So funktioniert die Liquidierung einer UG nach Abweisung der Insolvenz mangels Masse
Nachdem bei einer UG eine Insolvenz eröffnet wurde, übernimmt im Normalfall ein Insolvenzverwalter die Liquidation der noch vorhandenen Vermögensbestandteile. Dies ändert sich, wenn eine Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird.
In Kürze:
- Nach einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse liquidiert nicht der Insolvenzverwalter, sondern in der Regel die Geschäftsführung (oder ein zugezogener Experte).
- Dabei werden die laufenden Geschäfte beendet, bestehende Forderungen eingezogen und das Gesellschaftsvermögen in Geld umgesetzt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Auflösung und Löschung ohne Sperrjahr in Betracht
Eine solche Ablehnung des Insolvenzantrags ist meist einschlägig, wenn noch eine gewisse Vermögensmasse in der Gesellschaft vorhanden ist, diese jedoch gleichzeitig nicht zur Deckung der Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens ausreicht. Die Liquidation richtet sich dann nach dem Gesellschaftsrecht (§§ 66 ff. GmbHG) und eben nicht nach den Vorschriften des Insolvenzrechts.
Der wohl wichtigste Unterschied ist, dass dann bei der Liquidation des Unternehmens kein Insolvenzverwalter, sondern (im Regelfall) die Geschäftsführung selbst zum Liquidator wird. Tweilweise lohnt es sich jedoch auch, externe Hilfe (also einen Rechtsanwalt oder anderweitig Sachverständigen) bei der Liquidation hinzuzuziehen.
Wie dies im Einzelnen abläuft und was Sie als UG-Geschäftsführer in dieser Situation beachten müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:
Inhalt dieser Seite:
- Die Abweisung mangels Masse
- Folgen einer Abweisung mangels Masse
- Stellung und Aufgaben der Liquidatoren
- Ablauf der Liquidation
- Das Sperrjahr
- Insolvenzverschleppung vermeiden!
- Die Abwicklung der Verbindlichkeiten
- Wie ist die Vermögensmasse aufzuteilen?
- Die Einziehung der Forderungen
- Die Beendigung der Liquidation
- Alternative: Auflösung und Löschung der UG ohne Sperrjahr
- Auflösung und Löschung ohne Sperrjahr vs. Liquidation
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.