkeit des Solar-/ Photovoltaikunternehmens aufzunehmen zu können. Auch die UG bietet eine private Enthaftung.
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Buchhaltung des Solar-/ Photovoltaikunternehmens
Vor allem größere Solar-/ Photovoltaikunternehmen sind dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung anzuwenden. Verantwortlich ist der Geschäftsführer.
Pflicht zur doppelten Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und umgehend erfasst werden.
- Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung der Debitoren-Konten
- Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
- u.a.m
Buchhaltung auslagern
Mit der Auslagerung der Buchhaltung Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens an einen Externen können Sie sich ganz auf Ihre Dienstleistungen konzentrieren und behalten dennoch Ihre Finanzlage im Blick. Insbesondere größeren Solar-/ Photovoltaikunternehmen ist das Outsourcing der Buchhaltung zu empfehlen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Sie erhöhen die Produktivität Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens, sparen Zeit und können sich auf Kunden und Lieferanten konzentrieren.
Überblick Ihrer Finanzen
Sie haben dank des Reportings des externen Dienstleisters jederzeit eine Übersicht Ihrer Finanzlage Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens-
Auslagerung der Haftung
Als Geschäftsführer des Solar-/ Photovoltaikunternehmens sind Sie für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Mit der Auslagerung der Buchhaltung geht die Haftung auf den Externen über.
Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – Finanzierung
Bei der Eröffnung eines Solar-/ Photovoltaikunternehmens fallen erhebliche Kosten an. Zu den Gründungskosten im engeren Sinne kommt ein solides Start-Kapital für Mieten, Ausstattung, Gerätschaften, Werkzeuge, Material, aber auch laufenden Betriebskosten und Personalkosten hinzu.
Wenn Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, müssen Sie sich Fremdkapital beschaffen: Bankkredite, Investoren- oder Fördergelder. Da beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Solarenergie eine zentrale Rolle spielt, sind die Aussichten auf Investoren- und Fördergelder gut. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. in Form eines Beteiligungsvertrags denkbar.
Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – Marke anmelden
Für Solar-/ Photovoltaikunternehmen kann es sich lohnen, eine Marke anzumelden. Schutzfähig sind Unternehmensname, das Firmenlogo oder Ihre Leistungen.
Sie schützen Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen so vor Nachahmungsversuchen und können verhindern, dass jemand unter einem sehr ähnliche Namen schlechtere Leistungen bietet und dem guten Ruf Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens schadet. Mit einer Marke steigt zudem Ihr Wiedererkennungswert bei Kunden.
Sie können entweder eine deutsche oder – bei grenzüberschreitenden Geschäften – eine europäische Marke anmelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz
Deutsche Marke anmelden
Viele Solar-/ Photovoltaikunternehmen sind nur innerhalb Deutschlands tätig. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist damit i.d.R. die richtige Wahl. Sie bietet Ihnen Schutz im gesamten Bundesgebiet.
Europäische Unionsmarke anmelden
Wer mit seinem Solar-/ Photovoltaikunternehmen grenzüberschreitend tätig ist und Kunden aus mehreren Mitgliedstaaten der EU hat, sollte eher eine europäische Marke (EU-Marke) wählen.
Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – schlechte Internet-Bewertungen bei Google oder MyHammer löschen
Es gibt eine Reihe von Online-Portalen, auf denen User Bewertungen über Solar-/ Photovoltaikunternehmen abgeben können.
Dazu gehören unter anderem
- Google,
- MyHammer
- 11880 oder
- Facebook.
Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google. Für Solar-/ Photovoltaikunternehmen spielt aber z.B. auch MyHammer eine Rolle. Insgesamt informieren sich viele Verbraucher vor der Auftragsvergabe zunächst anhand von Online-Bewertungen.
Allerdings sind nicht immer alle Bewertung wahr bzw. gerechtfertigt. Manche Nutzer bewerten sogar Solar-/ Photovoltaikunternehmen, bei denen sie nie Kunde waren. Wird Ihr Betrieb schlecht bewertet, sollten Sie deshalb prüfen, ob die Rezension sich löschen lässt.
