Restaurantgründung

Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Gründung eines Restaurants: Die Gaststättenerlaubnis

    Viele Menschen träumen davon, sich selbstständig zu machen und ein Restaurant zu eröffnen. Was so verlockend klingt, kann bei der Gründung zu verschiedenen Schwierigkeiten kommen, die es elegant zu umschiffen gilt. Wenn Sie Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten wollen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Bei Aufnahme eines Gaststättengewerbes muss eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle erfolgen. Bei der Gründung eines Restaurants ist daher eine sogenannte Gaststättenerlaubnis erforderlich. Was sich dahinter verbringt und wie Sie ein solche Erlaubnis bekommen, werden wir Ihnen in diesem Beitrag näher erläutern.

    Wann benötige ich eine Gaststättenerlaubnis?

    Bevor Sie ein Restaurant eröffnen müssen Sie die behördlichen Genehmigungen einholen. Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr in Ihrem Restaurant anbieten möchten, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Die Abgabe alkoholfreier Getränke und Speisen ist dagegen erlaubnisfrei. Hierzu benötigen Sie nur eine Gewerbeanmeldung. Wenn Sie hingegen nur zu vorübergehendem Anlass wegen einer Feierlichkeit oder ähnlichem alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Ausschankgenehmigung.

    Was ist die Rechtsgrundlage für die Gaststättenerlaubnis?

    Rechtsgrundlagen für die Gaststättenerlaubnis sind die §§ 2 und 11 Gaststättengesetz.

    Kostenfreie anwaltliche Erstberatung

    Unternehmensgründung vom Anwalt nach individueller Beratung – Bundesweit.

    KOSTENFREIE ERSTBERATUNGJetzt gratis Erstkontakt:0221 – 6777 00 55(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / Bundesweit)
    Gerne können Sie Ihre Vertragsunterlagen auch gleich hier hochladen:Dokumenten-Upload

    Wer kann eine Gaststättenerlaubnis beantragen?

    Natürliche Personen und juristische Personen können eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Personengesellschaften wie beispielsweise eine GbR oder eine OHG können hingegen keine Erlaubnis beantragen. In diesem Fall können die Gesellschafter der Personengesellschaft eine Erlaubnis beantragen, mit der die Gesellschaft dann das Restaurant betreiben kann.

    Wie bekomme ich eine Gaststättenerlaubnis?

    Um eine Gaststättenerlaubnis zu bekommen, müssen Sie zum Gewerbeamt Ihrer Stadt. Dort können Sie das Antragsformular abgeben.

    Sie benötigen folgende Unterlagen, um eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen:

    • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
    • Personalausweis oder Reisepass oder Identitätskarte mit Meldebescheinigung
    • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

    Bitte beachten Sie folgendes: Sollte Antragsteller eine juristische Person sein, muss die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für alle geschäftsführenden Personen der Gesellschaft und für die juristische Person beantragt werden.

    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.

    Die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung muss bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt beantragt werden. Üben Sie bereits eine selbständige gewerbliche Tätigkeit in einem anderen Ort als Ihrem Wohnort aus, müssen Sie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihre Unternehmenssteuern zuständigen Finanzamtes beibringen. Ist Antragsteller eine juristische Person , muss die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung sowohl für die juristische Person als auch alle vertretungsberechtigten Personen vorgelegt werden. Die Bescheinigung für die juristische Person muss beim für den Firmensitz zuständigen Finanzamt beantragt werden.Die Bescheinigung für die vertretungsberechtigten Personen muss bei dem Finanzamt des jeweiligen Wohnortes beantragt werden.

    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes.

    Der Auszug muss bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Sollte Antragsteller eine juristische Person sein, muss der Auszug nur für die juristische Person beigebracht werden. Den Auszug bekommen Sie beim für den Firmensitz zuständigen Amtsgericht.

    • Gesundheitszeugnis oder Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz des Gesundheitsamtes.
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer.
    • Kopie des Pachtvertrages oder Kaufvertrages
    • Grundrisszeichnung im Maßstab 1 : 100 in dreifacher Ausfertigung.

    Die Grundrisszeichnung muss alle Betriebsräume (Schankräume, Küche, Aussenterrasse, Biergarten, Toilettenanlagen, Arbeitnehmerräume, Lagerräume und sonstige Nebenräume) ausweisen, und zwar in der Form enthalten, wie Sie künftig von Ihnen genutzt werden.

    • Geschäftsführerwechsel bei einer juristischen Person.

    In diesem Fall muss der neue Geschäftsführer alle persönlichen Unterlagen beibringen.

    • Die persönlichen Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Was sollte noch beachtet werden?

    Bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergeht eine gewisse Zeit. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Erteilung der Gaststättenerlaubnis frühzeitig zu stellen (mindestens 6 Wochen vor der geplanten Eröffnung).

    Wie hoch sind die Kosten für diese Erlaubnis

    Die endgültige Gaststättenerlaubnis kostet zwischen 100 und 1200 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand. Eine vorläufige Gebühr kostet in der Regel 50 Euro.

    © Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei