Gründung eines Tischlerbetriebs : Bundesweit mit Anwalt
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Tischlerbetrieb gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einem Tischlerbetrieb selbständig machen? Eine Tischlerei ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Möbeln, Fenstern, Türen, Treppen und anderen Holzprodukten spezialisiert hat. Zu den Aufgaben des Tischlers zählen auch das Bearbeiten und das Einbauen von vielfältigen Produkten aus dem Werkstoff Holz,.
Eine Tischlerei kann als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gegründet werden. Die Gründung einer Tischlerei erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorschriften.
So müssen verschiedene Genehmigungen und Regelungen beachtet werden. Je nach Bundesland können unterschiedliche Vorschriften gelten, die beispielsweise den Umgang mit Holzschutzmitteln oder die Lagerung von Holz betreffen. Außerdem muss die Tischlerei i.d.R. bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet werden.
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform bietet sich für meine Tischlerei an?“ oder
- „Muss ich einen Meisterbrief haben?“ oder
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Tischlerei – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Fakten zur Branche
- Im Jahr 2021 betrug die Anzahl der Tischlerbetriebe rund 37.200.
- Mit insgesamt rund 18.400 Lehrlingen im Jahr 2021 war der Beruf des Tischlers unter den Top Fünf der beliebtesten Ausbildungsberufe im Handwerk in Deutschland.
- Im Ranking der meisten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen aller Berufe landete er mit rund 7.800 Neuverträgen unter den Top 20.
- Mit 868 Euro im Monat im dritten Ausbildungsjahr ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Vergleich zu anderen Handwerksberufen eher gering.
Statistik: statista.com
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
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Gründung eines Tischlerbetriebs Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen zunächst die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihren Tischlereibetrieb.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir arbeiten Ihren individuellen Gründungsplan aus. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen auch den Gesellschaftsvertrag.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihres Tischlereibetriebes
Wir kümmern uns um die Eintragung Ihres Tischlereibetriebs in das Handelsregister und erstellen wir Ihre Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Handwerksbetriebe müssen auch entweder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden. Selbständigen Handwerker werden zudem in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen
Zum Schluss erhalten Sie noch eine Abschlussberatung, in der Sie alle noch offenen Fragen klären können.
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Tischlerbetrieb gründen – Handelsregistereintrag
Eine Tischlerei muss in der Regel im Handelsregister eingetragen werden. Wenn sie z.B. als Kapitalgesellschaft gegründet wird ist der Handelsregistereintrag auch wichtig, um die eindeutige Identifikation des Unternehmens zu ermöglichen.
Anmeldung beim Finanzamt
Eine Tischlerei muss beim Finanzamt angemeldet werden, um eine Steuernummer zu erhalten und ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. In diesem Zusammenhang muss unter anderem die Wahl der Gewinnermittlungsart festgelegt werden.
Gewerbeanmeldung
Als Tischlerbetrieb müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Schritt. Es ist ein Notartermin zu organisieren und die Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen.
Anmeldung bei der Handwerkskammer (HWK) und IHK
Es ist die Anmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. Die Handwerkskammer wird Sie nach der Gewerbeanmeldung kontaktieren, um weitere Schritte zu besprechen. Wenn Sie einen Mischbetrieb führen, der neben Tischlerdienstleistungen auch den Verkauf oder Vertrieb von Material oder Tischlereierzeugnissen beinhaltet, ist auch eine zusätzliche Mitgliedschaft in der IHK notwendig.
Eintragung in der Handwerksrolle
Als selbständiger Tischlerbetrieb sind Sie verpflichtet, in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Dies gilt gemäß § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung und ist für eine erfolgreiche Gründung Ihres Tischlerbetriebs unerlässlich.
Berufsgenossenschaft
Als Tischlerbetrieb müssen Sie Mitglied in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft sein. Die Berufsgenossenschaft ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle von Unfällen ab.
Bundesverbände
Es kann sinnvoll sein, einem Berufsverband beizutreten. Berufsverbände setzen sich für die Interessen und Belange der Branche ein und vertreten diese in Politik und Wirtschaft. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist freiwillig.
Tischlerbetrieb gründen – Voraussetzungen
Vor der Gründung Ihres Tischlerbetriebs sollten Sie einen Businessplan aufstellen. Dieser dient nicht nur als Übersicht der Betriebsvorgänge für Sie selbst, sondern ist auch eine wichtige Grundlage für potentielle Geldgeber wie Banken.
Marktanalyse
Eine Marktanalyse ist wichtig, um den Bedarf für Tischlerbetriebe in der Region zu ermitteln. Hierbei sollten Sie die Konkurrenz, die Nachfrage und die Preisgestaltung genau unter die Lupe nehmen. Auch ein erweitertes Leistungsspektrum kann ein Alleinstellungsmerkmal für Ihren Tischlerbetrieb sein.
