EU Marke anmelden: Bundesweit vom Anwalt
✔ Kostenfreie Erstberatung
✔ Spezialisierte Fachanwälte
✔ Über 8000 zufriedene Mandanten
✔ Rund Um Service
Was ist eine EU Marke?
Eine EU Marke ist ein Kennzeichen, welches schriftlich, bildlich, akustisch oder als Geruch auftreten kann. Die meisten Markeneintragungen sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.
Privatpersonen, Unternehmen oder Selbstständige und Freiberufler können Unionsmarken anmelden. Es bedarf keines wirtschaftlichen Zwecks, um Markenschutz für eine europäische Marke zu erwerben.
EU-Marken können von profitorientierten oder non-profit Organisationen oder Privatpersonen angemeldet werden
Es bedarf keines wirtschaftlichen Verwendungszweckes, um eine EU-Marke anzumelden. Markenanmeldungen in der EU werden häufig von
- Vereinen und NGOs
- Handelsunternehmen
- Online-Unternehmen
- Finanzdienstleistern und Banken
- Selbstständigen Einzelpersonen
- Freiberuflern
- Einzelhandelsunternehmen
- Kleinunternehmen
- Privatpersonen oder
- Regierungsorganisationen
vorgenommen.
Es benötigt kein öffentliches Auftreten, damit die europäische Marke erfolgreich eingetragen werden kann. Daher können Unionsmarken auch angemeldet werden, bevor ein Produkt auf dem Markt ist oder ein Projekt an die Öffentlichkeit tritt.
Die Geschichte der Marke in Europa
Die Marke ist aus dem Drang heraus entstanden, bestimmte Produkte zu kennzeichnen und von anderen Produkten abzuheben. Interessanterweise war es gerade der Biermarkt, der im 14. Jahrhundert entstanden ist, welcher als erste Branche das Bedürfnis nach Vermarktung dieser Art hatte. So waren es die Brauereien von Garley und das Franziskaner Weissbier, die im Jahr 1314 bzw. 1363 die ersten markenähnlichen Bezeichnungen ins Leben gerufen haben.
Die weitläufige Verbreitung der Verwendung von Marken nahm im 18. Und 19. Jahrhundert Fahrt auf. Durch den Beginn der Industrialisierung entwickelte sich eine enorme Produktvielfalt. Es entstand das Bedürfnis, Produkte voneinander unterscheiden zu können. Hersteller und Ladenbesitzer stempelten und brannten ihre Logos auf Fässern und Holzkisten ein.
Die Unternehmen hinter den ersten deutschen Marken sind auch heute noch aktiv. Vielen Verbrauchern sind sie ein Begriff. Dieser Prozess zeigt, welchen enormen Wert eine erfolgreiche und von der Zielgruppe akzeptierte Marke für ein Unternehmen haben kann.
International bekannte ältere Marken sind beispielsweise:
- Barclays: Die Bank wurde unter diesem Namen bereits im Jahr 1690 gegründet. Im Jahr 1969 installierte das Unternehmen den ersten Geldautomaten auf der Welt.
- MOET & Chandon: Der Champagner-Hersteller wurde im Jahr 1743 gegründet. Bis heute ist die Marke international bekannt und wird als Mainstream-Champagner getrunken.
- Jim Beam: Der amerikanische Bourbon wurde im Jahr 1795 gegründet. Laut eigener Aussage hat ein langatmiger Fokus auf das Marketing zum internationalen Erfolg der Marke geführt.
- Colgate: Die weltweit bekannteste Zahnpaste wurde im Jahr 1806 gegründet. Der Markenname wird beinahe jedem Kind auf der Welt ein Begriff sein.
- AXA-Versicherungen: Das im Jahr 1817 gegründete Unternehmen ist auch in Deutschland erfolgreich.
Das erste Markenschutzgesetz, welches dem heutigen Gesetzen in Ihrer Form ähnelt, wurde im Jahr 1875 ins Leben gerufen. Die erste deutsche Marke, die offiziell eingetragen wurde, war die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH.
Innerhalb Europas gründeten die meisten industrialisierten Staaten ihre Markenämter im 19. Jahrhundert. Der Bedarf entstand durch die zunehmende Produktvielfalt der Industrialisierung. Bis zur internationalen Synchronisierung des Markenrechts sollten ab diesem Zeitpunkt noch ein weiteres Jahrhundert vergehen.
Die Markenregister Europas wurden mit zunehmendem Zeitverlauf ausgebaut. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der markenrechtlichen Organisation, denn ohne gepflegte Register ist es schwierig bis unmöglich, den Markenschutz zwischen zwei Marken zu identifizieren.

