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Solar-/ Photovoltaikunternehmen gründen und betreiben
Sie möchten sich in der Solar- oder Photovoltaikbranche selbstständig machen? Die Voraussetzungen dafür könnten kaum besser sein.
Beim Umstieg auf erneuerbare Energien spielt die Solarenergie eine wichtige Rolle. Immer mehr Solaranlagen werden installiert und müssen später fortlaufend gewartet, mitunter auch repariert werden.
Man unterscheidet zwei Arten von Solaranlagen:
- Solarthermie-Anlagen, für die Wärmegewinnung aus Sonnenenergie, und
- Photovoltaik-Anlagen, die auch der Stromgewinnung aus Sonnenenergie dienen. Sie wandeln die Sonnenstrahlung mit Hilfe von Solarzellen in elektrische Energie um.
Auch die Tätigkeiten sind unterschiedlicher Natur und reichen von der Entwicklung von Solarkraftwerken und den Kraftwerksbau über die Photovoltaik-Installation bis zum Vertrieb von Solar- und Photovoltaik-Anlagen.
Fragen wie:
- „Welche Berufsbilder gibt es in der Solarbranche?“,
- „Welche Voraussetzungen müssen Gründer mitbringen?“ oder
- „Welche Vorschriften sind einzuhalten?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihren Solarbetrieb – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche
- Im weltweiten Vergleich lag Deutschland zuletzt, hinter China, den USA, Japan und Indien, in der Nutzung von Photovoltaik zur Stromerzeugung auf dem fünften Platz.
- 2020 gab es in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 59 Gigawatt und einer Stromerzeugung von etwa 50 Terrawattstunden Strom.
- Allerdings werden nur 20 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien mittels Photovoltaik gewonnen. Der Anteil von Photovoltaik an der gesamten Stromerzeugung lag 2021 bei 8,8 Prozent.
Quelle: statista.com
Tätigkeitsfelder
Beruf Solateur
Solarteure sind Fachleute für Solartechnik, die sich mit Photovoltaik-Anlagen und/ oder Solarthermie befassen. Dabei geht es in erster Linie um die Planung, Installation und Wartung von Solaranlagen.
Solarteure verfügen meist über eine Ausbildung in den Bereichen Technik oder Handwerk. Viele haben zuvor als Sanitär-, Heizungstechniker oder Elektriker gearbeitet und eine Fortbildung zur Fachkraft für Solartechnik absolviert.
Allein schon der Betrieb einer Photovoltaikanlage geht mit weitreichenden Pflichten und entsprechendem Beratungsbedarf des Bauherrn einher:
- Wenn die Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss sie dem Netzbetreiber gemeldet werden.
- Eine ans Netz angeschlossene Anlage ist ferner in das Marktstammregister der Bundesnetzagentur einzutragen, damit eine Einspeisevergütung beansprucht werden kann.
- Das Finanzamt ist zu informieren, da selbst erzeugter und verbrauchter Photovoltaik-Strom besteuert wird.
- Größere Anlagen, die nicht auf Privathäusern sondern Gewerbegebäuden installiert sind, erfordern darüber hinaus eine Gewerbeanmeldung.
Wer z.B. Photovoltaikanlagen vertreibt und/oder installiert, sollte idealerweise nicht nur das entsprechende technische Know-how haben, sondern Kunden auch über die einzuhaltenden Vorschriften beraten können.
Photovoltaik-Verkauf und Installation
Zahlreiche Firmen bieten für Privat-Eigentümer oder Bauunternehmen die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an. Sie vertreiben, installieren und warten diese.
Bei Solarstrominstallateuren handelt es sich oft um Elektriker oder Heizungsbauer mit Zusatzqualifikation.
Am Anfang der Arbeiten steht die Analyse und Vorbereitung des geplanten Standortes der Anlage, also z.B. des Hausdachs und der Hauselektrik. Hierauf stützt sich die Planung der Photovoltaik-Anlage.
Die Solarpaneele und die gesamte Anlage müssen dann passgenau ausgelegt und konzipiert werden. Es folgen das fachgerechte Installieren, Anschließen und Verdrahten. Auch die spätere Wartung und ggf. Reparatur liegen in der Hand von Solarstrominstallateuren.
Verkäufer von Photovoltaik-Anlagen können ihre Kunden i.d.R. auch über die Pflichten als Anlagenbetreiber informieren, wie die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung beim Marktstammdatenregister. Ebenso über die umfangreichen Fördermöglichkeiten: Von der Einspeisevergütung über regionale Förderprogramme bis zu zinsgünstigen Krediten.
Schon seit 2002 erhalten Betreiber von PV-Anlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Seit dem 30. Juli 2022 gelten verbesserte Vergütungssätze. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet über den „Erneuerbare Energien-Standard“ zinsgünstige Kredite.
Solar-Kraftwerksbau
Wer beruflich Solarkraftwerke plant, entwickelt und errichtet, der hat dabei eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Das beginnt schon mit der Auswahl eines geeigneten Baugrundstückes. Es muss nicht nur über eine ausreichende Fläche verfügen, sondern z.B. auch den erforderlichen Einfall von Sonnenlicht zulassen. Das Gelände muss ferner eben genug sein, um dort Photovoltaikmodule großflächig und in hoher Zahl aufstellen zu können.
Von Bund, Land und Kommune sind im Vorfeld des Baus die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Immobilienmakler in der Solarbranche kennen die Anforderungen an Grundstücke für Solarkraftwerke genau. Sie wissen auch, welche Anforderungen an Baugenehmigungen für Solarkraftwerke gestellt werden und welche behördlichen Vorschriften in Bezug auf Umwelt- und Energiefragen gestellt werden,
Da die Wetterbedingungen für den Bau eines Solarkraftwerkes von ganz entscheidender Bedeutung sind, müssen auch hier Fachleute, sprich Meteorologen, mit ins Boot geholt werden, Nur sie können kompetent darüber Auskunft geben, ob der geplante Standort der Anlage hinsichtlich der Wetterbedingungen überhaupt dazu geeignet ist, Solarenergie wirtschaftlich zu erzeugen.
Sind die vorgenannten Voraussetzungen gegeben, geht es an den eigentlichen Bau. Hier sind natürlich im Solarkraftwerksbau erfahrene Bauingenieure und Bauleiter gefragt. Es gilt, das Baugrundstück/ den Baugrund in Hinblick auf die besonderen Anforderungen zu untersuchen, den Bau zu planen und die Arbeiten zu koordinieren und überwachen.
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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