Standort
Der Standort Ihres Tischlerbetriebs sollte gut erreichbar und sichtbar sein. Eine Lage in einem Gewerbegebiet oder in der Nähe von anderen Handwerksbetrieben kann sich dabei als vorteilhaft erweisen.
Zielgruppe
Definieren Sie Ihre Zielgruppe genau und analysieren Sie ihre Bedürfnisse und Anforderungen an Ihre Produkte und Dienstleistungen. Hierbei können beispielsweise Privatkunden oder auch gewerbliche Kunden wie Architekten oder Bauunternehmen in Frage kommen.
Leistungsangebot
Beschreiben Sie Ihr Dienstleistungsangebot genau und differenzieren Sie es gegebenenfalls von der Konkurrenz. Hierbei können beispielsweise individuelle Sonderanfertigungen oder auch spezielle Materialien und Verarbeitungstechniken ein Alleinstellungsmerkmal für Ihren Tischlerbetrieb sein.
Werbung
Entwickeln Sie eine gezielte Werbestrategie, um Ihre Zielgruppe zu erreichen und potenzielle Kunden auf Ihren Tischlerbetrieb aufmerksam zu machen. Hierbei können verschiedene Kanäle wie beispielsweise Online-Marketing oder lokale Printwerbung genutzt werden.
Budget
Stellen Sie die Kosten für die Gründung und den Betrieb Ihres Tischlerbetriebs genau auf. Hierbei sollten Sie auch bedenken, dass Handwerker üblicherweise in Vorleistung gehen, bevor sie bezahlt werden. Zu den Kosten können beispielsweise Gründungs- und Verwaltungskosten, Anschaffung von Gerätschaften und EDV, Materialkosten, Miet- und Umbaukosten, Versicherungen, Steuern, Gehälter und Werbung gehören.
Qualifikationen und kaufmännisches Knowhow
Bei Ihrem Tischlerbetrieb handelt es sich um einen zulassungspflichtigen Beruf. Auch das kaufmännische Knowhow für die Führung eines Betriebs ist unerlässlich.
Weiterbildungen
Wenn Sie nicht über alle erforderlichen Qualifikationen oder kaufmännisches Knowhow verfügen, können Sie die Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer nutzen. Diese bieten beispielsweise Seminare und Kurse in den Bereichen Betriebsführung, Marketing oder auch Fachwissen an.
Förderprogramme
Auch gibt es verschiedene Förderprogramme, die Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildungen und der Gründung Ihres Tischlerbetriebs helfen können.
Bei meisterpflichtigen Handwerken wie dem Tischlerhandwerk ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Gründer einen Meisterbrief in dem betreffenden Handwerksberuf besitzt. Der Meisterbrief bescheinigt fachtechnische und kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie die Erlaubnis, Azubis auszubilden.
Meister als technischen Betriebsleiter
Es kann jedoch ausreichen, einen Meister als technischen Betriebsleiter im Betrieb anzustellen, wenn der Gründer selbst keinen Meisterbrief hat.
Altgesellenregelung
Durch die Altgesellenregelung können Handwerksunternehmen auch von Gesellen betrieben werden, die eine langjährige Berufserfahrung vorweisen können. Gemäß § 7b HwO erhält ein Betrieb eine so genannte Ausübungsberechtigung, wenn der Gründer die Gesellenprüfung abgelegt und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung hat, davon mindestens vier Jahre in leitender Position. Er muss zudem betriebswirtschaftliches und juristisches Know-how nachweisen.
EU-Bescheinigung
Nach § 9 der Handwerksordnung können auch Personen, die keine EU-Bürger sind, aber eine EU-Bescheinigung aus ihrem Heimatland vorlegen können, gestattet werden, einen Handwerksbetrieb zu eröffnen. Diese Bescheinigung muss die handwerkliche Qualifikation des Bewerbers nachweisen.
Werbung und Marketing sind für einen Tischlerbetrieb ebenso wichtig wie für jedes andere Handwerksunternehmen. Hierbei können verschiedene Kanäle genutzt werden, wie beispielsweise Social Media, Printmedien oder Online-Werbung.
Eine ansprechende, benutzerfreundliche Website ist unerlässlich. Stellen Sie auf Ihrer Website Ihre Dienstleistungen, Referenzen und Kundenbewertungen vor. Zeigen Sie z.B. Fotos von erfolgreich abgeschlossenen Projekten, um potenziellen Kunden einen Eindruck von Ihrer Arbeit zu vermitteln. Wichtig ist jedoch, dass dabei rechtliche Vorschriften beachtet werden.
Tragen Sie Ihren Tischlerbetrieb bei Google My Business ein. Dadurch erscheint Ihr Unternehmen in den Google-Suchergebnissen und auf Google Maps, was die lokale Sichtbarkeit erhöht.
Schalten Sie Anzeigen in lokalen Zeitungen, Radiosendern und auf Plakatwänden. Nehmen Sie an lokalen Veranstaltungen, Messen und Handwerkermärkten teil, um Ihr Unternehmen bekannter zu machen und Netzwerke aufzubauen.
Nutzen Sie Ihre Firmenfahrzeuge als mobile Werbefläche, indem Sie diese mit Ihrem Logo, Kontaktdaten und den angebotenen Dienstleistungen beschriften.
Eine erfolgreiche Werbestrategie für Ihren Tischlerbetrieb erfordert Zeit und Geduld. Testen Sie verschiedene Methoden, um herauszufinden, welche am besten für Ihr Unternehmen funktionieren, und passen Sie Ihre Strategie entsprechend an.
Tischlerbetrieb gründen – Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihr Tischlerunternehmen gründen, stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Für die Gründung einer Tischlerei stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, wie beispielsweise das Einzelunternehmen, die GbR, die GmbH oder die UG. Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe des Unternehmens und der persönlichen Haftung des Gründers.
Gründung Ihres Tischlerbetriebs als Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform bei Gründungen in Deutschland. Sie empfiehlt sich insbesondere, wenn Gründungskosten und -aufwand gering gehalten werden sollen und wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind. Selbstständige Tischler sollten jedoch beachten, dass sie als Einzelunternehmer unbeschränkt haften, auch mit ihrem privaten Vermögen.
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Gründung Ihrer Tischlerbetriebs als GmbH
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein Mindestkapital von wenigstens 12.500 Euro erforderlich. Um jedoch privat voll enthaftet zu sein, muss ein Betrag von 25.000 Euro hinterlegt werden. Solange diese Summe nicht erreicht ist, haftet der selbstständige Tischler in Höhe des noch ausstehenden Betrages auch privat.
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Gründung Ihres Tischlerbetriebs als UG
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt, UG) ähnelt der GmbH sehr stark. Der Unterschied besteht darin, dass das Stammkapital bei der UG nur einen symbolischen Wert von einem Euro hat. In der Praxis ist jedoch ein höheres Kapital notwendig, um die Geschäftstätigkeit aufnehmen und aufrecht erhalten zu können. Auch die UG bietet eine private Enthaftung.
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Buchhaltung des Tischlerbetriebs
Die Buchhaltung einer Tischlerei kann entweder in Eigenregie oder durch Outsourcing an einen externen Dienstleister erfolgen. Die Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Buchhaltung und den verfügbaren Ressourcen.
Vor allem größere Tischlereien sind dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung anzuwenden.
Es sind dann alle Geschäftsvorgänge exakt und umgehend zu erfassen.
Buchhaltung auslagern
Mit der Auslagerung der Buchhaltung können Tischler sich ganz auf Ihre Handwerksleistungen konzentrieren und sind dennoch immer genau auf dem Laufenden über Ihre Finanzlage. Insbesondere bei größeren Tischlereien ist das Outsourcing der Buchhaltung sinnvoll.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Sie erhöhen die Produktivität Ihres Handwerksbetriebes, sparen Zeit und können sich auf Kunden und Lieferanten konzentrieren.
Überblick Ihrer Finanzen
Sie haben dank des Reportings des externen Dienstleisters jederzeit eine Übersicht Ihrer Finanzlage und können zeitnah agieren.
Auslagerung der Haftung
Als Geschäftsführer des Handwerksbetriebs zeichnen Sie für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Mit der Auslagerung der Buchhaltung geht die Haftung auf den Externen über.
Tischlerbetrieb gründen – Finanzierung
Für die Gründung einer Tischlerei können verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, wie beispielsweise Bankkredite, Förderprogramme oder die Beteiligung von Investoren. Die Wahl der Finanzierungsmöglichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Kapitalbedarf und der persönlichen Bonität. Die Fremdfinanzierung durch einen Investor ist z.B. auch in Form eines Beteiligungsvertrags denkbar.
Bei der Eröffnung eines Tischlerbetriebes fallen erhebliche Kosten an. Zu den Gründungskosten im engeren Sinne kommen hohe Ausgaben in der Startphase hinzu.
Da ist Anmietung der Räume, ihre Ausstattung, Gerätschaften, Werkzeuge, Material, aber auch laufenden Betriebskosten und Personalkosten.
Tischlerbetrieb gründen – Marke anmelden
Die Anmeldung einer Marke ist wichtig, um die eigene Tischlerei von Konkurrenten abzugrenzen und einen Wiedererkennungswert zu schaffen. Eine Marke kann beispielsweise ein Logo oder ein Schriftzug sein und muss beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden.