Online EU Marke anmelden
Sie können Ihre EU Marke direkt online anmelden, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Anmeldung Ihrer EU Marke. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Markenanmeldung oder den Kosten und dem Ablauf der Anmeldung.

Anmeldung Ihrer EU Marke
Wir begleiten Sie von der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, der Bekanntheitsschutzprüfung, über die Anmeldung der EU Marke beim DPMA bis hin zur sicheren Eintragung der EU Marke im Markenschutzregister.
Unterschiedliche Markenkategorien
Eine Marke ist erstmal nur eine Kennzeichnung. Sie kann über verschiedene Medien kommuniziert werden. Die europäische Marke muss in erster Linie die Darstellbarkeit des Art. 4b UMV und Art. 7 Abs. 1 UMV erfüllen. Die häufigsten Markenarten sind:
Die Wortmarke
Eine Wortmarke besteht im Grunde aus einer Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Symbolen. Die Voraussetzung ist, dass die Kombination mit einer einfachen Druckschrift eingetragen werden kann. In der Regel ist eine Wortmarke als solche eintragbar, wenn sie in Microsoft Word dargestellt werden kann. Welche Schriftart, Farbe, Größe und Formatierung für die Marke eingesetzt wird, ist irrelevant. Ist die Wortmarke erfolgreich als Unionsmarke eingetragen, so erstreckt sich der Markenschutz über jegliche schriftliche Darstellungsform.
Relevant für die Eintragungsfähigkeit einer Wortmarke ist in der Regel die Unterscheidungskraft. Ein durchschnittlicher, informierter und verständiger Verbraucher muss in der Lage sein, die Wortmarke eindeutig von allgemeinen Begrifflichkeiten und anderen Marken abzugrenzen.
So sind deskriptive Begriffe beispielsweise generell von der Anmeldung europäischer Marken ausgeschlossen. Eine allgemeine Beschreibung, wie etwa „Yoga-Leggins“, wird aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft vom EUIPO abgelehnt werden. Selbes gilt für Gattungsbegriffe bestimmter Waren und Dienstleistungen.
Namhafte bekannte Wortmarken sind beispielsweise:
- BMW
- Samsung
- Nike
Sobald ein grafisches Element eingebracht werden soll, muss eine Bildmarke angemeldet werden. Viele große Unternehmen melden zusätzlich zur Wortmarke eine Bildmarke an.
Die Bildmarke
Im Gegensatz zur Wortmarke wird eine Bildmarke nicht anhand von Buchstaben dargestellt. Die Bildmarke umfasst grafische Elemente, wie ein Design oder andere grafische Gestaltungselemente. Besonders ist bei diesem Markentyp, dass der Markenschutz lediglich für die grafische Ausgestaltung einer Marke in der angemeldeten Form gilt. Theoretisch wäre es möglich, ähnliche oder identische Bildmarken mit anderer grafischen Ausgestaltung anzumelden. Praktisch gibt es häufig weitere Rechtshindernisse, die diesen Vorgang verhindern. Die Bildmarke verkörpert häufig die Logos bestimmter Unternehmen.
Namhafte europäische Marken wären beispielsweise:
- Das Thinkpad-Logo von Lenovo
- Das Mini-Logo von BMW
- Der Adler von Lufthansa
Die Wort-Bild-Marke
Die Wort-Bild-Marke ist eine häufige Markenform, die von Anmeldern verwendet wird, wenn neben der reinen Wortmarke auch eine bestimmte Darstellungsform markenrechtlich geschützt werden soll. Häufig zielt dies auf die Sicherung einer bestimmten Schriftweise ab.
Ein Unterschied zur Wortmarke ist jedoch, dass in der Regel keine ähnlichen Begriffe markenrechtlich geschützt werden. Die Wort-Bild-Marke sichert lediglich den genauen Begriff sowie die seine grafische Darstellungsform ab. Diese Markenform ist sinnvoll für die Sicherung von Marken, die aus einer Zeichenkombination sowie einer bestimmten Schriftform bestehen und dabei auf ein Logo verzichten.
Weltweit bekannte und erfolgreiche Wort-Bild-Marken sind:
- Der Coca Cola-Schriftzug
- Der PUMA-Schriftzug
- Das TUI-Logo
Die Farbmarke
Die Farbmarke tritt in der Praxis eher selten auf. Die Eintragung ist mit besonderen Hürden durch die absoluten und relativen Schutzhindernisse gepflastert. In wenigen Fällen ist es Anmeldern gelungen nachzuweisen, dass die Farbe des individuellen Markenschutzes für ihr Projekt oder Unternehmen bedarf. Beispiele für erfolgreich eingetragene Farbmarken sind beispielsweise:
