• Gründung eines Tischlerbetriebs : Bundesweit mit Anwalt

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Tischlerbetrieb gründen und betreiben

Sie möchten sich mit einem Tischlerbetrieb selbständig  machen? Eine Tischlerei ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Möbeln, Fenstern, Türen, Treppen und anderen Holzprodukten spezialisiert hat. Zu den Aufgaben des Tischlers zählen auch das Bearbeiten und das Einbauen von vielfältigen Produkten aus dem Werkstoff Holz,.

Eine Tischlerei kann als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gegründet werden. Die Gründung einer Tischlerei erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorschriften.

So müssen verschiedene Genehmigungen und Regelungen beachtet werden. Je nach Bundesland können unterschiedliche Vorschriften gelten, die beispielsweise den Umgang mit Holzschutzmitteln oder die Lagerung von Holz betreffen. Außerdem muss die Tischlerei i.d.R.  bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet werden.

Fragen wie:

  • „Welche Rechtsform bietet sich für meine Tischlerei an?“ oder
  • „Muss ich einen Meisterbrief haben?“ oder

werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.

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Fakten zur Branche

  • Im Jahr 2021 betrug die Anzahl der Tischlerbetriebe rund 37.200.
  • Mit insgesamt rund 18.400 Lehrlingen im Jahr 2021 war der Beruf des Tischlers unter den Top Fünf der beliebtesten Ausbildungsberufe im Handwerk in Deutschland.
  • Im Ranking der meisten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen aller Berufe landete er mit rund 7.800 Neuverträgen unter den Top 20.
  • Mit 868 Euro im Monat im dritten Ausbildungsjahr ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Vergleich zu anderen Handwerksberufen eher gering.

Statistik: statista.com