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    Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer sind Menschen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durch einen privatrechtlich geschlossenen Vertrag (Arbeitsvertrag) verpflichtet werden, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Sie erfüllen somit zugeteilte Aufgaben des Arbeitgebers gegen Bezahlung. Arbeitnehmer sind weisungsgebunden und sozialversicherungspflichtig.

    Die Arbeitnehmereigenschaften

    In der Praxis wird in erster Linie eine Abgrenzung des typischen Arbeitnehmer zu Selbstständigen und arbeitnehmerähnlichen Personen durchgeführt. Zur Abgrenzung werden typische Eigenschaften, die für einen Arbeitnehmer sprechen, herangezogen. Anwendung finden diese Eigenschaften insbesondere in problematischen Fällen der Abgrenzung.

    Dies sind die typischen Eigenschaften, die für einen Arbeitnehmer sprechen:

    • Die Eingliederung des Arbeitnehmers in eine fremde Arbeitsorganisation
    • Die Weisungsgebundenheit bzw. -abhängigkeit
      • Eine Weisungsabhängigkeit liegt vor, wenn die tätige Person ein festes zugewiesenen Tätigkeitsfeld und feste Arbeitszeiten hat.
      • Ein weiteres Indiz für die Weisungsabhängigkeit eines Arbeitnehmers besteht darin, dass die Person die Ausübung der Tätigkeit nicht frei gestalten kann.
    • Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
      • Dieses spiegelt sich insbesondere in § 106 GewO (Gewerbeordnung) wieder, wonach der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann.
      • Das Weisungsrecht gilt, sofern die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, den Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
      • Weiterhin gilt das Weisungsrecht auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens des Arbeitnehmers im Betrieb.
      • Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber auf Behinderungen des betroffenen Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
    • Die Abführung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen
      • Hierbei handelt es sich um formale Abgrenzungsindizien. In der Praxis sind sie für die Abgrenzung regelmäßig von untergeordneter Bedeutung.

    Bei der Beurteilung, ob es sich um einen Arbeitnehmer handelt, wird neben der Vertragsgestaltung des Arbeitsvertrags, auch die tatsächliche Durchführung der vertraglichen Beziehung maßgeblich sein.

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    Bedeutung der Arbeitnehmereigenschaft

    In Deutschland ist die Eigenschaft des Arbeitnehmers insbesondere in Bezug auf die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts mit seinen spezifischen Kündigungsschutzregelungen bedeutsam. Über die Arbeitnehmereigenschaft lassen sich auch die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers definieren.

    Die „klassischen“ Arbeitnehmer

    Zu den klassischen Gruppen der Arbeitnehmer gehören:

    • Angestellte,
    • leitende Angestellte,
    • Arbeiter und
    • Auszubildende.

    Keine Arbeitnehmergruppen

    Hingegen werdenunter anderem folgende Gruppen nicht als Arbeitnehmer angesehen:

    • Arbeitslose
    • Beamte und Richter
    • Selbstständige
    • Arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Scheinselbstständige)
    • Gesellschafter, die für ihre Gesellschaft tätig werden
    • Strafgefangene
    • Vereinsmitglieder
    • Geistliche Amtsträger und Kirchenbeamte (hier gilt kirchliches Dienstrecht, kein Privatrecht)
    • Rentner
    • Vorstandsmitglieder von juristischen Personen

    Die Pflichten des Arbeitnehmers

    Die Hauptpflicht eines Arbeitnehmers besteht in der Erfüllung der Arbeitspflicht. Das bedeutet, dass er zur Leistung der vereinbarten Arbeit verpflichtet ist. Diese Arbeitspflicht kann durch Vertragsbruch, Arbeitsverhinderung oder -beeinträchtigung und Arbeitsversäumnis durch den Arbeitnehmer verletzt werden.

    Unter die Nebenpflichten eines Arbeitnehmers können beispielsweise Treue-, Verschwiegenheits-, Rücksichtnahme- und Schutzpflichten als auch Wettbewerbs- und Abwerbungsverbote fallen. Auch der pflegliche Umgang mit den von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Materialien und Werkzeugen kann eine Nebenpflicht begründen.

    Die Rechte des Arbeitnehmers

    Das Hauptrecht eines Arbeitnehmers besteht in der vereinbarten Entlohnung durch den Arbeitgeber.

    Nebenrechte bestehen in gewisser Weise wechselseitig. So hat der Arbeitgeber auch das Recht auf die Treue- und Verschwiegenheitspflicht seines Arbeitsnehmers.

    Weiterhin bestehen u.a. folgende Nebenrechte des Arbeitnehmers:

    • Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
      • In der Praxis stellt sie eine sehr wichtige Nebenpflicht dar. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Materialien und Werkzeuge die den geltenden Bestimmungen in Bezug auf Sicherheit für Leib und Leben entsprechen.
    • Das Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
      • Dieses Recht besteht bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb des Arbeitgebers.

    Zudem bestehen Rechte, die sich nicht direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Wie etwa die folgenden Rechte:

    • Die Koalitionsfreiheit
      • Insbesondere das Recht einer Gewerkschaft beizutreten, sich dort zu betätigen und zu streiken.
    • Das Recht auf Erholungsurlaub
    • Das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    • Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechte
      • Zum Beispiel: Aktiv und passiv bei der Wahl eines Betriebsrats mitzuwirken
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