- Das Magneta der Telekom
- Das Tiffany-Blau (US-Kaufhaus Tiffany)
- Kanariengelb (Post-its Klebezettel)
Die akustische Marke
Ebenfalls weniger anzufinden, aber durchaus interessant sind die akustischen Marken oder Hörmarken. Sie sichern die Kombination einer bestimmten Tonfolge ab. In der Regel sind dies Werbelieder und Jingles. Seit dem 1. Oktober 2017 werden Hörmarken nicht mehr durch die grafische Wiedergabe der Notentöne, sondern durch eine Audiodatei wiedergegeben werden. Bekannte und namhafte Beispiele für akustische Marken sind:
- Der Werbejingle von Telekom
- Das Tarzan-Gebrüll
- Darth Vaders Atem (Star Wars)
- Das Geräusch eines Lichtschwertes (Star Wars)
Die 3D-Marke
Die 3D-Marke wird auch als Formmarke bezeichnet. Es werden zunehmend mehr europäische Marken als Formmarken angemeldet. Dabei wird die physische Gestaltungsform eines Produktes gesichert. Sie können entweder alleine nur als Form oder als Formmarke mit Wortelementen beim EUIPO angemeldet werden. Bekannte Beispiele europäischer Formmarken sind etwa:
- Die Kastenbatterie von Duracell (UM 00146705)
- Die Coca Cola-Dose (mit Schriftzug)
- Die Toblerone-Schokoladenform
Die Mustermarke
Die Mustermarke ist eine spezielle Variante der Bildmarke. Anstatt ein einfaches Logo wiederzugeben, wird eine grafisch gestaltete Fläche gesichert. Diese kann entweder als Markenlogo verwendet oder flächendeckend auf einem Produkt eingebracht werden. Bekannte Mustermarken kommen etwa aus dem Luxussegment der Modeindustrie:
- Das Burberry-Muster
- Das Louis Vuitton-Muster
Die Positionsmarke
Die Positionsmarke als Kennzeichnung wird verwendet, um bestimmte Markierungen auf Waren und Produkten markenrechtlich zu sichern. Besonders in der Modeindustrie wird diese Markenform angewandt. Beispielsweise um markenrechtlich Grafiken und Markierungen zu schützen, die alleine keinem Markenschutz unterliegen können. Erst die Anbringung an einer bestimmten Stelle auf einem Produkt taugt zur Unterscheidungskraft. Für die Anmeldung einer EU-Marke ist eine Bilddatei als JPG-Format anzumelden:
- Roter Strich an der Hacke (Prada-Schuhe)
Weitere Markenformen
Es gibt weitere Markenformen. Die zunehmende Digitalisierung und Medialisierung unserer Welt schafft fortlaufend neue Markenformate, deren markenrechtlicher Schutz für Unternehmen überlebenswichtig wird.
So kann seit dem 1. Oktober 2017 eine Multimedia-Marke als EU-Marke angemeldet werden. Weiter Markenformate sind etwa die Geruchsmarke, die Tastmarke, die Hologrammarke, die Bewegungsmarke oder die Geschmacksmarke.
EU Markenanmeldung vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Jetzt direkt Ihre deutsche Marke anmelden lassen!
Ihre Fragen und unsere Antworten zur Anmeldung einer EU Marke:
Stellen Sie hier Ihre Frage
EUIPO Markenregistrierung für Nilara; Angebotsanfrage
18 Dez 2020/0 Kommentare/in EU Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein maltesisches Unternehmen und möchten gerne unsere Unternehmensmarke bei EUIPO registrieren. Auf Malta haben wir aber leider Schwierigkeiten ein Berater mit dem Fachgebiet auf Markenregistrierungen zu finden. Da bei uns intern die verantwortlichen Kollegen auch die deutsche Sprache beherrschen, würden wir gerne mit Ihrer Anwaltskanzlei kooperieren. Falls Sie […]
Eu Marke 1 neu Klasse hinzuführen
25 Dez 2019/1 Kommentar/in EU Marke anmeldenSehr Geehrte Damen und Herren, Z.z haben wir aktiv eine Internationale Marke bei der WIPO der in 2029 abläuft, mit Basic Office Deutschland. Momentan haben wir 2 Klassen eingetragen, und wir brauchen noch 1 dazu. Es its das möglich? Können Sie uns bei dieser Angelegenheit weiter helfen? Mit freundliche Grüsse José delgado
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN

BEWERTUNG
LÖSCHEN

AGB
ERSTELLEN

Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Bankenrecht
Unternehmensrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: info@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: Kraus Ghendler GbR, der GHENDLER RUVINSKIJ Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).