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So löschen Sie negative Bewertungen im Internet
Negative Internetbewertungen können Ihrem Solar-/ Photovoltaikunternehmen schaden und Sie um Aufträge bringen. Um eine Bewertung löschen zu lassen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unwahre Behauptung:Der Verfasser schildert einen Vorgang unzutreffend oder er war nicht einmal Kunde Ihres Solar-/ Photovoltaikunternehmens.
- Beleidigende Äußerung (z.B. “Solateur Y ist ein Nichtskönner und Betrüger”)
- Gefälschte Bewertung von Fake-Accounts werden mitunter von Konkurrenten abgegeben, um Wettbewerber zu diskreditieren.
So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir erhalten von Ihnen den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Vorfalls per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder über unser Kontaktformular. Alternativ können Sie eine kostenlose telefonischen Erstberatung nutzen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Danach überprüfen wir die Erfolgsaussichten der Löschung. Auch dies ist für Sie noch kostenlos. Erst danach können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.
Wir schreiben die Rechtsabteilung des jeweiligen Portals mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter an.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Bereits das erste anwaltliche Schreiben führt meistens zum Erfolg und die schlechte Bewertung wird seitens des Portals gelöscht.
Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Solar-/ Photovoltaikunternehmer schließen Sie mit den Kunden regelmäßig einen so genannten Werkvertrag. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Werkverträge sind durch eine Vorleistungspflicht gekennzeichnet: Der Solar-/ Photovoltaikunternehmer hat normalerweise die Leistung zu erbringen, bevor er bezahlt wird. Mit eigenen AGB haben Sie aber die Möglichkeit, die Risikoverteilung zu Ihren Gunsten zu modifizieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die das rechtliche Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Kunden regeln, sind gerade für Solar-/ Photovoltaikunternehmer besonders wichtig. Mit optimal angepassten AGB können Sie auch Ihre Haftung beschränken.
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie senden uns eine genaue Beschreibung Ihres Solarunternehmens
- Wir formulieren auf dieser Grundlage Ihre AGB.
- Sie können nun in Ihrem Sinne und rechtssicher Ihr Solarunternehmen betreiben.
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Datenschutzbeauftragter
Größere Solar-/ Photovoltaikunternehmen, die personenbezogene Daten Ihrer Auftraggeber automatisiert verarbeiten und bei denen mindestens neun Mitarbeiter mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, haben i.d.R. einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Schon der bloße Einsatz von Computertechnik gilt in diesem Zusammenhang als “automatisiert”.
Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Solar-/ Photovoltaikunternehmer benötigen Mitarbeiter. In dem Fall, dass Sie selbst keinen Meisterbrief haben, müssen Sie sogar einen Meister in Ihrem Betrieb anstellen. Fachkräftemangel herrscht auch in der Solar-/ Photovoltaikbranche und kann in der Gründungsphase zu Problemen führen.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, der benötigt dafür Arbeitsverträge. Mehr dazu lesen Sie unter den nachfolgenden Link.
Exkurs: Solar-/ Photovoltaikunternehmen abwickeln und schließen
Angesichts des Booms im Bereich der Erneuerbaren Energien ist es zwar unwahrscheinlich, es kann aber auch bei einem Solar-/ Photovoltaikunternehmen passieren, dass es nicht fortgeführt werden kann, sondern geschlossen werden muss.
Läuft Ihr Solar-/ Photovoltaikunternehmen über längere Zeit schlecht und Sie sammeln Schulden an, die Sie in absehbarer Zeit nicht mehr begleichen können, führt an der Insolvenz für Ihr Unternehmen kaum ein Weg vorbei.
Soll das Solar-/ Photovoltaikunternehmen aus anderen Gründen geschlossen werden, kommt aber auch die Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit in Frage. Dies ist oft die schneller Variante. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Ihr Unternehmen weder Schulden noch Vermögen hat. Mehr zum Thema lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.
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