Sie können entweder eine deutsche oder – bei grenzüberschreitenden Geschäften – eine europäische Marke anmelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung zur Markeneintragung
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung ins Markenregister, 10 Jahre Schutz
Deutsche Marke anmelden
Die meisten Tischlereibetriebe sind allenfalls regional tätig. Die Anmeldung einer deutschen Marke bietet dann hinreichenden Schutz im gesamten Bundesgebiet.
Europäische Unionsmarke anmelden
Wer allerdings grenzüberschreitend als Tischler tätig ist und Kunden aus mehreren Mitgliedstaaten der EU hat, sollte eher eine europäische Marke (EU-Marke) wählen.
Tischlerbetrieb gründen – schlechte Internet-Bewertungen bei Google oder MyHammer löschen
Negative Bewertungen können das Ansehen einer Tischlerei beeinträchtigen und potenzielle Kunden abschrecken. In einigen Fällen ist es möglich, negative Bewertungen löschen zu lassen, wenn sie beispielsweise unwahr oder diffamierend sind.
Zu den relevanten Portalen gehören unter anderem
- Google,
- MyHammer
- 11880 oder
- Facebook.
Viele Verbraucher prüfen vor der Auftragsvergabe an einen Tischler zunächst dessen Online-Bewertungen.
Es ist nicht immer der Fall, dass alle Bewertungen eines Tischlerbetriebs wahr oder gerechtfertigt sind. Manche Nutzer bewerten sogar Betriebe, bei denen sie nie Kunde waren. Wenn Ihre Tischlerei schlecht bewertet wurde, sollten Sie daher prüfen, ob die Rezension gelöscht werden kann.
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So löschen Sie negative Bewertungen im Internet
Negative Internetbewertungen können einem Tischlereibetrieb immens schaden und Aufträge kosten. Um eine Bewertung löschen zu lassen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unwahre Behauptungen: Der Verfasser schildert einen Vorgang, der sich so nicht zugetragen hat oder er war nicht einmal Kunde bei Ihnen.
- Beleidigende Äußerungen: Zum Beispiel “Tischler ist ein Gauner”.
- Gefälschte Bewertungen von Fake-Accounts: Diese werden auch von manchen Konkurrenten abgegeben, um Sie schlecht zu machen.
So gehen wir für Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vor
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir erhalten von Ihnen den Text Ihrer negativen Bewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Vorfalls per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder über unser Kontaktformular. Alternativ können Sie eine kostenlose telefonischen Erstberatung nutzen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Danach überprüfen wir die Erfolgsaussichten der Löschung. Auch dies ist für Sie noch kostenlos. Erst danach können Sie uns auf Wunsch über unser Auftragsformular. beauftragen.
Wir schreiben die Rechtsabteilung des jeweiligen Portals mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter an.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Bereits das erste anwaltliche Schreiben führt meistens zum Erfolg und die schlechte Bewertung wird seitens des Portals gelöscht.
Tischlerbetrieb gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind wichtig, um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Geschäftsbeziehung zwischen der Tischlerei und ihren Kunden festzulegen. AGB können beispielsweise Regelungen zu Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Haftung enthalten und sollten von einem Anwalt erstellt oder geprüft werden.
Als Tischler schließen Sie mit den Kunden einen so genannten Werkvertrag nach dem BGB. Damit geht für Sie eine Vorleistungspflicht einher: Sie haben die gesamte Leistung zu erbringen, bevor Sie bezahlt werden. Mit eigenen AGB können Sie dies modifizieren. Mit optimal angepassten AGB können Tischler ferner Ihre Haftung beschränken.
Ablauf der AGB-Erstellung
- Sie senden uns eine genaue Beschreibung Ihres Tischlerbetriebes
- Wir formulieren auf dieser Grundlage Ihre AGB.
- Sie können nun in Ihrem Sinne und rechtssicher Ihr Tischlerunternehmen betreiben.
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Datenschutzbeauftragter
Eine Tischlerei muss sich an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten und unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn in der Tischlerei personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Tischlerbetrieb gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Für den Betrieb einer Tischlerei können Mitarbeiter eingestellt werden. Hierbei sind verschiedene arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten, wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz. Außerdem müssen die Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich angemeldet werden.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, der benötigt ferner Arbeitsverträge. Mehr dazu lesen Sie unter den nachfolgenden Link.
Exkurs: Tischlerbetrieb abwickeln und schließen
Eine Tischlerei kann aus verschiedenen Gründen abgewickelt und geschlossen werden, beispielsweise aufgrund von Insolvenz oder altersbedingtem Ausscheiden des Gründers. Hierbei sind verschiedene rechtliche Vorschriften zu beachten, wie beispielsweise das Handelsgesetzbuch oder das GmbH-Gesetz.
Läuft die Tischlerei durchweg schlecht und macht Schulden, führt an der Insolvenz manchmal kein Weg vorbei.
Soll die Tischlerei aus anderen Gründen geschlossen werden, kommt aber auch die Liquidation oder Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit in Frage.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









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