Gewinnausschüttung

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    GmbH / UG Gewinnausschüttung: So wird die Entnahme einer GmbH oder UG besteuert

    Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die den juristischen Personen des Zivilrechts zuzuordnen ist. Der Vorteil dieser Gesellschaft liegt auf der Hand: Grundsätzlich haften die Gründer nicht mit Ihrem Privatvermögen. Es wird eine Haftsumme bei Gründung (mindestens 25.000 Euro) eingezahlt und man ist als Gründer aus der Haftung raus. Steuerlich wird die GmbH anders behandelt als die Personengesellschaften oder Einzelunternehmer. Die GmbH unterliegt der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Diese Steuerarten spielen bei der Gewinnausschüttung eine gewichtige Rolle.

    Wie werden Gewinne einer GmbH / UG ermittelt?         

    Die Grundlage für die Besteuerung ergibt sich aus § 7 des Körperschaftsteuergesetzes. Hiernach ist das zu versteuernde Einkommen der GmbH der Körperschaftsteuer unterworfen. Das Einkommen lässt sich somit anhand der Einkunftsarten berechnen. Als Grundlage dient hierbei die Handelsbilanz, deren Bestandteil auch die Gewinn- und Verlustrechnung ist. Im ersten Schritt müssen Sie als Gründer den Gewinn ermitteln, den die GmbH versteuern muss. Die GmbH ist an das Steuersubjekt, dass diese Bilanzen ausweisen muss. Um den Gewinn zu mindern, darf die GmbH ihre Verluste aus den Vorjahren bis zu einer bestimmten Summe nachtragen. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen. Ein Verlust aus dem Vorjahr kann mit dem Gewinn des aktuellen Geschäftsjahres gegengerechnet werden. Dies wirkt sich im Ergebnis steuermindernd aus. In der Berechnung werden auch Gewinne und Verluste miteinbezogen, die noch nicht ein- oder ausgegangen sind. Hierbei handelt es sich in der Regel um offene Rechnungen, die noch nicht bezahlt worden sind. Der Gewinn der am Ende als Ergebnis für das Geschäftsjahr ausgewiesen wird, wird mit einem Steuersatz von 15 Prozent versteuert.

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    Jahresabschluss einer GmbH / UG

    Wenn Sie sich für die Gründung einer GmbH entschieden haben, sollten Sie sich mit den steuerlichen Regelungen einer Kapitalgesellschaft vertraut machen. Die GmbH muss einen Jahresabschluss erstellen, der in Abhängigkeit von der Größe der GmbH 3 bis 6 Monate nach Jahresende fertig sein muss. In  diesem Jahresbericht sind neben der sogenannten Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bilanz, ein Anlagenspiegel und ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresbericht der GmbH wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er liefert den Kunden, Banken und Gläubigern wichtige Informationen über Ihre GmbH.

    Vergütung der Geschäftsführer einer GmbH / UG

    Die Geschäftsführer einer GmbH erhalten für Ihre Tätigkeit von der Gesellschaft eine Vergütung. Diese Vergütung wird in einem separaten Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft geregelt. Selbst der Geschäftsführer einer sogenannten Ein-Personen- GmbH, in der der Geschäftsführer auch der Alleingesellschafter ist, erhält eine Vergütung von der Gesellschaft für seine Tätigkeit. Die Versteuerung und Verrechnung des Gehalts erfolgt über eine persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers.

    Gewinnausschüttung einer GmbH / UG

    Von der Vergütung für die Tätigkeit ist die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zu unterscheiden. Grundsätzlich haben die Gesellschafter einen Anspruch auf die Ausschüttung des Bilanzgewinns. Häufig werden die Gewinne in den ersten Jahren im Unternehmen belassen und für das Wachstum des Unternehmens verwendet (Thesaurierung). Wenn die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung beschließen, dann werden diese Gewinne besteuert mit der sogenannten Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer liegt derzeit bei 25 %.

    Verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH / UG

    Häufig kommt es in der Praxis auch zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Diese erfolgen in der Regel ohne offiziellen Gesellschafterbeschluss. Eine solche verdeckte Gewinnausschüttung kann wissentlich oder sogar unwissentlich geschehen. Wenn beispielsweise der Geschäftsführer ein unangemessen hohes Gehalt bezieht oder ein zinsloses Darlehen von der Gesellschaft an einen Gesellschafter vergeben wird, kann bereits eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.

    Problematisch wird eine verdeckte Gewinnausschüttung dann, wenn das Finanzamt davon erfährt. Aus rechtlicher Sicht darf eine verdeckte Gewinnausschüttung den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern. Häufig werden solche verbotenen Gewinnausschüttungen bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes aufgedeckt. Dann kommt es zu einer Besteuerung der Gewinnausschüttung.

    Gewerbesteuer

    Die GmbH ist darüber hinaus verpflichtet Gewerbesteuer zu entrichten. Die Gewerbesteuer bestimmt sich nach dem Gewerbeertrag, der sich vom Gewinn ableitet und sich aus bestimmten Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt. Die Gewerbesteuer fällt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch aus.

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